Begründung:
Jugendberufsagenturen unterstützen als Zusammenschluss der
Kooperationspartner Arbeitsagenturen, Jobcenter und den örtlichen Trägern der
öffentlichen Jugendhilfe junge Menschen am Übergang von der Schule in den
Beruf. Ihre gebündelte Beratungskompetenz erhöht die Integrationschancen von
jungen Menschen in die Berufswelt sowie in die Gesellschaft.
Die jeweiligen Kooperationspartner beraten und begleiten mit
unterschiedlichen Schwerpunkten und gesetzlichen Zielen junge Menschen beim
Übergang von der Schule in den Beruf. Ihre Angebote sind vielfältig und sollen
jungen Menschen barrierefrei zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund stellen die Jugendberufsagenturen ein gebündeltes
und für den Jugendlichen transparentes Beratungs- und Dienstleistungsangebot
der drei beteiligten Institutionen zur Verfügung. Junge Menschen werden über
die Jugendberufsagenturen „aus einer Hand“ unterstützt.
Am 17.10.2016 wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen der Agentur
für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven und dem Landkreis Friesland für die
Umsetzung einer Jugendberufsagentur im Landkreis Friesland geschlossen.
Die Bündelung und Verzahnung der Leistungen nach dem Zweiten, dem
Dritten und dem Achten Sozialgesetzbuch sowie Schaffung einer transparenten
Angebots- und Dienstleistungsstruktur stellen das primäre Ziel der
Jugendberufsagentur Friesland dar.
Das Angebot der Jugendberufsagentur Friesland ist vorrangig auf
förderungsbedürftige junge Menschen ausgerichtet, die eine intensive
Unterstützung auf dem Weg in das Berufsleben benötigen.
Über eine gemeinsame Anlaufstelle und rechtskreisübergreifende
Sprechstunden für junge Menschen wird eine Beratungs- und
Dienstleistungsangebot der Jugendberufsagentur Friesland aufgebaut.
Zur Umsetzung der
Arbeit der Jugendberufsagentur im Landkreis Friesland und der Inanspruchnahme
des Angebotes wird mündlich berichtet.
Beschlussvorschlag:
Der
Sachstandsbericht zur Jugendberufsagentur Friesland wird zur Kenntnis genommen.