Begründung:
Dem Landkreis Friesland ist für den Um- und Ausbau der HS/RS Zetel ein vorläufiges Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 113.500,00 € gewährt worden.
Die Baumaßnahme ist mittlerweile abgeschlossen. Nach dem Verwendungsnachweis sind Investitionsausgaben in Höhe von gerundet 228.000,00 € entstanden. Dieser Betrag ist nach § 117 Niedersächsisches Schulgesetz zuwendungsfähig. Der Förderungsanteil beträgt 50% der förderungsfähigen Gesamtinvestitionsausgaben. Das Darlehen ist aufgerundet auf 114.000,00 € festzusetzen.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Kreistag das zu gewährende Darlehen auf 114.000,00 € festsetzt. Es ist zinslos mit 3% jährlich zu tilgen. Tilgungsbeginn ist rückwirkend der 01.01.2007.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, dem Landkreis Friesland für den Um- und Ausbau der HS/RS Zetel ein Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 114.000,00 € zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen: Ja |
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Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten) |
Direkte jährliche Folgekosten |
Finanzierung:
Eigenanteil objektbezogene Einnahmen
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Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen
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€ 114.000,- |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Erfolgte Veranschlagung: Ja im Vermögenshaushalt Haushaltsstelle: 2070.92200 |
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gez. Frerichs___ _________________________ Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in |
Sichtvermerke: ____________ ________________ ________________ Abteilungsleiter Kämmerei Landrat |
Beratungsergebnis: |
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Einstimmig |
Ja-Stimmen
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Nein-Stimmen
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Enthaltungen
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Kenntnisnahme |
Lt. Beschlussvorschlag |
Abweichender Beschluss |