Begründung:
Für die bauliche Integration der Toilettenanlagen bei den Grundschulen Glarum und Schortens wurde der Stadt Schortens ein vorläufiges Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 30.000,00 € gewährt. Für die mittlerweile abgeschlossenen Baumaßnahmen sind gemäß dem Verwendungsnachweis Investitionsausgaben in Höhe von insgesamt 83.971,02 € entstanden. Dieser Betrag ist nach § 117 Niedersächsisches Schulgesetz zuwendungsfähig. Der Förderungsanteil beträgt 50% der förderungsfähigen Gesamtinvestitionsausgaben. Das sind gerundet 42.000,00 €.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Kreistag das bislang vorläufig gewährte Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 30.000,00 € auf endgültig 42.000,00 € festsetzt. Es ist zinslos mit 3% jährlich zu tilgen. Tilgungsbeginn ist rückwirkend der 01.01.2007.
Beschlussvorschlag:
Der Stadt Schortens wird für die bauliche Integration der außenliegenden Toilettenanlagen bei den Grundschulen Glarum und Schortens ein Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 42.000,00 € gewährt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja |
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Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten) |
Direkte jährliche Folgekosten |
Finanzierung:
Eigenanteil objektbezogene Einnahmen
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Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen
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€ 42.000,- |
€ |
€ |
€ |
€ |
Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € 42.000,- |
gez. Frerichs___ _________________________ Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in |
Sichtvermerke: ____________ ________________ ________________ Abteilungsleiter Kämmerei Landrat |
Beratungsergebnis: |
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Einstimmig |
Ja-Stimmen
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Nein-Stimmen
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Enthaltungen
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Kenntnisnahme |
Lt. Beschlussvorschlag |
Abweichender Beschluss |