Begründung:
Das
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz ermöglicht den Kreistagen der
Landkreise (§7 Abs. 1,2 Nr. 4 NKomVG) durch § 71 Abs. 7 NKomVG neben den
Kreistagsabgeordneten andere Personen zu Mitgliedern der Ausschüsse zu berufen.
Auf diese Weise soll die Möglichkeit eröffnet werden, Bürgerinnen und Bürgern
jenseits des formalen Abgeordnetenmandats in die kommunalpolitische Arbeit
einzubeziehen, allerdings ohne Stimmrecht.
Beratende
Mitglieder dürfen nicht selbst Beschäftigte der Kommune sein – weitere
Voraussetzungen bestehen grundsätzlich nicht, wobei ein Bezug zu den
Beratungsgegenständen von Vorteil ist.
In der
Vergangenheit wurden dem Ausschuss Personen durch die Verwaltung vorgeschlagen, die u.a. aus der
Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände und ggf. anderen
Organisationen benannt wurden.
Derzeit
liegen bereits folgende Vorschläge vor:
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Wolf-Dieter Kulawik, Der Paritätische Friesland
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Hilke Schwarting-Boer, Diakonisches Werk
Friesland-Wilhelmshavem
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Doris Tjarks, AWO Kreisverband Wilhelmshaven-Friesland
Zudem wären die Funktionen der/des Behindertenbeauftragten und der/des
ehrenamtlichen Beauftragten für den interreligiösen Dialog ebenso als ständige
beratende Mitglieder in Betracht zu ziehen, da diese grds. mit dem Hintergedanken
der beratenden Funktion in ihre Ämter berufen wurden (vgl. dazu z.B. Satzung
über die Bestellung und Tätigkeit der/des Behindertenbeauftragten des
Landkreises Friesland, wonach die beratende Tätigkeit der Ausschüsse zum
Tätigkeitsfeld gehört, §2).
Zu Beginn dieser aktuellen Legislaturperiode bittet die Verwaltung
zusammenfassend um eine Beschlussfassung
dahingehend, ob dem Fachausschuss unter den beschriebenen Umständen erneut beratende (ggf. die o.g.)
Mitglieder in welcher Anzahl vorgeschlagen werden sollen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, beratende Mitglieder nach § 71 Abs. 7 NKomVG für den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit zu benennen.