Betreff
Sicherung der Pflegeausbildung durch Ausgleichszahlungen im Bereich der Psychiatrie
Vorlage
0089/2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Mit der Reform der Pflegeberufe wurden die bisherigen Ausbildungsberufe im Bereich der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einem Beruf zusammengeführt, wodurch seit dem 01.01.2020 die neue Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/mann entstand.

In diesem Zusammenhang hat der Landkreis Friesland das Kompetenzzentrum Pflegeausbildung Friesland (KoPF) geschaffen, um den neuen Anforderungen an die Koordination und dem gestiegenen Verwaltungsaufwand gerecht zu werden und optimale Ausbildungsbedingungen- und Abläufe zu schaffen (vgl. Vorlage 0688/2019).

Eine Aufgabe des Kompetenzzentrums lag und liegt darin, Kooperationsverträge mit allen an der Ausbildung beteiligten Partnern zu schließen, um die Pflichteinsätze der Pflegeschüler/innen gewährleiten zu können. Bislang zeigten sich dabei nur kleinere Probleme.

Inzwischen fordern immer mehr Ausbildungsbetriebe eine Ausgleichszahlung, wenn bei Ihnen Pflichteinsätze von Auszubildenden durchgeführt werden, auch wenn sie bereits vom Pflegeausbildungsfonds profitieren. Diese wird insbesondere in den Bereichen eingefordert, die begrenzte Ressourcen zur Verfügung stellen können und einen großen Einzugsbereich haben – hier: vorrangig Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung. Wegen der hohen Anzahl an Nachfragenden nehmen diese Einrichtungen erfahrungsgemäß eher Auszubildende auf, für die eine Ausgleichszahlung abgerechnet werden kann. Das sehen die Kooperationsverträge des Landkreises bisher nicht vor.

Da die Besetzung der Plätze in der Psychiatrie bereits zum kommenden Ausbildungsjahr ansteht, ist eine Absicherung der Finanzierung von Ausgleichszahlungen durch den Landkreis vorgesehen. In einem Szenario, in dem in jedem Fall eine Zahlung erfolgen müsste, wären Zahlungen in Höhe von 37.620 € zu leisten:

-       57 Auszubildende

-       mit 120 Stunden Pflichteinsatz in der psychiatrischen Einrichtung

-       zu 5,50 € Ausgleichszahlung an den Ausbildungsbetrieb.

Nach jetziger Kenntnis sind allerdings schon Auszubildende eingeplant, für die keine Ausgleichszahlung gefordert wurde oder deren Zahlung in 2023 erforderlich wäre.

Im Ergebnis soll es in diesem Fall um die einmalige Absicherung der Ausbildung in psychiatrischen Einrichtungen gehen. Ein Teil der zu leistenden Zahlungen könnte über einen vorhandenen Rest in Höhe von 8.500 € aus dem Jahr 2021 gedeckt werden, so dass 29.120 € im Jahr 2022 einzuplanen wären. Aufwendungen, die in das Haushaltsjahr 2023 fallen würden, wären dann wiederum über einen Rest aus 2022 abgedeckt.

Für die Zukunft ist eine Anpassung der Kooperationsverträge anzustreben, um die Ausbildung weiterhin in allen Bereichen gewährleisten zu können. So ist eine allgemeine Ausgleichszahlung für jeden einzelnen Pflicht- und Wahleinsatz in den umliegenden Kreisen praktisches Modell. Das führt zu einem deutlichen Anstieg des Verwaltungsaufwandes hinsichtlich der Abrechnungen aber auch in der Einsatzplanung. Deswegen beabsichtigt die Verwaltung, ein Konzept zum weiteren Vorgehen und die Anpassung der Kooperationsverträge für die kommende Ausschusssitzung auszuarbeiten.

Gleichzeitig werden die Kosten der Ausgleichszahlungen nicht mehr vom Landkreis getragen, sondern – wie in anderen Konzepten auch – von den Ausbildungsbetrieben, die die Auszubildenden eingestellt haben.


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, Ausgleichszahlungen zur Absicherung der Ausbildung in psychiatrischen Einrichtungen zu leisten.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

29.120,00

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

                                                  gez. Timo Tetz

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

                                                                                 gez. Sven Ambrosy

                                                             

Dezernentin                     Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.