Begründung:
Der seinerzeitige Ausschuss für Familie, Senioren und Soziales hat in
seiner Sitzung vom 22. Februar 2007
beschlossen, im Landkreis Friesland die Funktion eines/einer
Behindertenbeauftragten einzurichten. Eine entsprechende Satzung trat am 01.
September 2007 in Kraft. Im Juli 2008 wurde die Satzung um eine Ermächtigung
über die Bildung eines Behindertenbeirates erweitert.
Seit dieser Zeit war die Stelle des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten
stets besetzt – in der letzten Legislaturperiode durch Frau Gärtner und Herrn
Alter. Aus Altersgründen möchte Frau Gärtner das Amt nicht länger ausüben. Herr
Alter hingegen steht für die Aufgabe weiterhin zur Verfügung.
Herr Alter hat sich in den letzten Jahren immer für die Belange von
Menschen mit Behinderungen eingesetzt und bei entsprechenden Problemstellungen
in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung und externen Beratungsstellen
Hilfestellungen geboten. Gleichzeitig hat er den Landkreis in regionalen und
überregionalen Netzwerken vertreten und sich als Vorsitzender des
Behindertenbeirates zusammen mit allen anderen Mitgliedern für Projekte und
Initiativen eingesetzt (Jahresberichte finden sich z.B. unter Vorlagen
1182/2021, 0858/2020, 0403/2018).
Die Kreisverwaltung schlägt daher vor, Herrn Alter für die Dauer der
Legislaturperiode als ehrenamtlichen Behindertenbeauftragen zu ernennen.
Ihm ist damit eine Aufwandsentschädigung gemäß §1 Nr. 1 f) der Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für Ehrenbeamte und sonst ehrenamtlich Tätige in Höhe von 180,00 € pro Monat zu zahlen.
Beschlussvorschlag:
Herr Jan Alter wird bis zum Ablauf der Legislaturperiode zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten des Landkreises Friesland berufen.