Begründung:
Im 4. Quartal 2020 wurde durch
die überörtliche Kommunalprüfung eine Online-Befragung bei allen 1.097
niedersächsischen Kommunen durchgeführt, u.a. zu den Haushaltsdaten 2016-2023,
zur Höhe der Investitionsrückstände im Jahr 2020, zu den Ursachsen sowie zur
künftigen Entwicklung.
Gem. § 5 Abs. 1 NKPG ist die Prüfungsmitteilung der Vertretung der
Kommune bekannt zu geben.
Mit dieser Vorlage erhalten
die Kreistagsmitglieder die Prüfungsmitteilung als Anlage zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag:
Die Prüfungsmitteilung
„Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände“ des Nds. Landesrechnungshofes
vom 31.08.2021 wird zur Kenntnis genommen und ist damit gem. § 5 Abs. 1 NKPG
bekannt gegeben.
Anlage(n):
Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofs