Begründung:
Mit der
Reform der Pflegeberufe wurden die bisherigen Ausbildungsberufe im Bereich der
Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einem Beruf zusammengeführt,
wodurch seit dem 01.01.2020 die neue Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/mann entstand.
In
diesem Zusammenhang hat der Landkreis Friesland das Kompetenzzentrum
Pflegeausbildung Friesland (KoPF) geschaffen, um den neuen Anforderungen an die
Koordination und dem gestiegenen Verwaltungsaufwand gerecht zu werden und optimale Ausbildungsbedingungen-
und Abläufe zu schaffen (vgl. Vorlage 0688/2019).
Eine
Aufgabe des Kompetenzzentrums lag und liegt darin, Kooperationsverträge mit
allen an der Ausbildung beteiligten Partnern zu schließen, um die
Pflichteinsätze der Pflegeschüler/innen gewährleiten zu können. Bislang zeigten
sich dabei nur kleinere Probleme.
Inzwischen
fordern immer mehr Ausbildungsbetriebe eine Ausgleichszahlung, wenn bei Ihnen
Pflichteinsätze von Auszubildenden durchgeführt werden, auch wenn sie bereits
vom Pflegeausbildungsfonds profitieren. Diese wird insbesondere in den
Bereichen eingefordert, die begrenzte Ressourcen zur Verfügung stellen können
und einen großen Einzugsbereich haben – hier: vorrangig Einrichtungen der
psychiatrischen Versorgung. Wegen der hohen Anzahl an Nachfragenden nehmen
diese Einrichtungen erfahrungsgemäß eher Auszubildende auf, für die eine
Ausgleichszahlung abgerechnet werden kann. Das sehen die Kooperationsverträge
des Landkreises bisher nicht vor.
Da die
Besetzung der Plätze in der Psychiatrie bereits zum kommenden Ausbildungsjahr
ansteht, ist eine Absicherung der Finanzierung von Ausgleichszahlungen durch
den Landkreis vorgesehen. In einem Szenario, in dem in jedem Fall eine Zahlung
erfolgen müsste, wären Zahlungen in Höhe von 37.620 € zu leisten:
-
57 Auszubildende
-
mit 120 Stunden Pflichteinsatz in der psychiatrischen
Einrichtung
-
zu 5,50 € Ausgleichszahlung an den Ausbildungsbetrieb.
Nach
jetziger Kenntnis sind allerdings schon Auszubildende eingeplant, für die keine
Ausgleichszahlung gefordert wurde oder deren Zahlung in 2023 erforderlich wäre.
Im
Ergebnis soll es in diesem Fall um die einmalige Absicherung der Ausbildung in
psychiatrischen Einrichtungen gehen. Ein Teil der zu leistenden Zahlungen
könnte über einen vorhandenen Rest in Höhe von 8.500 € aus dem Jahr 2021
gedeckt werden, so dass 29.120 € im Jahr 2022 einzuplanen wären. Aufwendungen,
die in das Haushaltsjahr 2023 fallen würden, wären dann wiederum über einen
Rest aus 2022 abgedeckt.
Für die
Zukunft ist eine Anpassung der Kooperationsverträge anzustreben, um die
Ausbildung weiterhin in allen Bereichen gewährleisten zu können. So ist eine
allgemeine Ausgleichszahlung für jeden einzelnen Pflicht- und Wahleinsatz in
den umliegenden Kreisen praktisches Modell. Das führt zu einem deutlichen
Anstieg des Verwaltungsaufwandes hinsichtlich der Abrechnungen aber auch in der
Einsatzplanung. Deswegen beabsichtigt die Verwaltung, ein Konzept zum weiteren
Vorgehen und die Anpassung der Kooperationsverträge für die kommende
Ausschusssitzung auszuarbeiten.
Gleichzeitig
werden die Kosten der Ausgleichszahlungen nicht mehr vom Landkreis getragen,
sondern – wie in anderen Konzepten auch – von den Ausbildungsbetrieben, die die
Auszubildenden eingestellt haben.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, Ausgleichszahlungen zur Absicherung der
Ausbildung in psychiatrischen Einrichtungen zu leisten.