Betreff
Überplanmäßige Ausgabe im Fachbereich 50 für das Haushaltsjahr 2021
Vorlage
0096/2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Fachbereich 50 – Soziales und Senioren – hat für das Haushaltsjahr 2021 ein negatives Saldo in Höhe von 8.428.020 € eingeplant. Dieses erhöhte sich durch Mehrausgaben im Laufe des Jahres um mindestens 1 Mio. Euro und kann möglicherweise durch Buchungen für das vergangene Haushaltsjahr weiter ansteigen, so dass zunächst die Genehmigung für eine überplanmäßige Ausgabe beantragt wird. Im Einzelnen:

 

Für das Haushaltsjahr 2021 konnte eine deutliche Ausgabensteigerung im Produkt

 

P1.03.31.314000.521 Qualifizierte Assistenzleistungen (alle Behinderungsarten) üöT

 

festgestellt werden. Zunächst war ein gemeinsamer Ansatz aus einfachen Assistenzleistungen und qualifizierten Assistenzleistungen vorgesehen. Es stellte sich jedoch heraus, dass die hiesigen durchgeführten Maßnahmen durch die Leitlinien des Landes (2020/2021) ausschließlich als qualifizierte einfache Assistenzleistungen einzustufen waren und sich der Ansatz so ausschließlich dahin verschob:

 

Produkt

Plan

Ist

Saldo

P1.03.31.314000.511

Einfache

Assistenz-

leistungen

(3 Mio. Euro)

11.000.000 €

12.021.083,80 €

1.021.083,80 €

(v. 13.01.2022)

P.03.31.314000.521

Qualifizierte Assistenz-leistungen

(8 Mio. Euro)

 

Der Mehrbedarf ergibt sich durch gestiegene Fallzahlen, einem erhöhten bzw. veränderten Bedarf der Menschen mit Behinderung sowie deutlichen Entgelt- und Kostensteigerungen, die bundesweit zu verzeichnen sind.

Einen Einfluss auf die Entgeltverhandlungen hat der FB 50 nicht, da diese ausschließlich durch das Landessozialamt Niedersachsen geführt werden.

Weiterhin ist festzustellen, dass sich die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen aufgrund des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) immer individueller gestalten. Zum Teil können sie nur in kostenintensiven besonderen Wohnformen gedeckt werden. Das Land Niedersachsen beteiligt sich aufgrund der Kostenteilungsvereinbarung zu 80 % an dem Produkt.

Die Ausgaben waren unvorhergesehen, da zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung der Anstieg der Kosten und der gestiegene bzw. veränderte Bedarf nicht einschätzbar waren, zumal die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes noch immer nicht vollumfänglich abschätzbar waren. Zudem waren sie unabweisbar, da bei festgestelltem Bedarf des Menschen mit Behinderung die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Leistung nach SGB IX besteht.

 

Im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Gesamtbudget des Fachbereichs können Mehraufwendungen zum Teil durch Minderaufwendungen an anderer Stelle ausgeglichen werden. Aufgrund der hohen Ausgaben bei den Leistungen „Qualifizierte Assistenzleistungen“ ist ein Ausgleich im Rahmen des Gesamtbudgets allerdings nicht möglich, zumal auch in dem Produkt

 

P1.03.314000.211 Leistungen innerhalb einer anerkannten WfbM

 

unvorhersehbare Kostensteigerungen zu angefallen sind. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde, um Schließungen von Einrichtungen der Behindertenhilfe (z.B. besondere Wohnformen, Werkstätten für behinderte Menschen) zu vermeiden, u.a. die Regelung der Anerkennung der Erklärung auf vollständige Weiterbeschäftigung und Bezahlung des vereinbarten Betreuungspersonals getroffen.

 

Produkt

Plan

Ist

Saldo

P1.03.31.314000.211

 

Leistungen innerhalb einer WfbM

5.800.000 €

7.674.052,30 €

1.874.052,30 €

(v. 13.01.2022)

 

In der Folge erhielten die Einrichtungen weiterhin das volle Entgelt und zwar unabhängig davon, ob der Mensch mit Behinderungen anwesend war oder nicht. Zeitgleich wurden auch die Abwesenheitsregelungen außer Kraft gesetzt, so dass der Träger der Eingliederungshilfe das Betreuungsentgelt aufgrund von Fehlzeiten nicht kürzen konnte.

 

Insgesamt wären damit grundsätzlich Mittel in Höhe von 2,9 Mio. Euro auszugleichen. Ein geringer Teil dessen wird bereits durch das Gesamtbudget gedeckt. Eine genaue Bezifferung ist derzeit wegen der noch anstehenden Auszahlungen des gesamten Fachbereichs im Januar und Februar für 2021 nicht möglich. Da die noch ausstehenden Zahlungen in den folgenden zwei Monaten abgeschlossen werden, kann die letztliche, zu genehmigende Summe bis zum Kreistag im März mitgeteilt werden und als Basis für die endgültige Entscheidung dienen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag genehmigt die überplanmäßigen Aufwendungen des Fachbereichs 50.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ Mind. 1 Mio. Euro

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

                                                  gez. Timo Tetz

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

                                                                                   gez. Sven Ambrosy

                                                             

Dezernentin                     Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.