Begründung:
Der
Fachbereich 50 – Soziales und Senioren – hat für das Haushaltsjahr 2021 ein
negatives Saldo in Höhe von 8.428.020 € eingeplant. Dieses erhöhte sich durch
Mehrausgaben im Laufe des Jahres um mindestens 1 Mio. Euro und kann
möglicherweise durch Buchungen für das vergangene Haushaltsjahr weiter
ansteigen, so dass zunächst die Genehmigung für eine überplanmäßige Ausgabe
beantragt wird. Im Einzelnen:
Für das
Haushaltsjahr 2021 konnte eine deutliche Ausgabensteigerung im Produkt
P1.03.31.314000.521 Qualifizierte
Assistenzleistungen (alle Behinderungsarten) üöT
festgestellt
werden. Zunächst war ein gemeinsamer Ansatz aus einfachen Assistenzleistungen
und qualifizierten Assistenzleistungen vorgesehen. Es stellte sich jedoch
heraus, dass die hiesigen durchgeführten Maßnahmen durch die Leitlinien des
Landes (2020/2021) ausschließlich als qualifizierte einfache
Assistenzleistungen einzustufen waren und sich der Ansatz so ausschließlich
dahin verschob:
Produkt |
Plan |
Ist |
Saldo |
|
P1.03.31.314000.511 |
Einfache Assistenz- leistungen (3 Mio. Euro) |
11.000.000 € |
12.021.083,80 € |
1.021.083,80 € (v. 13.01.2022) |
P.03.31.314000.521 |
Qualifizierte Assistenz-leistungen (8 Mio. Euro) |
Der
Mehrbedarf ergibt sich durch gestiegene Fallzahlen, einem erhöhten bzw.
veränderten Bedarf der Menschen mit Behinderung sowie deutlichen Entgelt- und
Kostensteigerungen, die bundesweit zu verzeichnen sind.
Einen
Einfluss auf die Entgeltverhandlungen hat der FB 50 nicht, da diese
ausschließlich durch das Landessozialamt Niedersachsen geführt werden.
Weiterhin
ist festzustellen, dass sich die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen
aufgrund des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) immer individueller gestalten. Zum
Teil können sie nur in kostenintensiven besonderen Wohnformen gedeckt werden.
Das Land Niedersachsen beteiligt sich aufgrund der Kostenteilungsvereinbarung
zu 80 % an dem Produkt.
Die
Ausgaben waren unvorhergesehen, da zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung der
Anstieg der Kosten und der gestiegene bzw. veränderte Bedarf nicht einschätzbar
waren, zumal die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes noch immer nicht
vollumfänglich abschätzbar waren. Zudem waren sie unabweisbar, da bei
festgestelltem Bedarf des Menschen mit Behinderung die gesetzliche
Verpflichtung zur Zahlung der Leistung nach SGB IX besteht.
Im
Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Gesamtbudget des Fachbereichs
können Mehraufwendungen zum Teil durch Minderaufwendungen an anderer Stelle
ausgeglichen werden. Aufgrund der hohen Ausgaben bei den Leistungen
„Qualifizierte Assistenzleistungen“ ist ein Ausgleich im Rahmen des
Gesamtbudgets allerdings nicht möglich, zumal auch in dem Produkt
P1.03.314000.211 Leistungen innerhalb einer
anerkannten WfbM
unvorhersehbare
Kostensteigerungen zu angefallen sind. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde, um
Schließungen von Einrichtungen der Behindertenhilfe (z.B. besondere Wohnformen,
Werkstätten für behinderte Menschen) zu vermeiden, u.a. die Regelung der
Anerkennung der Erklärung auf vollständige Weiterbeschäftigung und Bezahlung
des vereinbarten Betreuungspersonals getroffen.
Produkt |
Plan |
Ist |
Saldo |
|
P1.03.31.314000.211 |
Leistungen innerhalb einer WfbM |
5.800.000 € |
7.674.052,30 € |
1.874.052,30 € (v. 13.01.2022) |
In der
Folge erhielten die Einrichtungen weiterhin das volle Entgelt und zwar
unabhängig davon, ob der Mensch mit Behinderungen anwesend war oder nicht.
Zeitgleich wurden auch die Abwesenheitsregelungen außer Kraft gesetzt, so dass
der Träger der Eingliederungshilfe das Betreuungsentgelt aufgrund von
Fehlzeiten nicht kürzen konnte.
Insgesamt
wären damit grundsätzlich Mittel in Höhe von 2,9 Mio. Euro auszugleichen. Ein
geringer Teil dessen wird bereits durch das Gesamtbudget gedeckt. Eine genaue
Bezifferung ist derzeit wegen der noch anstehenden Auszahlungen des gesamten
Fachbereichs im Januar und Februar für 2021 nicht möglich. Da die noch
ausstehenden Zahlungen in den folgenden zwei Monaten abgeschlossen werden, kann
die letztliche, zu genehmigende Summe bis zum Kreistag im März mitgeteilt
werden und als Basis für die endgültige Entscheidung dienen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag genehmigt die überplanmäßigen Aufwendungen des Fachbereichs
50.