Begründung:
Es wird Bezug
genommen auf die Vorlagen 0568/2014 vom 13.10.2014 und 0769/2015 des
Kreisausschusses des Landkreises Friesland sowie auf die Mitteilung der
Verwaltung unter dem TOP 6.2 im Kreisausschuss vom 12.05.2021.
Damals ging es im Beschlussvorschlag
um eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Friesland und der Stadt
Schortens zur Nutzung der Sporthalle der Grundschule Jungfernbusch für den
Schulstandort der IGS Friesland-Nord.
Diese Vereinbarung
ist nicht zustande gekommen, so dass nach der damaligen KA-Vorlage anstelle
einer Sanierung der „Sporthalle Kieler Straße“ am Oberstufengebäude der IGS
Friesland-Nord, ein Anbau einer Einfeld-Sporthalle an die vorhandene
Dreifeld-Sporthalle beschlossen wurde, um die notwendigen Zeiteinheiten für den
Sportunterricht langfristig und planungssicher nutzen zu können.
Bei der
Realisierung des Sporthallenbedarfs der IGS Friesland-Nord für den Schulsport
sind sowohl die Kapazitäten der Sporthalle „Beethovenstraße“ (Hauptstandort),
als auch der Sporthalle „Kieler Str.“ (Oberstufenstandort) zu berücksichtigen.
Nach aktueller Einschätzung des
Fachbereichs 51, muss die seinerzeitige Bedarfsberechnung (siehe Vorlagen Nr.
0568/2014 bzw. 0769/2015) korrigiert werden. Bei dieser Berechnung der zur Verfügung
stehenden Zeiteinheiten der Sporthalle Beethovenstraße ging man davon aus, dass
die Halle für 57 Zeiteinheiten für den Regelunterricht (ohne Ganztag) zur
Verfügung steht (einschließlich Nachmittag). Tatsächlich sind dies aber nur 45
Einheiten, weil die Sporthalle Beethovenstraße (wegen des Ganztagsangebots)
nachmittags nicht genutzt werden kann. Annähernd gleiches gilt auch für die
Sporthalle Kieler Str., auch hier liegt der Schwerpunkt im Nachmittagsbereich
bei sportlichen Aktivitäten.
Zudem ging die
damalige Beurteilung davon aus, dass für den Sportunterricht sowie das
Ganztagsangebot auch noch der Sportplatz und das Schwimmbad zur Verfügung
stünden, wenngleich diese Sportstätten bei der damaligen Bedarfsberechnung
nicht berücksichtigt wurden. Dies ist auch aus heutiger Sicht dringend so
geboten, da der Lehrkräfteaufwand für Schwimmunterricht erheblich ist
(mindestens 2 Personen, eher 3). Daraus wird deutlich, dass selbst bei
vorhandenen Schwimmhallenkapazitäten ein spontanes Ausweichen in diese
Sportstätte annähernd unmöglich realisiert werden kann. Vergleichbares gilt für
die Außensportanlage, die witterungsbedingt nicht dauerhaft und fest geplant
werden kann.
Ferner fehlte
seinerzeit eine vollumfängliche Einschätzung der Bedarfe in den Sek I – Klassen
7 bis 10 sowie bei den Sportangeboten mit „erhöhtem Niveau“ in der Sek II
(Sporthalle Kieler Str. kann dann nicht geteilt werden). Und dabei ist noch
nicht berücksichtigt worden, dass Sport in der Sek II auch als Schwerpunkt
angeboten werden könnte. Deshalb findet jeder Kurs hier zweistündig statt (90
Minuten).
Die IGS
Friesland-Nord wurde seinerzeit als sechszügige IGS gegründet, füllte sich
jedoch nur für die ersten Jahrgänge der Klassen 5 bis 9 entsprechend dieser
Zügigkeit auf. Anschließend, ab 2014, wechselte die Schule in eine
Fünfzügigkeit, die bis heute so besteht. Dass es nach dieser Reduzierung nicht
zu mehr freien, verfügbaren Sporthallenkapazitäten für den Schulsport gekommen
ist, liegt daran, dass sich die Schule ab 2014 jährlich weiter aufgefüllt hat
(Jahrgänge 10 bis 13) und es somit zu keinem abnehmenden Sportbedarf gekommen
ist. Darüber hinaus ist die Schule anfänglich im offenen Ganztag gestartet,
später aber in eine vollgebundene Schulform gewechselt, was unmittelbar auch zu
einem höheren Sporthallenbedarf führte. Letztendlich sei ergänzt, dass an der
Oberstufe der IGS Friesland-Nord auch jährlich zwischen 20 und 30 Schülerinnen
und Schüler der IGS Friesland-Süd ihre Schullaufbahn fortsetzen, um die
allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Alle diese Faktoren führten trotz einer
Reduzierung der Zügigkeit der Schule nicht zu insgesamt geringeren
Schülerzahlen der Klassen 5 bis 13.
An der
vollgebundenen Ganztagsschule sind die Schülerinnen und Schüler an mehr als
drei Wochentagen zum ganztägigen Besuch verpflichtet. Unterricht und
außerunterrichtliche Angebote wechseln sich an diesen Tagen ab. Im Sinne einer
ganzheitlichen Bildung ist auf eine angemessene Vielfalt der
außerunterrichtlichen Angebote zu achten. Darunter sind u.a. auch Sport- und
Bewegungsangebote zu verstehen.
Seit 2014 hat die
IGS Friesland-Nord umfassend ihre Hallenbedarfszeiten als fünfzügige IGS
dokumentiert, letztmalig im November 2021 (siehe Anlage). Die Schule benötigt
mindestens 73 Zeiteinheiten zur Durchführung des Regelunterrichts, 75
Zeiteinheiten werden durch die beiden Sporthallen (Beethovenstr. und Kieler
Str.) bereitgestellt. Dies entspricht einem Nutzungsumfang von 97 %.
Die Schulleitung
der IGS Friesland-Nord hat nochmals im Januar 2022 klargestellt, dass eine
Reduzierung der Hallenkapazitäten für die viertgrößte Schule im Landkreis
Friesland (rd. 1.030 Schülerinnen und Schüler) untragbar sei und die Umsetzung
des bestehenden Beschlusses zu nicht mehr durchführbaren, aber dringend
notwendigen Sportunterrichtseinheiten führen würde. Diese Ansicht vertritt auch
der Schulelternrat der Schule.
Des Weiteren sei
abschließend erwähnt, dass die örtlichen Sportvereine sowohl eine Trainings-
als auch Wettkampfhalle verlieren würden. Außerhalb der Schulsportzeiten ist
die Sporthalle Kieler Straße in Schortens täglich ab 17 Uhr (dienstags ab 17:30
Uhr und donnerstags ab 15:30 Uhr) bis 22 Uhr durch Sportvereine dauerhaft
belegt. Neben vielen verschiedenen Mannschaften im Jugend- und
Erwachsenenbereich der HG Jever/Schortens haben auch der HFC Schortens, die SG
Moorsum, der BV Bockhorn, Schwarz-Weiß Middelsfähr sowie zeitweise der
DFB-Fußballstützpunkt Jever die Halle belegt. Dabei werden Sportarten wie
Handball, Fußball, Badminton und Leichtathletik bedient. In der Woche ist die
Halle damit annähernd immer von 17 Uhr bis 22 Uhr (5 Stunden), freitags sogar 7
Stunden, mit Vereinssport ausgebucht. Im Falle einer dauerhaften
Hallenstilllegung fehlen diese Trainingsmöglichkeiten gänzlich, eine
Ausweichhalle gibt es nicht.
Wegen der
vorgenannten Gründe wird seitens der Verwaltung angeregt, die damalige
Beschlusslage zu revidieren und den Sportstättenstandort „Kieler Straße“ in
Schortens zu erhalten
Die Sporthalle
„Kieler Str.“ befindet sich sowohl bautechnisch als auch gebäudetechnisch in
einem desolaten Zustand:
- Die
Außenwände sind nicht gedämmt, das Sporthallendach ist mit 4 cm, die
Nebenräume mit 12 cm Mineralwolle gedämmt.
- Im
Innenbereich sind die abgehängten Decken, Türen, Fliesenbeläge an den
Wänden, ebenso auch die Bodenbeläge abgängig.
- Die
Bodenplatte, die auf gestampften Kies direkt auf dem Erdreich hergestellt
wurde, ist weder gegen aufsteigende Feuchtigkeit abgedichtet noch
ausreichend gedämmt.
- Der
Sportboden, ebenso auch die Prallwände und Tore müssen erneuert werden.
- Erneuert
werden müssen außerdem die komplette Heizungsanlage, Sanitärausstattung,
Lüftungsanlage der Duschen und die komplette Elektrotechnik/ Beleuchtung.
- Die
tragende Stahlkonstruktion muss bezüglich des erforderlichen Brandschutzes
überprüft und nachgerüstet werden.
Die Sporthalle muss bis auf die Rohbausubstanz
zurückgebaut werden. Selbst diese ist sanierungsbedürftig. Die Statik des
Dachtragwerkes und die Brandschutzqualität der tragenden Stahlstützen müssen im
Fall einer Sanierung von einem Fachingenieur geprüft und berechnet werden.
Durch die aktuell erforderlichen Dämmstoffdicken und auch schwerere
Fensterkonstruktionen, insbesondere in den Oberlichtbändern (Fassade),
entstehen deutlich höhere Lasten.
Die Sanierung der Mauerwerksrisse in den Giebelwänden
muss gemäß statischen und brandschutztechnischen Anforderungen durchgeführt
werden. Dach- und Fassaden müssen gedämmt, Fenster- und Außentüren müssen
komplett erneuert werden.
Im Sporthallenbereich bietet der für den Sportboden
vorhandene Bodenaufbau die Möglichkeit, eine Abdichtung und Wärmedämmung
einzubringen. In den Nebenräumen, d.h. Duschen und Umkleiden, lässt der
vorhandene Verbundestrich dafür keinen Spielraum. Um den fachgerechten
Fußbodenaufbau gegen Erdreich herzustellen, müsste die Bodenplatte ausgetauscht
werden.
Derzeit ist die
Sicherheitsbeleuchtung in der Sporthalle „Kieler Str.“ defekt und die Halle ist
aus Sicherheitsgründen bis ca. zum Ende der Osterferien 2022 geschlossen.
Die aufgeführten
Mängel kommen einem Neubau fast gleich. Daher sollte offen und mit
ausreichender Tiefe eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt werden,
die auch einen Neubau beinhaltet. Dabei ist der Zeitfaktor für eine Sanierung,
einen Abriss und Neubau oder aber ein Neubau bei gleichzeitiger Weiternutzung
der Sporthalle zu prüfen und bei der Bewertung zu berücksichtigen.
Nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werden die Ergebnisse
den Gremien zur Entscheidung vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
1. Aufgrund des aktuellen Sporthallenbedarfs der IGS
Friesland-Nord ist der Beschlussvorschlag zur Vorlage 0568/2014 abzuändern.
2. Für den Sporthallenbedarf der IGS Friesland-Nord ist
der Standort „Kieler Str.“ zu erhalten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt anhand einer
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mögliche Varianten einer Weiternutzung oder ein
Ersatzneubau der Sporthalle zu prüfen.
Anlage:
Sporthallenbedarf