Begründung:
Maßnahmen an Kreisstraßen (Bau
und Planung)
Der letztjährige Auftrag für Unterhaltung und Instandsetzung von
Kreisstraßen, nämlich für die speziellen Oberflächenbehandlungen und
Profilierungsmaßnahmen auf Fahrbahnen und Radwegen an verschiedenen
Kreisstraßen- und Radwegabschnitten ist zum größten Teil ausgeführt worden.
Turnusgemäß wird ein weiterer Auftrag – insbesondere mit Blick auf den
Zustand der Fahrbahnen nach Abschluss der Winterdienstperiode – im Frühjahr vorbereitet.
K 86, Fahrbahnsanierung in 2 Bauabschnitten, L
808 bis Friederikensiel
Der Auftrag für den 1. Bauabschnitt zur
Fahrbahnsanierung der K 86 ist bereits im letzten Jahr mit einem Volumen von
knapp 200.000 € vergeben worden. Die Arbeiten sollen kurz vor den Osterferien
beginnen. Eine erforderliche Vollsperrung erfolgt wegen des dortigen
Schulbusverkehrs innerhalb der Osterferien.
Die Ausschreibung des zweiten Bauabschnitts wird
derzeit vorbereitet, so dass dieser ebenfalls noch in diesem Frühjahr
beauftragt und dann – aufgrund der ebenfalls erforderlichen Vollsperrung - in den Sommerferien durchgeführt werden kann.
K 109, Fahrbahnsanierung, Mühlenstraße
Derzeit wird auch die Sanierung der Fahrbahn an
der Mühlenstraße in Varel (nach endgültiger Beendigung der Planung einer
Radverkehrsanlage) geplant und die Ausschreibung vorbereitet. Die Umsetzung der
Maßnahme ist in den Sommerferien vorgesehen.
K 113, Radwegneubau Neuwangerooger Straße, Varel
Der Bau des Radweges an der K 113 hat zunächst Ende letzten Jahres mit
vorbereitenden Maßnahmen – nämlich der Herstellung der Entwässerung - begonnen.
Aufgrund der Witterung wurden die Arbeiten über die Wintermonate zunächst
eingestellt und mit dem eigentlichen Radwegbau sowie der Herstellung der
Querungshilfe im Ortseingangsbereich Neuwangerooge soll im zeitigen Frühjahr
begonnen werden.
Die Maßnahme wird mit Mitteln der GVFG Förderstelle, Nds Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr, GB Oldenburg, in Höhe von 75 % gefördert. Gleichzeitig
erhält der Landkreis Fördermittel des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit in Höhe von rund 112.000 €.
K 332, Radwegneubau Siebetshaus bis Kreisel Rahrdum
Im Sommer 2021 ist der Planverzicht für den Neubau des abgesetzten Radweges
an der K 332 ergangen. Die Baumaßnahme wurde von der GVFG Förderstelle, Nds.
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Oldenburg, in das
Jahresbauprogramm 2022 aufgenommen und
wird voraussichtlich mit einem Anteil von 75 % gefördert. Gleichzeitig wurde
ein Antrag auf Fördermittel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit gestellt. Eine Zusage steht hier allerdings noch aus.
Die Ausschreibung der Baumaßnahme wird derzeit von der Nds. Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr vorbereitet. Das Ausschreibungs- und
Vergabeverfahren soll im Frühsommer erfolgen, so dass mit der Baumaßnahme noch
im Herbst dieses Jahres begonnen werden kann. Die Maßnahme soll in mehreren
Bauabschnitten umgesetzt werden, um die Einschränkungen für den Verkehr und die
Anwohner so gering wie möglich zu halten.
K 93, Radwegneubau von Sillenstede nach Waddewarden, Schortens/Wangerland
Wie bereits berichtet sind die aus der im Zeitraum Dezember 2020 – Januar
2021 durchgeführten Online-Bürgerbefragung ergangenen Hinweise und Anregungen
inzwischen von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – GB Aurich
- in die Planunterlagen eingearbeitet
und alle erforderliche Anpassungen vorgenommen worden.
Die für die Durchführung des offiziellen Planfeststellungsverfahrens
erforderlichen Unterlagen müssen jetzt allerdings noch an zwei (!) in der
Zwischenzeit rechtskräftig umgesetzte Flurbereinigungsverfahren angepasst
werden. Erst nach Vorlage der geprüften Unterlagen kann hier das offizielle
Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden mit dem Ziel, dieses so schnell
wie möglich abschließen und die Maßnahme dann in das Jahresbauprogramm 2023 des
Landes anmelden zu können. Hierzu muss dann auch parallel der Grunderwerb von
den betroffenen Anliegern durchgeführt werden.
Gelingt die Herstellung der Baureife nicht rechtzeitig, kann die Maßnahme
erst in den Jahren 2024 ff. umgesetzt werden.
Verbreiterung von Radwegen im Rahmen der Profilierung
Profilierung ist die Erneuerung der Asphaltdeckschicht einer Fahrbahn oder
eines Radweges in Teilbereichen. Hierbei wird die oberste Deckschicht
abgefräst, um Unebenheiten, Risse u.ä. zu entfernen, anschließend wird eine
neue Deckschicht auf den vorhandenen Unterbau aufgebracht.
Rein technisch betrachtet ist die Verbreiterung von Radwegtrassen im Rahmen
von Profilierungsmaßnahmen möglich.
Für eine Verbreiterung von z. B. 0,5 m würde an beiden Seiten des Radweges
eine Auskofferung in einer Breite von 0,25 m + 0,10 m, also insg. 0,35 m
erfolgen. Die zusätzlichen 10 cm über das Maß der Verbreiterung heraus dienen
dazu, die Lasten im Randbereich besser abtragen zu können. In diesen
Auskofferungsbereichen würde Mineralgemisch bis auf Höhe der herzustellenden
bituminösen Befestigung eingebaut, anschließend wird die vorhandene bituminöse
Befestigung einschließlich der Mineralgemisch-Schicht in einer Stärke von ca.
10 cm durchgefräst, profiliert und verdichtet. Als Abschluss wird die neue
bituminöse Befestigung in einer Stärke von 10 cm und der vorgesehenen neuen Breite hergestellt.
Die gleiche Bauweise ist vorgesehen, wenn z.B. nur an einer Seite des
Radweges eine Verbreiterung von z.B. 0,5 m erfolgen soll.
Das Problem stellen allerdings
immer die räumlichen und rechtlichen Grenzen dar, in denen wir uns bewegen.
Der Trennstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg sollte nach Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen außerorts 1,75 m betragen (sh. Abb. 1, Anlage Querschnitte).
Dies wird in der Örtlichkeit gerade bei älteren Radverkehrsanlagen oft schon
nicht erreicht, vielmehr bewegen sich die vorhandenen Trennstreifen oftmals in
einer Breite von 1,20 m bis 1,50 m. Ebenso variieren die Abstände zu
angrenzenden Gräben oftmals zwischen 0,5 m bis 1,0 m.
Bild von der Kreisstraße 294 zwischen
Sande und Schortens
Soll nun der Radweg beidseitig um 0,25 m verbreitert werden, verringern
sich diese Abstände nochmals, so dass einerseits der Radweg näher an die
Fahrbahn und ebenso an einen möglicherweise vorhandenen Graben heranrückt. Hier
erhöht sich somit das Gefährdungspotenzial.
Sollte ein „Heranrücken“ an einen Graben mangels Platz nicht möglich sein,
wäre in der Konsequenz dieser ggf. zu verdrängen. Hier kommt möglicherweise
auch die Beseitigung von Bewuchs ins Spiel, so dass schnell auch naturschutzrechtliche
Belange zu prüfen sind (Kompensation o.ä.). Gleichzeitig stellt sich natürlich
auch die Frage, ob denn auf dem Straßengrundstück überhaupt der Platz für eine
Verschiebung eines Grabens vorhanden ist. In den meisten Fällen wird dies kaum
möglich sein, so dass man hier in die Situation kommt, für die Verbreiterung
eines Radweges Grunderwerb tätigen zu müssen (Abb. 1.1 und 1.2 der Anlage).
Dies ist dann nicht mehr im Rahmen einer Profilierungsmaßnahme möglich,
sondern müsste über ein offizielles Verfahren (Plangenehmigung,
Planfeststellungsverfahren) beordnet werden.
Nur auf den wenigsten Radwegstrecken entlang von Kreisstraßen wird diese
Vorgehensweise ohne die genannten Probleme und Konsequenzen möglich sein. Eine
dieser Strecken ist die K 340, Oldenburger Straße, Varel, nämlich einige
hundert Meter vor der Kreisgrenze zum Ammerland. Hier ist genug Platz
vorhanden, allerdings wären auch hier Bäume und ggf. Leitungen zu
berücksichtigen.
Im Rahmen einer möglichen Antragstellung zum Förderprogramm „Stadt und
Land“ sind bereits einige – voraussichtlich auch für das derzeitig in
Erarbeitung befindliche Fahrradkonzept des Landkreises – wichtige
Radwegstrecken auf eine mögliche Verbreiterung untersucht worden mit dem
Ergebnis, dass hier überwiegend die genannten Folgen auftreten, d.h. mangelnde
Abstände, mangelnder Platz auf dem Straßengrundstück, zu entfernender Bewuchs,
so dass hier nicht im Rahmen von Profilierungen verbreitert werden kann,
sondern Planverfahren erforderlich wären.
Es wurde daher entschieden, zunächst auf die Erstellung des Fahrradkonzepts
zu warten, um dann das weitere Vorgehen in Bezug auf die dort genannten
Haupt-Radverkehrsrouten zu prüfen.
Andere
verkehrsrechtliche Angelegenheiten
Fahrradkonzept für den Landkreis Friesland
Nachdem sich zunächst das Büro SVK Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen
GmbH, Aachen, mit den Arbeitspaketen „Bestandsaufnahme“ und „Bewertung“ der
sehr umfassenden Informationen intensiv beschäftigt hat, beginnt am 03.03. die
(digitale und analoge) Öffentlichkeitsbeteiligung zum Thema „Wie fährt man in
Friesland Rad…?“. Parallel hat die Verwaltung einen Internet-Auftritt unter www.friesland.de/fahrradkonzept aufgebaut, der ebenfalls am 03.03.
freigeschaltet wird; es wurden darüber hinaus begleitende Plakate erstellt
sowie ein Logo zur Thematik in Auftrag gegeben. Die Beteiligung wird bis zum
31.03. möglich sein, am 09.03. findet eine weitere (zweite) Sitzung der
Arbeitsgruppe statt, hier werden erste Entwürfe zur Netzplanung sowie den
möglichen Qualitätskriterien der (Radvorrang-)Routen diskutiert. Im Anschluss
wird die Lenkungsgruppe informiert, bevor die weiteren Arbeitspakete
„Workshops“ und „Befahrungen“ auf dem Programm stehen.
Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Anlage(n):
220217 Querschnitte