Begründung:
Sachverhalt
O. g. Förderantrag wurde am 24.02.2022 an
den Landkreis Friesland gestellt. Die Stadt Schortens bittet um Gewährung eines
Zuschusses für die Erweiterung des Bürgerhauses in Schortens.
Der Rat der Stadt Schortens hat in seiner Sitzung
am 25.02.2021 der Sanierung und Erweiterung des Bürgerhauses im Umfang von
4.717.982 EUR zugestimmt. Nach Abzug von Fördermitteln aus der
Städtebauförderung und vom Projektträger Jülich beträgt der städtische
Eigenanteil 1.513.833 EUR. Letzterer ist im Haushalt der Stadt Schortens für
die Jahre 2021 und 2022 veranschlagt und vom Rat beschlossen.
Umfang
der Förderung
Aufgrund der Leitlinien für die Gewährung
von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von
Fremdenverkehrseinrichtungen wäre eine Höchstförderung von 454.150 EUR möglich
(30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten des
Vorhabens, soweit entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, höchstens
jedoch 20 % bzw. maximal 500.000 EUR).
Fördervoraussetzungen
Fraglich ist jedoch, ob die
Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Es werden aus der Leitlinie Zuschüsse für
die Errichtung und Erweiterung von touristischen Grundeinrichtungen gewährt.
Weiterhin sind diese Maßnahmen nur förderfähig, wenn sie in erster Linie dem
Tourismus dienen.
Antragsbegründung
der Stadt Schortens
Das Bürgerhaus Schortens ist mit seinem
Kulturprogramm überregional für Veranstaltungen insbesondere im
Kleinkunstbereich bekannt und hat damit ein Alleinstellungsmerkmal im Landkreis
Friesland. Neben der Sanierung ist eine Erweiterung im Eingangsbereich für den
Ticketverkauf, Leitungsbüro, Lagerraum neben der Bühne und Schaffung von
weiteren multifunktionalen Räumlichkeiten im Obergeschoss neben der
Stadtbücherei vorgesehen. Hierdurch werden zusätzliche Kapazitäten für
Veranstaltungen im Umfang von rund 100 m² geschaffen. Ebenso ist eine
Erneuerung der Technik – insbesondere der Bühnentechnik vorgesehen.
Für die in der Leitlinie geforderte
Voraussetzung „Errichtung und Erweiterung von fremdenverkehrlichen
Grundeinrichtungen“ gibt es keine Definition.
Daher
sollen nachfolgende Ausführungen dazu dienen, eine korrekte Auslegung der
Begrifflichkeit „Errichtung und Erweiterung von fremdenverkehrlichen
Grundeinrichtungen“ vorzunehmen.
- „Fremdenverkehr“ (der veraltete Begriff wird in der Leitlinie noch
verwendet) – zeitgemäßer: Tourismus, touristischer Reiseverkehr - umfasst
die Gesamtheit aller Erscheinungen und Beziehungen, die mit dem Verlassen
des üblichen Lebensmittelpunktes und dem Aufenthalt an einer anderen
Destination bzw. dem Bereisen einer anderen Region verbunden sind.
- Der Tourismus ist die temporäre Ortsveränderung durch Reisen von
Personen in Destinationen, die sich außerhalb ihres üblichen Wohn- oder
Arbeitsorts befinden.
- Die touristische Infrastruktur umfasst – neben den allgemein unter
Infrastruktur subsummierten Einrichtungen wie Verkehrsverbindungen, Ver-
und Entsorgungseinrichtungen – auch die gesamte Palette der
Freizeiteinrichtungen: Kurhäuser, Seilbahnen, Tennis- und Golfplätze,
Schwimmbäder, Erlebnis- und Freizeitbäder, Promenaden, Lehrpfade, etc.
- Touristisches Angebot lässt sich auch definieren als das Angebot
aller Wirtschaftsgüter, Dienstleistungen und Güter, die von Gästen in
Anspruch genommen oder käuflich erworben werden können und die durch die
Reisen von Besucher veranlasst werden.
Errichtung
und Erweiterung von touristischen Grundeinrichtungen
Grundsätzlich könnte es sich bei der
Erweiterung des Bürgerhauses um die Erweiterung einer touristischen
Grundeinrichtung handeln. Die Schaffung von Räumlichkeiten für die Bücherei,
zudem im Obergeschoss, die auch multifunktional genutzt werden können, zählt
nicht dazu.
Im Ergebnis könnte allenfalls ein Teil der
Erweiterung des Bürgerhauses als touristische Grundeinrichtung angesehen
werden.
Maßnahmen,
die in erster Linie dem Tourismus dienen
Ferner müsste diese Maßnahme in erster Linie
dem Tourismus dienen. Aus den zuvor gemachten Ausführungen darf stark
bezweifelt werden, dass diese Einrichtung überwiegend dem Tourismus dient. Auch
die stark überwiegende Vermarktung des Angebotes mit dem Bürgerhaus-Abo (ABO A;
ABO B; ABO C, ABO D, ABO E, Wahlgutscheine) spricht nicht für eine überwiegende
touristische Nutzung. Für alle Veranstaltungen gibt es auch Karten im freien
Verkauf nach Verfügbarkeit. In der Begründung wird die Bekanntheit des
Bürgerhauses Schortens mit seinem Kulturprogramm überregional für
Veranstaltungen im Kleinkunstbereich herausgestellt. Insofern hat das
Bürgerhaus ein kulturelles, nicht jedoch ein touristisches
Alleinstellungsmerkmal im Landkreis Friesland. Hinzu kommt, dass die
Kulturveranstaltungen zwischen September und Mai und damit eher außerhalb der
Hauptferien- und Urlaubszeit angeboten werden.
Dass die Erweiterung des Bürgerhauses in
erster Linie dem Tourismus dient, wurde im Antrag weder nachgewiesen, noch
dürfte es aufgrund der zuvor gemachten Ausführungen gelingen, dies
nachzuweisen. Auch die Bezeichnung des Hauses als Bürgerhaus und nicht
beispielsweise als Gästehaus gibt einen Hinweis darauf, für welche Nutzer/innen
es in erster Linie bestimmt ist. Mehr als fraglich ist auch, dass Touristen
eigens für eine Veranstaltung im Bürgerhaus anreisen und für mindestens 24
Stunden vor Ort verweilen.
Ergebnis
Das Bürgerhaus Schortens besticht durch ein
hervorragendes Kulturprogramm über die Grenzen der Stadt Schortens hinaus, aber
sicher nicht im touristischen Sinne. Aus zuvor genannten Gründen ist eine
Zuschussgewährung aus den Leitlinien für die Gewährung von Zuschüssen für die
Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen leider nicht
möglich.
Die Stadt Schortens entgegnet darauf:
Sie führen in Ihrer
Argumentation an, dass das Bürgerhaus vornehmlich von festen Abonnenten in
Anspruch genommen wird. Zum einen kommen diese zu 35% aus anderen Regionen und
fallen damit unter den Tagestourismus und zum anderen macht der
Einzelkartenverkauf ca. 30-40% der BesucherInnen aus. Tourismus findet in der
Nordseeregion nicht nur im Sommer oder während der Ferienzeiten statt. Ein
überwiegender Teil der Feriengäste ist in die Altersgruppe 50+ einzuordnen,
welche außerhalt der Saison während ihres Urlaubes das Kulturangebot des
Bürgerhauses nutzen. Gerade diese sind Zielgruppe des Kulturprogramms und nicht
Familien mit Kindern.
Daneben gibt es
auch während der Sommermonate diverse Kultur- und Kunstveranstaltungen am und
im Bürgerhaus. Museen, Theater, Konzerthäuser, Kunstausstellungen,
Freilichtmuseen, Tierparks etc. zählen zu touristischen Einrichtungen und
bieten ihre Veranstaltungen ganzjährig an. Warum das Bürgerhaus in Schortens
hierunter nicht fallen sollte, erschließt sich mir nicht.
Anliegend noch eine
kurze Zusammenfassung über das umfangreiche Angebot unseres Bürgerhauses
seitens der Leiterin unseres Bürgerhauses Lotta Klein:
Allgemein
Das Bürgerhaus
Schortens ist kultureller Mittelpunkt der Stadt Schortens und wird für
Veranstaltungen jeder Art (Kulturabo, Außenveranstaltungen, Anmietungen,
Tagungen und Kongresse), Ausstellungen und örtliche Vereins- und Gruppentreffen
genutzt. Die Veranstaltungen und Ausstellungen haben eine überregionale
Strahlkraft und tragen einen wesentlichen Bestandteil zur Außenwahrnehmung der
Stadt Schortens bei und erfreuen sich auch einem überregionalen Publikum.
Veranstaltungen
Kulturabo
Zwischen September
und Mai gastieren namenhafte Künstler aus Kleinkunst, Kabarett und Musik im
Bürgerhaus. Obwohl das Bürgerhaus Schortens sich großer Beliebtheit bei den
örtlichen Bürgern erfreut, reicht die Strahlkraft weit über die Grenzen des
Landkreises hinaus. Von den 840 Abonnenten der Spielzeit 2019-2022 waren 68%
Bewohner des Landkreises Friesland und 32% Bürger benachbarter Landkreise
(Wilhelmshaven, Wittmund, Aurich, Leer) oder gar weiter entfernter Regionen
(Oldenburg, Emden, Butjadingen). Im Einzelkartenverkauf veranschaulicht sich
dies noch weiter: Etwa 65% der Besucherkommen durchschnittlich aus dem
Landkreis Friesland, 35% aus anderen Regionen. Der Einzelkartenverkauf macht im
Schnitt etwa 30-40% der BesucherInnen aus.
Anmietungen
& Kongresse
Über die
Veranstaltungen des Kulturabos hinaus werden die Räumlichkeiten des
Bürgerhaueses ganzjährig auch für Anmietungen vergeben. Neben kulturellen
Veranstaltungen externer Veranstalter finden auch überregionale Tagungen und
Kongresse (z.B. jährlicher Ärztekongress) im Bürgerhaus statt.
Veranstaltungen
im Sommer
Im Sommer werden
auf dem Bürgerhaus-Platz und im Bürgerhaus Sommerveranstaltungen angeboten. Im
Juni und Juli finden Konzerte des „Schortenser Musiksommer – umsonst und
draußen“ in Kooperation mit dem Gastronomiepächter auf dem Bürgerhaus-Platz
statt. Im Juli lädt der jährliche Kunsthandwerkermarkt zum Stöbern und
Staunen ein. Ca. 3.000-4.000 BesucherInnen und 80 überregionale AusstellerInnen
genießen die gemütliche und sommerliche Atmosphäre des anspruchsvollen Marktes.
Ausstellungen
Ganzjährig stellen
Künstler Ihre Werke im Foyer des Bürgerhauses aus. Die Werke können jederzeit
zu den Öffnungszeiten des Kulturbüros oder bei Veranstaltungen besichtigt
werden.
Bedeutung von
Kultur für Tourismus
„Kultur liegt im Trend. Für mehr als die Hälfte der Touristen gehören
Kunst und Kultur zum Urlaub dazu. Deutschland hat weltweit den Ruf als Land der
Dichter und Denker. In Europa liegen wir als Kulturreiseziel vor Frankreich auf
Platz 1. Reisende schätzen unsere historischen Sehenswürdigkeiten, Museen und
Ausstellungen, Festivals, Theater und vieles mehr.“ - Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz
Mit dem Besucher
kultureller Veranstaltungen, Ausstellungen oder sonstiger kultureller
Begegnungen verharren die BesucherInnen auch eine Zeit lang am Ort, nutzen die
gastronomischen Angebote, den Einzelhandel und übernachten auch im Hotel.
Kulturtourismus leistet daher einen signifikanten wirtschaftlichen Beitrag in
der Region.
Die
Übernachtungszahlen der Stadt Schortens haben sich bis zum Ausbruch der
Corona-Pandemie auf ca. 50.000 Übernachtungen (inkl. Camping) in 2019
gesteigert. Gleichzeitig hat sich die Dauer der Übernachtungen verkürzt, sodass
davon auszugehen ist, dass der ganzjährige Wochenendtourismus zugenommen hat.
Auch in der Außenwahrnehmung spielt das Bürgerhaus eine signifikante Rolle für
den Tourismus. Zahlreiche Beherbergungsangebote der Stadt Schortens und des
Landkreises Friesland werben mit der Nähe zum Bürgerhaus.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der Stadt Schortens wird abgelehnt.
Anlage(n):
-
Antrag
der Stadt Schortens auf Gewährung eines Kreiszuschusses für die Erweiterung des
Bürgerhauses