Betreff
Abänderung zu Punkt 3 des Beschlussvorschlags der Vorlage 0568/2014 zu einer möglichen Sanierung und Erweiterung der Sporthalle an der Beethovenstraße in Schortens
Vorlage
0130/2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Es wird Bezug genommen auf die Vorlagen 0568/2014 vom 13.10.2014 und 0769/2015 des Kreisausschusses des Landkreises Friesland sowie auf die Mitteilung der Verwaltung unter dem TOP 6.2 im Kreisausschuss vom 12.05.2021.

 

Damals ging es im Beschlussvorschlag um eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Friesland und der Stadt Schortens zur Nutzung der Sporthalle der Grundschule Jungfernbusch für den Schulstandort der IGS Friesland-Nord.

 

Diese Vereinbarung ist nicht zustande gekommen, so dass nach der damaligen KA-Vorlage anstelle einer Sanierung der „Sporthalle Kieler Straße“ am Oberstufengebäude der IGS Friesland-Nord, ein Anbau einer Einfeld-Sporthalle an die vorhandene Dreifeld-Sporthalle beschlossen wurde, um die notwendigen Zeiteinheiten für den Sportunterricht langfristig und planungssicher nutzen zu können.

 

Bei der Realisierung des Sporthallenbedarfs der IGS Friesland-Nord für den Schulsport sind sowohl die Kapazitäten der Sporthalle „Beethovenstraße“ (Hauptstandort), als auch der Sporthalle „Kieler Str.“ (Oberstufenstandort) zu berücksichtigen.

 

Nach aktueller Einschätzung des Fachbereichs 51, muss die seinerzeitige Bedarfsberechnung (siehe Vorlagen Nr. 0568/2014 bzw. 0769/2015) korrigiert werden. Bei dieser Berechnung der zur Verfügung stehenden Zeiteinheiten der Sporthalle Beethovenstraße ging man davon aus, dass die Halle für 57 Zeiteinheiten für den Regelunterricht (ohne Ganztag) zur Verfügung steht (einschließlich Nachmittag). Tatsächlich sind dies aber nur 45 Einheiten, weil die Sporthalle Beethovenstraße (wegen des Ganztagsangebots) nachmittags nicht genutzt werden kann. Annähernd gleiches gilt auch für die Sporthalle Kieler Str., auch hier liegt der Schwerpunkt im Nachmittagsbereich bei sportlichen Aktivitäten.

 

Zudem ging die damalige Beurteilung davon aus, dass für den Sportunterricht sowie das Ganztagsangebot auch noch der Sportplatz und das Schwimmbad zur Verfügung stünden, wenngleich diese Sportstätten bei der damaligen Bedarfsberechnung nicht berücksichtigt wurden. Dies ist auch aus heutiger Sicht dringend so geboten, da der Lehrkräfteaufwand für Schwimmunterricht erheblich ist (mindestens 2 Personen, eher 3). Daraus wird deutlich, dass selbst bei vorhandenen Schwimmhallenkapazitäten ein spontanes Ausweichen in diese Sportstätte annähernd unmöglich realisiert werden kann. Vergleichbares gilt für die Außensportanlage, die witterungsbedingt nicht dauerhaft und fest geplant werden kann.

 

Ferner fehlte seinerzeit eine vollumfängliche Einschätzung der Bedarfe in den Sek I – Klassen 7 bis 10 sowie bei den Sportangeboten mit „erhöhtem Niveau“ in der Sek II (Sporthalle Kieler Str. kann dann nicht geteilt werden). Und dabei ist noch nicht berücksichtigt worden, dass Sport in der Sek II auch als Schwerpunkt angeboten werden könnte. Deshalb findet jeder Kurs hier zweistündig statt (90 Minuten).

 

Die IGS Friesland-Nord wurde seinerzeit als sechszügige IGS gegründet, füllte sich jedoch nur für die ersten Jahrgänge der Klassen 5 bis 9 entsprechend dieser Zügigkeit auf. Anschließend, ab 2014, wechselte die Schule in eine Fünfzügigkeit, die bis heute so besteht. Dass es nach dieser Reduzierung nicht zu mehr freien, verfügbaren Sporthallenkapazitäten für den Schulsport gekommen ist, liegt daran, dass sich die Schule ab 2014 jährlich weiter aufgefüllt hat (Jahrgänge 10 bis 13) und es somit zu keinem abnehmenden Sportbedarf gekommen ist. Darüber hinaus ist die Schule anfänglich im offenen Ganztag gestartet, später aber in eine vollgebundene Schulform gewechselt, was unmittelbar auch zu einem höheren Sporthallenbedarf führte. Letztendlich sei ergänzt, dass an der Oberstufe der IGS Friesland-Nord auch jährlich zwischen 20 und 30 Schülerinnen und Schüler der IGS Friesland-Süd ihre Schullaufbahn fortsetzen, um die allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Alle diese Faktoren führten trotz einer Reduzierung der Zügigkeit der Schule nicht zu insgesamt geringeren Schülerzahlen der Klassen 5 bis 13.

 

An der vollgebundenen Ganztagsschule sind die Schülerinnen und Schüler an mehr als drei Wochentagen zum ganztägigen Besuch verpflichtet. Unterricht und außerunterrichtliche Angebote wechseln sich an diesen Tagen ab. Im Sinne einer ganzheitlichen Bildung ist auf eine angemessene Vielfalt der außerunterrichtlichen Angebote zu achten. Darunter sind u.a. auch Sport- und Bewegungsangebote zu verstehen.

 

Seit 2014 hat die IGS Friesland-Nord umfassend ihre Hallenbedarfszeiten als fünfzügige IGS dokumentiert, letztmalig im November 2021 (siehe Anlage). Die Schule benötigt mindestens 73 Zeiteinheiten zur Durchführung des Regelunterrichts, 75 Zeiteinheiten werden durch die beiden Sporthallen (Beethovenstr. und Kieler Str.) bereitgestellt. Dies entspricht einem Nutzungsumfang von 97 %.

 

Die Schulleitung der IGS Friesland-Nord hat nochmals im Januar 2022 klargestellt, dass eine Reduzierung der Hallenkapazitäten für die viertgrößte Schule im Landkreis Friesland (rd. 1.030 Schülerinnen und Schüler) untragbar sei und die Umsetzung des bestehenden Beschlusses zu nicht mehr durchführbaren, aber dringend notwendigen Sportunterrichtseinheiten führen würde. Diese Ansicht vertritt auch der Schulelternrat der Schule.

 

Des Weiteren sei abschließend erwähnt, dass die örtlichen Sportvereine sowohl eine Trainings- als auch Wettkampfhalle verlieren würden. Außerhalb der Schulsportzeiten ist die Sporthalle Kieler Straße in Schortens täglich ab 17 Uhr (dienstags ab 17:30 Uhr und donnerstags ab 15:30 Uhr) bis 22 Uhr durch Sportvereine dauerhaft belegt. Neben vielen verschiedenen Mannschaften im Jugend- und Erwachsenenbereich der HG Jever/Schortens haben auch der HFC Schortens, die SG Moorsum, der BV Bockhorn, Schwarz-Weiß Middelsfähr sowie zeitweise der DFB-Fußballstützpunkt Jever die Halle belegt. Dabei werden Sportarten wie Handball, Fußball, Badminton und Leichtathletik bedient. In der Woche ist die Halle damit annähernd immer von 17 Uhr bis 22 Uhr (5 Stunden), freitags sogar 7 Stunden, mit Vereinssport ausgebucht. Im Falle einer dauerhaften Hallenstilllegung fehlen diese Trainingsmöglichkeiten gänzlich, eine Ausweichhalle gibt es nicht.

 

Wegen der vorgenannten Gründe wird seitens der Verwaltung angeregt, die damalige Beschlusslage zu revidieren und den Sportstättenstandort „Kieler Straße“ in Schortens zu erhalten

 

Die Sporthalle „Kieler Str.“ befindet sich sowohl bautechnisch als auch gebäudetechnisch in einem desolaten Zustand:

 

  • Die Außenwände sind nicht gedämmt, das Sporthallendach ist mit 4 cm, die Nebenräume mit 12 cm Mineralwolle gedämmt.
  • Im Innenbereich sind die abgehängten Decken, Türen, Fliesenbeläge an den Wänden, ebenso auch die Bodenbeläge abgängig.
  • Die Bodenplatte, die auf gestampften Kies direkt auf dem Erdreich hergestellt wurde, ist weder gegen aufsteigende Feuchtigkeit abgedichtet noch ausreichend gedämmt.
  • Der Sportboden, ebenso auch die Prallwände und Tore müssen erneuert werden.
  • Erneuert werden müssen außerdem die komplette Heizungsanlage, Sanitärausstattung, Lüftungsanlage der Duschen und die komplette Elektrotechnik/ Beleuchtung.
  • Die tragende Stahlkonstruktion muss bezüglich des erforderlichen Brandschutzes überprüft und nachgerüstet werden.

Die Sporthalle muss bis auf die Rohbausubstanz zurückgebaut werden. Selbst diese ist sanierungsbedürftig. Die Statik des Dachtragwerkes und die Brandschutzqualität der tragenden Stahlstützen müssen im Fall einer Sanierung von einem Fachingenieur geprüft und berechnet werden. Durch die aktuell erforderlichen Dämmstoffdicken und auch schwerere Fensterkonstruktionen, insbesondere in den Oberlichtbändern (Fassade), entstehen deutlich höhere Lasten.

 

Die Sanierung der Mauerwerksrisse in den Giebelwänden muss gemäß statischen und brandschutztechnischen Anforderungen durchgeführt werden. Dach- und Fassaden müssen gedämmt, Fenster- und Außentüren müssen komplett erneuert werden.

 

Im Sporthallenbereich bietet der für den Sportboden vorhandene Bodenaufbau die Möglichkeit, eine Abdichtung und Wärmedämmung einzubringen. In den Nebenräumen, d.h. Duschen und Umkleiden, lässt der vorhandene Verbundestrich dafür keinen Spielraum. Um den fachgerechten Fußbodenaufbau gegen Erdreich herzustellen, müsste die Bodenplatte ausgetauscht werden.

 

Derzeit ist die Sicherheitsbeleuchtung in der Sporthalle „Kieler Str.“ defekt und die Halle ist aus Sicherheitsgründen bis ca. zum Ende der Osterferien 2022 geschlossen.

 

Die aufgeführten Mängel kommen einem Neubau fast gleich. Daher sollte offen und mit ausreichender Tiefe eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt werden, die auch einen Neubau beinhaltet. Dabei ist der Zeitfaktor für eine Sanierung, einen Abriss und Neubau oder aber ein Neubau bei gleichzeitiger Weiternutzung der Sporthalle zu prüfen und bei der Bewertung zu berücksichtigen.

 

Nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werden die Ergebnisse den Gremien zur Entscheidung vorgestellt.

 


Beschlussvorschlag:

1.    Aufgrund des aktuellen Sporthallenbedarfs der IGS Friesland-Nord ist der Beschlussvorschlag zur Vorlage 0568/2014 abzuändern.

2.    Für den Sporthallenbedarf der IGS Friesland-Nord ist der Standort „Kieler Str.“ zu erhalten.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt anhand einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mögliche Varianten einer Weiternutzung oder ein Ersatzneubau der Sporthalle zu prüfen.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

0568/2014, 0769/2015,

TOP 6.2 KA 12.05.2021

MEZ  Nr. 2

Titel: Erziehung und Bildung 

HSP  Nr.  2.5

Titel: Fortsetzung der Sanierung + Substanz-

         erhaltung der Schul- und Sportstätten

                                                                        

 

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

Sporthallenbedarf