Betreff
Bericht der Verwaltung über Maßnahmen an Kreisstraßen und andere verkehrsrechtliche Angelegenheiten
Vorlage
0128/2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Maßnahmen an Kreisstraßen (Bau und Planung)

 

 

Der letztjährige Auftrag für Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen, nämlich für die speziellen Oberflächenbehandlungen und Profilierungsmaßnahmen auf Fahrbahnen und Radwegen an verschiedenen Kreisstraßen- und Radwegabschnitten ist zum größten Teil ausgeführt worden.

 

Turnusgemäß wird ein weiterer Auftrag – insbesondere mit Blick auf den Zustand der Fahrbahnen nach Abschluss der Winterdienstperiode –  im Frühjahr vorbereitet.

 

 

K 86, Fahrbahnsanierung in 2 Bauabschnitten, L 808 bis Friederikensiel

 

Der Auftrag für den 1. Bauabschnitt zur Fahrbahnsanierung der K 86 ist bereits im letzten Jahr mit einem Volumen von knapp 200.000 € vergeben worden. Die Arbeiten sollen kurz vor den Osterferien beginnen. Eine erforderliche Vollsperrung erfolgt wegen des dortigen Schulbusverkehrs innerhalb der Osterferien.

Die Ausschreibung des zweiten Bauabschnitts wird derzeit vorbereitet, so dass dieser ebenfalls noch in diesem Frühjahr beauftragt und dann – aufgrund der ebenfalls erforderlichen Vollsperrung -  in den Sommerferien durchgeführt werden kann.

 

K 109, Fahrbahnsanierung, Mühlenstraße

 

Derzeit wird auch die Sanierung der Fahrbahn an der Mühlenstraße in Varel (nach endgültiger Beendigung der Planung einer Radverkehrsanlage) geplant und die Ausschreibung vorbereitet. Die Umsetzung der Maßnahme ist in den Sommerferien vorgesehen.

 

K 113, Radwegneubau Neuwangerooger Straße, Varel

 

Der Bau des Radweges an der K 113 hat zunächst Ende letzten Jahres mit vorbereitenden Maßnahmen – nämlich der Herstellung der Entwässerung - begonnen. Aufgrund der Witterung wurden die Arbeiten über die Wintermonate zunächst eingestellt und mit dem eigentlichen Radwegbau sowie der Herstellung der Querungshilfe im Ortseingangsbereich Neuwangerooge soll im zeitigen Frühjahr begonnen werden.

 

Die Maßnahme wird mit Mitteln der GVFG Förderstelle, Nds Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Oldenburg, in Höhe von 75 % gefördert. Gleichzeitig erhält der Landkreis Fördermittel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in Höhe von rund 112.000 €.

 

K 332, Radwegneubau Siebetshaus bis Kreisel Rahrdum

 

Im Sommer 2021 ist der Planverzicht für den Neubau des abgesetzten Radweges an der K 332 ergangen. Die Baumaßnahme wurde von der GVFG Förderstelle, Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Oldenburg, in das Jahresbauprogramm 2022 aufgenommen  und wird voraussichtlich mit einem Anteil von 75 % gefördert. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf Fördermittel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gestellt. Eine Zusage steht hier allerdings noch aus.

Die Ausschreibung der Baumaßnahme wird derzeit von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vorbereitet. Das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren soll im Frühsommer erfolgen, so dass mit der Baumaßnahme noch im Herbst dieses Jahres begonnen werden kann. Die Maßnahme soll in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden, um die Einschränkungen für den Verkehr und die Anwohner so gering wie möglich zu halten.

 

K 93, Radwegneubau von Sillenstede nach Waddewarden, Schortens/Wangerland

 

Wie bereits berichtet sind die aus der im Zeitraum Dezember 2020 – Januar 2021 durchgeführten Online-Bürgerbefragung ergangenen Hinweise und Anregungen inzwischen von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – GB Aurich -  in die Planunterlagen eingearbeitet und alle erforderliche Anpassungen vorgenommen worden.

 

Die für die Durchführung des offiziellen Planfeststellungsverfahrens erforderlichen Unterlagen müssen jetzt allerdings noch an zwei (!) in der Zwischenzeit rechtskräftig umgesetzte Flurbereinigungsverfahren angepasst werden. Erst nach Vorlage der geprüften Unterlagen kann hier das offizielle Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden mit dem Ziel, dieses so schnell wie möglich abschließen und die Maßnahme dann in das Jahresbauprogramm 2023 des Landes anmelden zu können. Hierzu muss dann auch parallel der Grunderwerb von den betroffenen Anliegern durchgeführt werden.

Gelingt die Herstellung der Baureife nicht rechtzeitig, kann die Maßnahme erst in den Jahren 2024 ff. umgesetzt werden.

 

 

Verbreiterung von Radwegen im Rahmen der Profilierung

 

Profilierung ist die Erneuerung der Asphaltdeckschicht einer Fahrbahn oder eines Radweges in Teilbereichen. Hierbei wird die oberste Deckschicht abgefräst, um Unebenheiten, Risse u.ä. zu entfernen, anschließend wird eine neue Deckschicht auf den vorhandenen Unterbau aufgebracht.

 

Rein technisch betrachtet ist die Verbreiterung von Radwegtrassen im Rahmen von Profilierungsmaßnahmen möglich.

 

Für eine Verbreiterung von z. B. 0,5 m würde an beiden Seiten des Radweges eine Auskofferung in einer Breite von 0,25 m + 0,10 m, also insg. 0,35 m erfolgen. Die zusätzlichen 10 cm über das Maß der Verbreiterung heraus dienen dazu, die Lasten im Randbereich besser abtragen zu können. In diesen Auskofferungsbereichen würde Mineralgemisch bis auf Höhe der herzustellenden bituminösen Befestigung eingebaut, anschließend wird die vorhandene bituminöse Befestigung einschließlich der Mineralgemisch-Schicht in einer Stärke von ca. 10 cm durchgefräst, profiliert und verdichtet. Als Abschluss wird die neue bituminöse Befestigung in einer Stärke von 10 cm und der vorgesehenen neuen Breite hergestellt.

Die gleiche Bauweise ist vorgesehen, wenn z.B. nur an einer Seite des Radweges eine Verbreiterung von z.B. 0,5 m erfolgen soll.

 

Das Problem stellen allerdings immer die räumlichen und rechtlichen Grenzen dar, in denen wir uns bewegen.

 

Der Trennstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg sollte nach Empfehlungen für Radverkehrsanlagen außerorts 1,75 m betragen (sh. Abb. 1, Anlage Querschnitte). Dies wird in der Örtlichkeit gerade bei älteren Radverkehrsanlagen oft schon nicht erreicht, vielmehr bewegen sich die vorhandenen Trennstreifen oftmals in einer Breite von 1,20 m bis 1,50 m. Ebenso variieren die Abstände zu angrenzenden Gräben oftmals zwischen 0,5 m bis 1,0 m.

 

Bild von der Kreisstraße 294 zwischen Sande und Schortens

 

Soll nun der Radweg beidseitig um 0,25 m verbreitert werden, verringern sich diese Abstände nochmals, so dass einerseits der Radweg näher an die Fahrbahn und ebenso an einen möglicherweise vorhandenen Graben heranrückt. Hier erhöht sich somit das Gefährdungspotenzial.

 

Sollte ein „Heranrücken“ an einen Graben mangels Platz nicht möglich sein, wäre in der Konsequenz dieser ggf. zu verdrängen. Hier kommt möglicherweise auch die Beseitigung von Bewuchs ins Spiel, so dass schnell auch naturschutzrechtliche Belange zu prüfen sind (Kompensation o.ä.). Gleichzeitig stellt sich natürlich auch die Frage, ob denn auf dem Straßengrundstück überhaupt der Platz für eine Verschiebung eines Grabens vorhanden ist. In den meisten Fällen wird dies kaum möglich sein, so dass man hier in die Situation kommt, für die Verbreiterung eines Radweges Grunderwerb tätigen zu müssen (Abb. 1.1 und 1.2 der Anlage).

 

Dies ist dann nicht mehr im Rahmen einer Profilierungsmaßnahme möglich, sondern müsste über ein offizielles Verfahren (Plangenehmigung, Planfeststellungsverfahren) beordnet werden.

 

Nur auf den wenigsten Radwegstrecken entlang von Kreisstraßen wird diese Vorgehensweise ohne die genannten Probleme und Konsequenzen möglich sein. Eine dieser Strecken ist die K 340, Oldenburger Straße, Varel, nämlich einige hundert Meter vor der Kreisgrenze zum Ammerland. Hier ist genug Platz vorhanden, allerdings wären auch hier Bäume und ggf. Leitungen zu berücksichtigen.

 

Im Rahmen einer möglichen Antragstellung zum Förderprogramm „Stadt und Land“ sind bereits einige – voraussichtlich auch für das derzeitig in Erarbeitung befindliche Fahrradkonzept des Landkreises – wichtige Radwegstrecken auf eine mögliche Verbreiterung untersucht worden mit dem Ergebnis, dass hier überwiegend die genannten Folgen auftreten, d.h. mangelnde Abstände, mangelnder Platz auf dem Straßengrundstück, zu entfernender Bewuchs, so dass hier nicht im Rahmen von Profilierungen verbreitert werden kann, sondern Planverfahren erforderlich wären.

Es wurde daher entschieden, zunächst auf die Erstellung des Fahrradkonzepts zu warten, um dann das weitere Vorgehen in Bezug auf die dort genannten Haupt-Radverkehrsrouten zu prüfen.

 

 

 

Andere verkehrsrechtliche Angelegenheiten

 

 

Fahrradkonzept für den Landkreis Friesland

 

Nachdem sich zunächst das Büro SVK Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen GmbH, Aachen, mit den Arbeitspaketen „Bestandsaufnahme“ und „Bewertung“ der sehr umfassenden Informationen intensiv beschäftigt hat, beginnt am 03.03. die (digitale und analoge) Öffentlichkeitsbeteiligung zum Thema „Wie fährt man in Friesland Rad…?“. Parallel hat die Verwaltung einen Internet-Auftritt unter www.friesland.de/fahrradkonzept aufgebaut, der ebenfalls am 03.03. freigeschaltet wird; es wurden darüber hinaus begleitende Plakate erstellt sowie ein Logo zur Thematik in Auftrag gegeben. Die Beteiligung wird bis zum 31.03. möglich sein, am 09.03. findet eine weitere (zweite) Sitzung der Arbeitsgruppe statt, hier werden erste Entwürfe zur Netzplanung sowie den möglichen Qualitätskriterien der (Radvorrang-)Routen diskutiert. Im Anschluss wird die Lenkungsgruppe informiert, bevor die weiteren Arbeitspakete „Workshops“ und „Befahrungen“ auf dem Programm stehen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 3

Titel: 

HSP  Nr.  3.4, 3.6

Titel:  

                                                                        

 

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

220217 Querschnitte