Begründung:
Der aktuelle
Rettungsdienstbedarfsplan (gültig ab dem 01.01.2019) wurde vom Kreistag am 19.12.2018 beschlossen.
Seit
diesem Bedarfsplan ist vorgesehen, dass die Wasserrettung im Sinne des NRettDG
im Landkreis Friesland durch den Wasserrettungszug Friesland der DLRG
sichergestellt wird.
Mit
Schreiben vom 15.10.2019 der AOK (als Kostenträger) an die Rettungsdienst
Friesland gGmbH wurde darauf hingewiesen, dass der Rettungsdienstbedarfsplan im
Benehmen mit den Kostenträgern aufzustellen ist (§ 4 Abs. 6 NRettDG) und die
Kostenträger lediglich durch eine mehr als neun Monate verspätete Übergabe des
bereits gültigen Bedarfsplans in Kenntnis gesetzt wurden. Die fehlende
Einbindung führt schlussendlich dazu, dass ein möglicher Einfluss auf
Anpassungen nicht möglich war.
Im
letzten Gespräch mit den Kostenträgern gab es eine Einigung. Das angestrebte
Ziel, die Unterdeckung des Wasserrettungszuges Friesland (der DLRG) von
jährlich 33.000 € auszugleichen, konnte leider nicht erreicht werden. Die
Einigung wird noch schriftlich fixiert (noch nicht vorliegend).
Inhalt
der Einigung ist:
- Rückwirkende Zahlung von insgesamt 30.000 €
(10.000 € pro Jahr seit 2019)
- Zukünftig werden maximal 10.000 € für die
Wasserrettung gezahlt; Dieser Zuschuss darf den in der Höhe des
Landkreises erteilten Zuschuss nicht übersteigen.
Somit wird es seitens der
Kostenträger allenfalls einen Zuschuss geben, wenn der Träger des
Rettungsdienstes (Landkreis Friesland) mindestens den gleichen Anteil
übernimmt.
Mit der
Beauftragung der DLRG für die Wasserrettung im Sinne des NRettDG ist nicht
beschlossen worden, dass hierfür auch ein Zuschuss zu den anfallenden Kosten
bewilligt wird.
Da die
DLRG mit der Wasserrettung im Sinne des NRettDG beauftragt wurde, soll sie
hierfür auch einen angemessenen Zuschuss erhalten.
Die
fehlende Herstellung des Benehmens zum Zeitpunkt der Beauftragung kann nicht
nachteilig für eine vom Träger des Rettungsdienstes beauftragten Organisation
sein.
Daher
ist ein Zuschuss seitens des Trägers des Rettungsdienstes (Landkreis Friesland)
in Höhe von 10.000 € jährlich, rückwirkend ab 2019 erforderlich.
Für 2019
wurden bereits 15.000 € in Vorleistung ausgezahlt, so dass von 2019-2021
lediglich weitere 15.000 € außerplanmäßig den Haushalt belasten würden.
In Summe
würde die DLRG somit auch rückwirkend insgesamt 20.000 € jährlich (10.000 € seitens der Kostenträger und 10.000 € seitens
des Landkreises) für die Wasserrettung nach dem NRettDG erhalten.
Zukünftig werden der DRLG 7.500 € zu Jahresbeginn Pauschal
gezahlt. Bzgl. der weiteren 2.500 € sind dem Träger des Rettungsdienstes
Kostenaufstellungen für das jeweilige Jahr einzureichen.
Deckungsvorschlag:
Deckung aus erhöhten Verwaltungsgebühren
Beschlussvorschlag:
1. Es werden Mittel in Höhe von 15.000 € außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2021 bereitgestellt.
2. Die DLRG erhält für die Wasserrettung im Sinne des NRettDG einen jährlichen Zuschuss von max. 10.000 € seitens des Landkreises Friesland (Träger des Rettungsdienstes)
Anlage:
keine