Der Fachbereich 51 – Jugend, Familie, Schule und Kultur – hat in seinem Budget für 2021 ein Saldo von
23.687.481 € ausgewiesen. Nach aktueller
Prognose ist mit einem deutlich höheren Saldo in Höhe von 28.271.809 € zu
rechnen. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Produkte:
außerplanmäßige Ausgaben
Produkt P1.03.36.361000
Förderung in Tageseinrichtungen und Tagespflege
Gemäß Kreistagsbeschluss vom 23.06.2021 erhalten die Städte und
Gemeinden des Landkreises Friesland (mit Ausnahme von Wangerooge) einen Zuschuss für den Betrieb der
Kindertageseinrichtungen. Eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.233.642 €
wurde beschlossen. Nach aktueller Berechnung erhöht sich der zu zahlende
Zuschuss auf 2.312.382 €. Der zusätzliche Betrag in Höhe von 78.740 € ist
zusätzlich außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Leistung P1.03.36.361000.010, Förderung in Tageseinrichtungen
Sachkonto |
Ansatz
2021 |
Prognose
2021 (Stand
22.11.2021) |
Bereits
bewilligte außerplanmäßige Ausgabe |
Abweichung |
445200 |
0,00
€ |
2.312.382
€ |
2.233.642
€ |
-78.740
€ |
überplanmäßige Ausgaben
Massive Ausgabensteigerungen sind bei den Produkten
P1.03.36.363300 Hilfe zur
Erziehung und
P1.03.36.363400 Hilfen für
junge Volljährige/Inobhutnahmen/Eingliederungshilfe
zu verzeichnen.
Verantwortlich hierfür sind insbesondere Ausgabensteigerungen zu
folgenden Leistungen:
P1.03.36.363300.070 Heimerziehung:
Sachkonto |
Ansatz
2021 |
Prognose
2021 (Stand
22.11.2021 |
Abweichung |
433200 |
6.500.000,00
€ |
8.750.000
€ |
-2.250.000
€ |
Der Mehrbedarf ergibt sich durch gestiegene Fallzahlen sowie deutliche
Entgeltsteigerungen. Von 2020 zu 2021 ist mit einem Anstieg der Jahresfallsumme
von knapp 20 Prozent zu rechnen
(Jahresfallsumme 2020: 175; Prognose der Jahresfallsumme 2021: 209).Darüber
hinaus sind die Entgelte für stationäre Unterbringungen zum Teil drastisch
gestiegen. Einen Einfluss auf die Entgeltverhandlungen auswärtiger
Einrichtungen mit ihren jeweiligen Jugendämtern hat der FB 51 nicht.
Lediglich die im Landkreis Friesland befindlichen Einrichtungen werden durch
den FB 51 verhandelt.
Diese Entwicklung in den Kostensteigerungen bei den Leistungsentgelten
ist bundesweit zu verzeichnen. Weiterhin ist festzustellen, dass sich die
Bedarfe der Kinder und Jugendlichen immer individueller gestalten und zum Teil
nur in kostenintensiven Spezialeinrichtungen gedeckt werden können.
P1.03.36.363400.030 Eingliederungshilfe ambulant:
Sachkonto |
Ansatz
2021 |
Prognose
2021 (Stand
22.11.2021 |
Abweichung |
433100 |
750.000,00
€ |
1.500.000
€ |
-750.000
€ |
Zum Zeitpunkt der Budgetplanung für das Jahr 2021 war der massive
Fallzahlenanstieg des Jahres 2020 um fast 22 % gegenüber dem Vorjahr noch nicht
erkennbar. Insofern wurden für die Kalkulation für 2021 zu geringe Fallzahlen
berücksichtigt. Darüber hinaus ist erneut mit einem Anstieg der Jahresfallsumme
in 2021 um 10% zu rechnen. Ein Grund hierfür könnte die mangelnde Ausstattung
der Schulen durch die Landesschulbehörde zur Ausgestaltung der inklusiven
Schule sein. Das SGB VIII wird in solchen Fällen als Ausfallbürge herangezogen.
Weiterhin ist man davon ausgegangen, dass durch den Start eines Projekts
zur Schulbegleitung an der Heinz-Neukäter-Schule die Kosten für die
Eingliederungshilfen ambulant insgesamt reduziert werden könnten. Die Anzahl
der Integrationshilfen an den allgemeinbildenden Schulen und die sonstigen
ambulanten Eingliederungshilfen sind jedoch weiterhin gestiegen.
Die Dynamik in den ambulanten Eingliederungshilfen entspricht der
landes- und bundesweiten Entwicklung.
Im Rahmen der
gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Gesamtbudget des Fachbereichs können
Mehraufwendungen zum Teil durch Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge an anderer
Stelle ausgeglichen werden. Auf Grund der hohen Mehrausgaben zu den Leistungen
Heimerziehung und Eingliederungshilfe ambulant ist ein Ausgleich im Rahmen des
Gesamtbudgets allerdings nicht möglich ist. Die Mehrausgaben in Höhe von
insgesamt 3.000.000 € zu den Produkten Heimerziehung (2.250.000 €) und
Eingliederungshilfe ambulant (750.000 €) können nur anteilig durch Minderaufwendungen
und Mehrerträge in Höhe von 728.054 € im Gesamtbudget des Fachbereichs 51
aufgefangen werden.
Es ergibt sich im
Rahmen der Gesamtdeckung eine Notwendigkeit für die Bewilligung von
überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 2.271.946 € für den Fachbereich 51.
Die Ausgaben waren
unvorhergesehen, da zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung der Anstieg der
Kosten und der o.g. Mehraufwand des Fachbereichs nicht einschätzbar war. Zudem
waren sie unabweisbar, da bei festgestelltem Hilfebedarf die gesetzliche
Verpflichtung zur Zahlung der Hilfe nach dem SGB VIII besteht.
Insgesamt sind damit Mittel in Höhe von 2.350.686 € außer- und überplanmäßig zur Verfügung zu stellen (78.740 € außerplanmäßig und 2.271.946 € überplanmäßig).
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt außer- und überplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen im Budget des Fachbereichs 51 (Jugend, Familie,
Schule und Kultur) in Höhe von 2.350.686,00 €.