Betreff
1. Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für den Wasserrettungsdienst, 2. Kostenübernahme für den Wasserrettungsdienst
Vorlage
0073/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan (gültig ab dem 01.01.2019) wurde vom Kreistag am 19.12.2018 beschlossen.

 

Seit diesem Bedarfsplan ist vorgesehen, dass die Wasserrettung im Sinne des NRettDG im Landkreis Friesland durch den Wasserrettungszug Friesland der DLRG sichergestellt wird.

 

Mit Schreiben vom 15.10.2019 der AOK (als Kostenträger) an die Rettungsdienst Friesland gGmbH wurde darauf hingewiesen, dass der Rettungsdienstbedarfsplan im Benehmen mit den Kostenträgern aufzustellen ist (§ 4 Abs. 6 NRettDG) und die Kostenträger lediglich durch eine mehr als neun Monate verspätete Übergabe des bereits gültigen Bedarfsplans in Kenntnis gesetzt wurden. Die fehlende Einbindung führt schlussendlich dazu, dass ein möglicher Einfluss auf Anpassungen nicht möglich war.

 

Im letzten Gespräch mit den Kostenträgern gab es eine Einigung. Das angestrebte Ziel, die Unterdeckung des Wasserrettungszuges Friesland (der DLRG) von jährlich 33.000 € auszugleichen, konnte leider nicht erreicht werden. Die Einigung wird noch schriftlich fixiert (noch nicht vorliegend).

Inhalt der Einigung ist:

  1. Rückwirkende Zahlung von insgesamt 30.000 € (10.000 € pro Jahr seit 2019)
  2. Zukünftig werden maximal 10.000 € für die Wasserrettung gezahlt; Dieser Zuschuss darf den in der Höhe des Landkreises erteilten Zuschuss nicht übersteigen.

 

Somit wird es seitens der Kostenträger allenfalls einen Zuschuss geben, wenn der Träger des Rettungsdienstes (Landkreis Friesland) mindestens den gleichen Anteil übernimmt.

 

Mit der Beauftragung der DLRG für die Wasserrettung im Sinne des NRettDG ist nicht beschlossen worden, dass hierfür auch ein Zuschuss zu den anfallenden Kosten bewilligt wird.

 

Da die DLRG mit der Wasserrettung im Sinne des NRettDG beauftragt wurde, soll sie hierfür auch einen angemessenen Zuschuss erhalten.

Die fehlende Herstellung des Benehmens zum Zeitpunkt der Beauftragung kann nicht nachteilig für eine vom Träger des Rettungsdienstes beauftragten Organisation sein.

 

Daher ist ein Zuschuss seitens des Trägers des Rettungsdienstes (Landkreis Friesland) in Höhe von 10.000 € jährlich, rückwirkend ab 2019 erforderlich.

 

Für 2019 wurden bereits 15.000 € in Vorleistung ausgezahlt, so dass von 2019-2021 lediglich weitere 15.000 € außerplanmäßig den Haushalt belasten würden.

In Summe würde die DLRG somit auch rückwirkend insgesamt 20.000 € jährlich (10.000 seitens der Kostenträger und 10.000seitens des Landkreises) für die Wasserrettung nach dem NRettDG erhalten.

 

Zukünftig werden der DRLG 7.500 € zu Jahresbeginn Pauschal gezahlt. Bzgl. der weiteren 2.500 € sind dem Träger des Rettungsdienstes Kostenaufstellungen für das jeweilige Jahr einzureichen.

 

Deckungsvorschlag:

Deckung aus erhöhten Verwaltungsgebühren  


Beschlussvorschlag:

1.    Es werden Mittel in Höhe von 15.000 € außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2021 bereitgestellt.

2.    Die DLRG erhält für die Wasserrettung im Sinne des NRettDG einen jährlichen Zuschuss von max. 10.000 € seitens des Landkreises Friesland (Träger des Rettungsdienstes)

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

15.000 €

Max. 10.000 €

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein (außerplanmäßig - 2021)

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

0581/2018

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

 

 D.Rieck                        V. Bohlen

Sachbearbeiter                       Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

 

B. Niebuhr                A. Rocker                S. Ambrosy

Dezernent                        Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

keine