Begründung:
Mit der konstituierenden Sitzung des Kreistags am
03.11.2021 wurde auch die Schaffung des neuen Fachausschusses für Klimaschutz,
Klimafolgenanpassung, Planung und Kreisentwicklung beschlossen und das Gremium
entsprechend besetzt:
Axel Homfeldt CDU Vorsitzender
Mitglieder
Sina Beckmann Bündnis
90/ Die Grünen Ordentliches
Mitglied
Christian Bergfeld SPD Ordentliches
Mitglied
Claus Eilers CDU Ordentliches
Mitglied
Martina Esser Bündnis
90/ Die Grünen Ordentliches
Mitglied
Heiner Haesihus UWG Ordentliches
Mitglied
Marianne Kaiser-Fuchs SPD Ordentliches
Mitglied
Lars Kühne CDU Ordentliches
Mitglied
Gerhard Ratzel FDP Ordentliches
Mitglied
Raimund Recksiedler SPD Ordentliches
Mitglied
Jannes Wiesner JuPa
FRI Ordentliches
Mitglied
Beratende Mitglieder (GM)
Uwe Schürgers AFD beratendes
Mitglied
Agnes Wittke DIE
LINKE beratendes
Mitglied
Bislang wurden die Planungsthemen im ehemaligen
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen behandelt
und der Themenkomplex Klimaschutz und -anpassung wurde dem Umweltausschuss
zugeordnet.
Da für den 08. März 2022 bereits die erste
konstituierende Sitzung des neuen Gremiums stattfinden soll, sind die dem
Ausschuss zuzuordnenden Themen im Wege eines Organisationsbeschlusses dem
Grunde nach festzulegen und von den Aufgaben der übrigen Fachausschüsse, hier
insbesondere der Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und
Feuerschutz (Bauausschuss) sowie dem Ausschuss für Umwelt,
Landwirtschaft und Abfallwirtschaft (Umweltausschuss), abzugrenzen.
Für diese erforderliche Abgrenzung schlägt die
Verwaltung vor, diesem Fachausschuss insbesondere die grundlegenden und
strategischen Aufgaben des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sowie alle
grundlegenden Themen der Kreisentwicklung und formellen Kreisplanung als untere
Landesplanungsbehörde zu zuordnen. Alle Themen, die zwar eine Schnittstelle
aufweisen, jedoch operativ-administrativ behandelt werden können oder ggf.
müssen, sind dem jeweiligen Fachausschuss zuzuordnen.
Auf diesem Weg können die klimarelevanten Aufgaben in
die strategische und räumliche Entwicklung des Landkreises eingebettet und
ganzheitlich betrachtet werden. Zudem können so Themen beraten werden, die ggf.
über die engeren Zuständigkeiten des Kreises hinausgehen und Querschnittbezügen
sowohl in das Verwaltungshandeln des Landkreises haben, aber bspw. auch für die
Kommunen von Interesse sind (bspw. Klimawandelanpassungskonzept,
Trassenplanung, Kommunale Wärmeplanung).
Zugleich ermöglicht dies eine trennscharfe
Organisation zu dem beiden o. g. anderen Fachausschüssen.
So kann die Schaffung von CO2-Senken Teil eines
ganzheitlichen Klimaschutzkonzeptes sein, dessen konkretisierende Umsetzung wie
die Wiedervernässung von Mooren im Umweltausschuss weitere vorangetrieben wird.
Dagegen wäre ein Hochwasserrisikoplan als formelle Aufgabe der Unteren
Wasserbehörde weiterhin dem Umweltausschuss zu zuordnen.
Vergleichbares ist bspw. auch für das
Gebäudemanagement darstellbar: Die energetische Erneuerung der Gebäude ist
operativer Teil des Bauausschusses, wohin gegen die grundlegende Frage, ob
bspw. auf eine verstärkte Dämmung oder auf eine verstärkte Nutzung
regenerativer Energien bei sonst gleichen Energiebedarfen gesetzt wird, dem
neuen Fachausschuss zu zuordnen wäre.
Der Fachausschuss für Klimaschutz,
Klimafolgenanpassung, Planung und Kreisentwicklung würde damit einen
Grundlagen- und Querschnittsausschuss für die räumliche Entwicklung mit dem
Schwerpunkt Klimaschutz- und Klimawandelfolgenanpassung. Dies vor dem
Hintergrund, dass diese Themen eine grundlegende andere Steuerung der Raum- und
Kreisentwicklung benötigen sowie zugleich auch viele wirtschaftliche Chancen
bieten, die es als Region zu nutzen gilt. Insgesamt können so Klimaschutz und
Klimawandelfolgenanpassung unter ganz neuen Blickwinkeln betrachtet und
diskutiert werden.
So stellen bspw. die aktuellen Trassenvorhaben der
Netzbetreiber eine sehr große Herausforderung für eine raumverträgliche
Trassenfindung dar, bieten aber zugleich die Chance, als Energieregion und der
Integration aller Wertschöpfungsstufen der Energiewirtschaft neue
Entwicklungsmöglichkeiten zu generieren.
Mit der Zuständigkeit für die formellen Verfahren der
Raumordnung können die relevanten Prozesse nicht nur das allgemeine Verwaltungshandeln
steuern und andere Fachverfahren vorbereiten, sondern der Ausschuss verfügt
selbst über eine eigene fachliche Kompetenz, die auch konkrete formelle und
informelle Handlungsoptionen anbieten kann. Die informellen Handlungsoptionen
ergeben sich vor allem für Klimaschutz- und Klimawandelfolgenanpassung.
Für die erste Sitzung sind mit dem
Ausschussvorsitzenden bislang folgende mögliche Tagesordnungspunkte
beispielhaft abgestimmt
- Stellungnahme zum LROP-Entwurf
- Stellungnahme zum Standortsuchverfahren für ein Endlager für atomare
Abfälle
- Vorstellung der aktuellen Vorhaben zum Netzentwicklungsplan Strom
onshore und offshore
- Vorstellung des nieders. Klimafolgenanpassungsplans und Sachstände zum
friesischen Klimaschutzkonzept und Klimafolgenanpassungsplan
- Vulnerabiltätsanalyse: Bestimmung des Auftragsumfangs
Die hier angegebenen Tagesordnungspunkte zeigen das
breite inhaltliche Spektrum dieses Ausschusses, so dass der Ausschuss eine
grundlegende Einigung über die jeweiligen Schwerpunkte und Arbeitsplänen eine
Einigung erzielen und ggf. weitere Sitzungstermine mit thematischen
Schwerpunkten ins Auge fassen kann.
Bislang sind noch drei
weitere Sitzungen am 14.006.2022, 27.09.2022 und 08.12.2022 vorgesehen.
Organisatorisch ist der FB 61 für den Ausschuss zuständig.
Beschlussvorschlag:
Der vorgeschlagenen Zuständigkeitsverteilung im Fachausschuss wird zugestimmt.
Anlage:
keine