Betreff
Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Teilhaushalt 51 (Jugend, Familie, Schule und KUltur)
Vorlage
0060/2021
Art
Beschlussvorlage

Der Fachbereich 51 – Jugend, Familie, Schule und Kultur – hat  in seinem Budget für 2021 ein Saldo von 23.687.481 €  ausgewiesen. Nach aktueller Prognose ist mit einem deutlich höheren Saldo in Höhe von 28.271.809 € zu rechnen. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Produkte:

außerplanmäßige Ausgaben

Produkt P1.03.36.361000 Förderung in Tageseinrichtungen und Tagespflege

Gemäß Kreistagsbeschluss vom 23.06.2021 erhalten die Städte und Gemeinden des Landkreises Friesland (mit Ausnahme von Wangerooge)  einen Zuschuss für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen. Eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.233.642 € wurde beschlossen. Nach aktueller Berechnung erhöht sich der zu zahlende Zuschuss auf 2.312.382 €. Der zusätzliche Betrag in Höhe von 78.740 € ist zusätzlich außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

Leistung P1.03.36.361000.010, Förderung in Tageseinrichtungen

Sachkonto

Ansatz 2021

Prognose 2021

(Stand 22.11.2021)

Bereits bewilligte außerplanmäßige Ausgabe

Abweichung

445200

0,00 €

2.312.382 €

2.233.642 €

-78.740 €

überplanmäßige Ausgaben

Massive Ausgabensteigerungen sind bei den Produkten

P1.03.36.363300 Hilfe zur Erziehung und 

P1.03.36.363400 Hilfen für junge Volljährige/Inobhutnahmen/Eingliederungshilfe

zu verzeichnen.

Verantwortlich hierfür sind insbesondere Ausgabensteigerungen zu folgenden Leistungen:

P1.03.36.363300.070 Heimerziehung:

Sachkonto

Ansatz 2021

Prognose 2021

(Stand 22.11.2021

Abweichung

433200

6.500.000,00 €

8.750.000 €

-2.250.000 €

Der Mehrbedarf ergibt sich durch gestiegene Fallzahlen sowie deutliche Entgeltsteigerungen. Von 2020 zu 2021 ist mit einem Anstieg der Jahresfallsumme von knapp 20 Prozent zu rechnen  (Jahresfallsumme 2020: 175; Prognose der Jahresfallsumme 2021: 209).Darüber hinaus sind die Entgelte für stationäre Unterbringungen zum Teil drastisch gestiegen. Einen Einfluss auf die Entgeltverhandlungen auswärtiger Einrichtungen mit ihren jeweiligen Jugendämtern hat der FB 51 nicht. Lediglich die im Landkreis Friesland befindlichen Einrichtungen werden durch den FB 51 verhandelt.

Diese Entwicklung in den Kostensteigerungen bei den Leistungsentgelten ist bundesweit zu verzeichnen. Weiterhin ist festzustellen, dass sich die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen immer individueller gestalten und zum Teil nur in kostenintensiven Spezialeinrichtungen gedeckt werden können.

P1.03.36.363400.030 Eingliederungshilfe ambulant:

Sachkonto

Ansatz 2021

Prognose 2021

(Stand 22.11.2021

Abweichung

433100

750.000,00 €

1.500.000 €

-750.000 €

Zum Zeitpunkt der Budgetplanung für das Jahr 2021 war der massive Fallzahlenanstieg des Jahres 2020 um fast 22 % gegenüber dem Vorjahr noch nicht erkennbar. Insofern wurden für die Kalkulation für 2021 zu geringe Fallzahlen berücksichtigt. Darüber hinaus ist erneut mit einem Anstieg der Jahresfallsumme in 2021 um 10% zu rechnen. Ein Grund hierfür könnte die mangelnde Ausstattung der Schulen durch die Landesschulbehörde zur Ausgestaltung der inklusiven Schule sein. Das SGB VIII wird in solchen Fällen als Ausfallbürge herangezogen.

Weiterhin ist man davon ausgegangen, dass durch den Start eines Projekts zur Schulbegleitung an der Heinz-Neukäter-Schule die Kosten für die Eingliederungshilfen ambulant insgesamt reduziert werden könnten. Die Anzahl der Integrationshilfen an den allgemeinbildenden Schulen und die sonstigen ambulanten Eingliederungshilfen sind jedoch weiterhin gestiegen.

Die Dynamik in den ambulanten Eingliederungshilfen entspricht der landes- und bundesweiten Entwicklung.

Im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Gesamtbudget des Fachbereichs können Mehraufwendungen zum Teil durch Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge an anderer Stelle ausgeglichen werden. Auf Grund der hohen Mehrausgaben zu den Leistungen Heimerziehung und Eingliederungshilfe ambulant ist ein Ausgleich im Rahmen des Gesamtbudgets allerdings nicht möglich ist. Die Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 3.000.000 € zu den Produkten Heimerziehung (2.250.000 €) und Eingliederungshilfe ambulant (750.000 €) können nur anteilig durch Minderaufwendungen und Mehrerträge in Höhe von 728.054 € im Gesamtbudget des Fachbereichs 51 aufgefangen werden.

Es ergibt sich im Rahmen der Gesamtdeckung eine Notwendigkeit für die Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 2.271.946 € für den Fachbereich 51.

Die Ausgaben waren unvorhergesehen, da zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung der Anstieg der Kosten und der o.g. Mehraufwand des Fachbereichs nicht einschätzbar war. Zudem waren sie unabweisbar, da bei festgestelltem Hilfebedarf die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Hilfe nach dem SGB VIII besteht.

Insgesamt sind damit Mittel in Höhe von 2.350.686 € außer- und überplanmäßig zur Verfügung zu stellen (78.740 € außerplanmäßig und 2.271.946 € überplanmäßig).


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt außer- und überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Budget des Fachbereichs 51 (Jugend, Familie, Schule und Kultur) in Höhe von 2.350.686,00 €.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

2.350.686,00

Erfolgte Veranschlagung:    ja       Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

MEZ  Nr.

Titel: 

HSP  Nr.

Titel:  

                                                                        

K. Mehrtens                  

Sachbearbeiterin                    Fachbereichsleiterin

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernentin                     Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.