Betreff
Benennung von beratenden Mitgliedern des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales nach § 71 NKomVG
Vorlage
0031/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Das Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz ermöglicht den Kreistagen der Landkreise (§7 Abs. 1,2 Nr. 4 NKomVG) durch § 71 Abs. 7 NKomVG neben den Kreistagsabgeordneten andere Personen zu Mitgliedern der Ausschüsse zu berufen. Auf diese Weise soll die Möglichkeit eröffnet werden, Bürgerinnen und Bürgern jenseits des formalen Abgeordnetenmandats in die kommunalpolitische Arbeit einzubeziehen, allerdings ohne Stimmrecht.

Beratende Mitglieder dürfen nicht selbst Beschäftigte der Kommune sein – weitere Voraussetzungen bestehen grundsätzlich nicht, wobei ein Bezug zu den Beratungsgegenständen von Vorteil ist.

In der Vergangenheit wurden dem Ausschuss Personen durch die Verwaltung  vorgeschlagen, die u.a. aus der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände und ggf. anderen Organisationen benannt wurden. 

Derzeit liegen bereits folgende Vorschläge vor:

-       Wolf-Dieter Kulawik, Der Paritätische Friesland

-       Hilke Schwarting-Boer, Diakonisches Werk Friesland-Wilhelmshavem

-       Doris Tjarks, AWO Kreisverband Wilhelmshaven-Friesland

Zudem wären die Funktionen der/des Behindertenbeauftragten und der/des ehrenamtlichen Beauftragten für den interreligiösen Dialog ebenso als ständige beratende Mitglieder in Betracht zu ziehen, da diese grds. mit dem Hintergedanken der beratenden Funktion in ihre Ämter berufen wurden (vgl. dazu z.B. Satzung über die Bestellung und Tätigkeit der/des Behindertenbeauftragten des Landkreises Friesland, wonach die beratende Tätigkeit der Ausschüsse zum Tätigkeitsfeld gehört, §2).

Zu Beginn dieser aktuellen  Legislaturperiode bittet die Verwaltung zusammenfassend um eine Beschlussfassung  dahingehend, ob dem Fachausschuss unter den beschriebenen  Umständen erneut beratende (ggf. die o.g.) Mitglieder in welcher Anzahl vorgeschlagen werden sollen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, beratende Mitglieder nach § 71 Abs. 7 NKomVG für den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit zu benennen.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

                                                  gez. Timo Tetz

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

                                                                                gez. Sven Ambrosy

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.