Betreff
Verfahrensweise hinsichtlich der jährlichen Zuwendungen des Landkreises Friesland an die Städte und Gemeinden für die Jugendförderung ab 2009
Vorlage
354/2008
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Gemäß der 1994 mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden getroffenen Vereinbarung und unter Berücksichtigung des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 06.12.2000 sowie vom 13.03.2002 wurde den Städten und Gemeinden zur Förderung der Jugendarbeit ein Gesamtbetrag in Höhe von insgesamt 51.100,-- € pro Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt, dieser Zuweisungsbetrag wurde halbjährlich ausbezahlt. Dieser Förderbetrag sollte in gleicher Höhe durch die Städte und Gemeinden bereit gestellt werden. Erfolgte diese Co-Finanzierung nicht, mussten die Zuschussbeträge des Landkreises in Höhe der fehlenden Gegenfinanzierung zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres erstattet werden.


Diese erstatteten Beträge konnten gemäß den verwaltungsinternen Ausführungsbestimmungen des Landkreises Friesland vom 29.04.2002 gemäß der so genannten Poolbildung erneut an interessierte Städte und Gemeinden ausgeschüttet werden, soweit diese eine entsprechende Co-Finanzierung sicherstellten.


Diese Verfahrensweise führte in der Vergangenheit zum Teil zu einer sehr unterschiedlichen Handhabung der Förderung der Jugendarbeit durch die jeweiligen Kommunen im Kreisgebiet.


Durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 01.02.2006 wurde für die Jahre 2006 und 2007 eine Probephase eingeführt, in der die Städte und Gemeinden als Zuweisung für die Förderung der Jugendarbeit einen jährlichen Festbetrag in Höhe von insgesamt 51.100,-- € erhielten. Dieser Festbetrag wurde den Städten und Gemeinden jeweils zum Beginn eines jeden Haushaltsjahres zur Verfügung gestellt. Die Höhe des an die einzelnen Kommunen zu zahlenden Betrages wurde auf der Grundlage der jeweiligen EinwohnerInnenzahl der Stadt oder Gemeinde (Stand: jeweils der 30.06. des Vorjahres) errechnet. Restbeträge des gezahlten Zuschusses für das Jahr 2006 mussten nicht erstattet werden. Diese Mittel konnten die Städte und Gemeinden auf das nachfolgende Haushaltsjahr übertragen.


Ende 2007 sollte nach erfolgter Auswertung entschieden werden, wie ab dem Haushaltsjahr 2008 zu verfahren ist.


Aufgrund einer längeren krankheitsbedingten Abwesenheit der für die Abwicklung zuständigen Kreisjugendpflegerin, konnte eine abschließende Auswertung der Probephase aus den Jahren 2006 und 2007 Ende des Jahres 2007 nicht erfolgen.


Der Jugendhilfeausschuss stimmte in seiner Sitzung vom 13.11.2007 der Ausweitung der Probephase auf das Jahr 2008 sowie der Gewährung eines jährlichen Festbetrages in Höhe von insgesamt 51.100,- € für das Haushaltsjahr 2008 zu.





Aufgrund der seitens der stellvertretenden Fachbereichsleiterin 22, Frau Janßen, Anfang 2008 bei den kreisangehörigen Kommunen durchgeführten Umfrage bezüglich der in den Jahren 2006 und 2007 vorgenommenen Verfahrensweise während der Probephase ergab, dass alle Kommunen sich grundsätzlich zufrieden äußerten.


Eine aktuelle Stellungnahme des Kreisjugendringes liegt noch nicht vor. Dieser hatte sich jedoch seinerzeit positiv zur Verfahrensweise während der Probephase im Rahmen der Vorbereitung der Vorlage für den Jugendhilfeausschuss am 09.04.2008 zu diesem Thema geäußert.


Aus haushaltsrechtlicher Sicht bestehen, nach Rücksprache von Frau Beßler mit Herrn Janßen vom FB 01 am 11.08.2008, hinsichtlich der oben beschriebenen Verfahrensweise und unter Berücksichtigung der Doppik seitens der Kämmerei keine Bedenken.


Deshalb soll die sich in der Probephase grundsätzlich bewährte Verfahrensweise für die Gewährung der jährlichen Zuwendungen des Landkreises Friesland an die Städte und Gemeinden für die Jugendförderung ab dem Haushaltsjahr 2009 wie folgt durchgeführt werden:


1. Es wird ein Abrechnungszeitraum von drei Jahren eingeführt, erstmalig 2009-2011.

Den einzelnen Kommunen wird zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres der ihnen

zustehende Festbetrag, errechnet anhand der Anzahl der EinwohnerInnen (Stand:

30.06. des Vorjahres), für die Förderung der Jugendarbeit in ihrer Kommune zur

Verfügung gestellt. Der Landkreis Friesland stellt Mittel in Höhe von insgesamt

51.100 € je Haushaltsjahr zur Verfügung.


2. Den Kommunen wird die Möglichkeit gegeben, die ihnen jährlich seitens des

Landkreises zur Verfügung gestellten und möglicherweise nicht verausgabten

Haushaltsmittel in den jeweils folgenden beiden Haushaltsjahren anzusparen.


3. Der Landkreis Friesland erhält seitens der kreisangehörigen Kommunen zum Ende

eines jeden Haushaltsjahres eine schriftliche Mitteilung über die Höhe der im

jeweiligen Haushaltsjahr verausgabten Haushaltsmittel für die Jugendarbeit.


4. Im vierten Jahr erfolgt seitens der Kommunen an den Landkreis eine Erstattung

sämtlicher nicht verbrauchter Haushaltsmittel aus den drei Vorjahren. Eine Auflistung

über die Gesamtsummen der innerhalb der drei Abrechnungsjahre verausgabten

Mittel für die Bereiche

  • außerschulische Bildung,

  • Anschaffung wertbeständiger Gegenstände,

  • Hilfen zur Erholung/Freizeithilfen,

  • internationale Jugendbegegnungen und

  • Projekte soll dem Landkreis zu Beginn des vierten Jahres vorgelegt werden.


Die Punkte 1-4 gelten ebenfalls für den Kreisjugendring.


5. Die Zuschussgewährung der Kommunen erfolgt analog den Richtlinien des

Landkreises, um eine Einheitlichkeit und Verlässlichkeit für die in der Jugendarbeit

Tätigen zu gewährleisten.

6. Städte und Gemeinden, denen aufgrund ihrer defizitären Haushaltslage, eine

Gegenfinanzierung der vom Landkreis Friesland zur Verfügung gestellten Mittel nicht

möglich ist, werden von der in den „Richtlinien für die Förderung von

Jugendpflegemaßnahmen“ vorgesehenen Co-Finanzierung entbunden. In diesem

Ausnahmefall wird der Landkreis seine Haushaltsmittel der Jugendarbeit, analog

seinen Richtlinien, trotzdem zur Verfügung stellen.


7. § 1 der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Friesland und den kreisangehörigen

Städten und Gemeinden vom 19.12.1994 wird ebenso wie die verwaltungsinternen

Ausführungsbestimmungen zur Poolbildung vom 29.04.2002 ruhen bis auf weiteres.



Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorgeschlagene Verfahrensweise hinsichtlich der Förderung der Jugendarbeit ab dem Jahr 2009 und empfiehlt dem Kreisausschuss, ebenso zu beschließen.


Finanzielle Auswirkungen: Ja

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit 51.100,00 €

im Verwaltungshaushalt, Haushaltsstelle: 4510.71200

Janßen

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Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss