Betreff
Antrag der Stadt Schortens auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 454.150 EUR für die Erweiterung des Bürgerhauses Schortens
Vorlage
0149/2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Sachverhalt

O. g. Förderantrag wurde am 24.02.2022 an den Landkreis Friesland gestellt. Die Stadt Schortens bittet um Gewährung eines Zuschusses für die Erweiterung des Bürgerhauses in Schortens.

 

Der Rat der Stadt Schortens hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 der Sanierung und Erweiterung des Bürgerhauses im Umfang von 4.717.982 EUR zugestimmt. Nach Abzug von Fördermitteln aus der Städtebauförderung und vom Projektträger Jülich beträgt der städtische Eigenanteil 1.513.833 EUR. Letzterer ist im Haushalt der Stadt Schortens für die Jahre 2021 und 2022 veranschlagt und vom Rat beschlossen.

 

Umfang der Förderung

Aufgrund der Leitlinien für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen wäre eine Höchstförderung von 454.150 EUR möglich (30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten des Vorhabens, soweit entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, höchstens jedoch 20 % bzw. maximal 500.000 EUR).

 

Fördervoraussetzungen

Fraglich ist jedoch, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Es werden aus der Leitlinie Zuschüsse für die Errichtung und Erweiterung von touristischen Grundeinrichtungen gewährt. Weiterhin sind diese Maßnahmen nur förderfähig, wenn sie in erster Linie dem Tourismus dienen.

 

Antragsbegründung der Stadt Schortens

Das Bürgerhaus Schortens ist mit seinem Kulturprogramm überregional für Veranstaltungen insbesondere im Kleinkunstbereich bekannt und hat damit ein Alleinstellungsmerkmal im Landkreis Friesland. Neben der Sanierung ist eine Erweiterung im Eingangsbereich für den Ticketverkauf, Leitungsbüro, Lagerraum neben der Bühne und Schaffung von weiteren multifunktionalen Räumlichkeiten im Obergeschoss neben der Stadtbücherei vorgesehen. Hierdurch werden zusätzliche Kapazitäten für Veranstaltungen im Umfang von rund 100 m² geschaffen. Ebenso ist eine Erneuerung der Technik – insbesondere der Bühnentechnik vorgesehen.

 

 

Für die in der Leitlinie geforderte Voraussetzung „Errichtung und Erweiterung von fremdenverkehrlichen Grundeinrichtungen“ gibt es keine Definition.

 

Daher sollen nachfolgende Ausführungen dazu dienen, eine korrekte Auslegung der Begrifflichkeit „Errichtung und Erweiterung von fremdenverkehrlichen Grundeinrichtungen“ vorzunehmen.

 

  • „Fremdenverkehr“ (der veraltete Begriff wird in der Leitlinie noch verwendet) – zeitgemäßer: Tourismus, touristischer Reiseverkehr - umfasst die Gesamtheit aller Erscheinungen und Beziehungen, die mit dem Verlassen des üblichen Lebensmittelpunktes und dem Aufenthalt an einer anderen Destination bzw. dem Bereisen einer anderen Region verbunden sind.

 

  • Der Tourismus ist die temporäre Ortsveränderung durch Reisen von Personen in Destinationen, die sich außerhalb ihres üblichen Wohn- oder Arbeitsorts befinden.

 

  • Die touristische Infrastruktur umfasst – neben den allgemein unter Infrastruktur subsummierten Einrichtungen wie Verkehrsverbindungen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen – auch die gesamte Palette der Freizeiteinrichtungen: Kurhäuser, Seilbahnen, Tennis- und Golfplätze, Schwimmbäder, Erlebnis- und Freizeitbäder, Promenaden, Lehrpfade, etc.

 

  • Touristisches Angebot lässt sich auch definieren als das Angebot aller Wirtschaftsgüter, Dienstleistungen und Güter, die von Gästen in Anspruch genommen oder käuflich erworben werden können und die durch die Reisen von Besucher veranlasst werden.

 

 

Errichtung und Erweiterung von touristischen Grundeinrichtungen

Grundsätzlich könnte es sich bei der Erweiterung des Bürgerhauses um die Erweiterung einer touristischen Grundeinrichtung handeln. Die Schaffung von Räumlichkeiten für die Bücherei, zudem im Obergeschoss, die auch multifunktional genutzt werden können, zählt nicht dazu.

 

Im Ergebnis könnte allenfalls ein Teil der Erweiterung des Bürgerhauses als touristische Grundeinrichtung angesehen werden.

 

Maßnahmen, die in erster Linie dem Tourismus dienen

Ferner müsste diese Maßnahme in erster Linie dem Tourismus dienen. Aus den zuvor gemachten Ausführungen darf stark bezweifelt werden, dass diese Einrichtung überwiegend dem Tourismus dient. Auch die stark überwiegende Vermarktung des Angebotes mit dem Bürgerhaus-Abo (ABO A; ABO B; ABO C, ABO D, ABO E, Wahlgutscheine) spricht nicht für eine überwiegende touristische Nutzung. Für alle Veranstaltungen gibt es auch Karten im freien Verkauf nach Verfügbarkeit. In der Begründung wird die Bekanntheit des Bürgerhauses Schortens mit seinem Kulturprogramm überregional für Veranstaltungen im Kleinkunstbereich herausgestellt. Insofern hat das Bürgerhaus ein kulturelles, nicht jedoch ein touristisches Alleinstellungsmerkmal im Landkreis Friesland. Hinzu kommt, dass die Kulturveranstaltungen zwischen September und Mai und damit eher außerhalb der Hauptferien- und Urlaubszeit angeboten werden.

 

Dass die Erweiterung des Bürgerhauses in erster Linie dem Tourismus dient, wurde im Antrag weder nachgewiesen, noch dürfte es aufgrund der zuvor gemachten Ausführungen gelingen, dies nachzuweisen. Auch die Bezeichnung des Hauses als Bürgerhaus und nicht beispielsweise als Gästehaus gibt einen Hinweis darauf, für welche Nutzer/innen es in erster Linie bestimmt ist. Mehr als fraglich ist auch, dass Touristen eigens für eine Veranstaltung im Bürgerhaus anreisen und für mindestens 24 Stunden vor Ort verweilen.

 

Ergebnis

Das Bürgerhaus Schortens besticht durch ein hervorragendes Kulturprogramm über die Grenzen der Stadt Schortens hinaus, aber sicher nicht im touristischen Sinne. Aus zuvor genannten Gründen ist eine Zuschussgewährung aus den Leitlinien für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen leider nicht möglich.

 

 

Die Stadt Schortens entgegnet darauf:

 

Sie führen in Ihrer Argumentation an, dass das Bürgerhaus vornehmlich von festen Abonnenten in Anspruch genommen wird. Zum einen kommen diese zu 35% aus anderen Regionen und fallen damit unter den Tagestourismus und zum anderen macht der Einzelkartenverkauf ca. 30-40% der BesucherInnen aus. Tourismus findet in der Nordseeregion nicht nur im Sommer oder während der Ferienzeiten statt. Ein überwiegender Teil der Feriengäste ist in die Altersgruppe 50+ einzuordnen, welche außerhalt der Saison während ihres Urlaubes das Kulturangebot des Bürgerhauses nutzen. Gerade diese sind Zielgruppe des Kulturprogramms und nicht Familien mit Kindern.

 

Daneben gibt es auch während der Sommermonate diverse Kultur- und Kunstveranstaltungen am und im Bürgerhaus. Museen, Theater, Konzerthäuser, Kunstausstellungen, Freilichtmuseen, Tierparks etc. zählen zu touristischen Einrichtungen und bieten ihre Veranstaltungen ganzjährig an. Warum das Bürgerhaus in Schortens hierunter nicht fallen sollte, erschließt sich mir nicht.

 

Anliegend noch eine kurze Zusammenfassung über das umfangreiche Angebot unseres Bürgerhauses seitens der Leiterin unseres Bürgerhauses Lotta Klein:

 

Allgemein

Das Bürgerhaus Schortens ist kultureller Mittelpunkt der Stadt Schortens und wird für Veranstaltungen jeder Art (Kulturabo, Außenveranstaltungen, Anmietungen, Tagungen und Kongresse), Ausstellungen und örtliche Vereins- und Gruppentreffen genutzt. Die Veranstaltungen und Ausstellungen haben eine überregionale Strahlkraft und tragen einen wesentlichen Bestandteil zur Außenwahrnehmung der Stadt Schortens bei und erfreuen sich auch einem überregionalen Publikum.

 

Veranstaltungen

Kulturabo

Zwischen September und Mai gastieren namenhafte Künstler aus Kleinkunst, Kabarett und Musik im Bürgerhaus. Obwohl das Bürgerhaus Schortens sich großer Beliebtheit bei den örtlichen Bürgern erfreut, reicht die Strahlkraft weit über die Grenzen des Landkreises hinaus. Von den 840 Abonnenten der Spielzeit 2019-2022 waren 68% Bewohner des Landkreises Friesland und 32% Bürger benachbarter Landkreise (Wilhelmshaven, Wittmund, Aurich, Leer) oder gar weiter entfernter Regionen (Oldenburg, Emden, Butjadingen). Im Einzelkartenverkauf veranschaulicht sich dies noch weiter: Etwa 65% der Besucherkommen durchschnittlich aus dem Landkreis Friesland, 35% aus anderen Regionen. Der Einzelkartenverkauf macht im Schnitt etwa 30-40% der BesucherInnen aus.

 

Anmietungen & Kongresse

Über die Veranstaltungen des Kulturabos hinaus werden die Räumlichkeiten des Bürgerhaueses ganzjährig auch für Anmietungen vergeben. Neben kulturellen Veranstaltungen externer Veranstalter finden auch überregionale Tagungen und Kongresse (z.B. jährlicher Ärztekongress) im Bürgerhaus statt.

 

Veranstaltungen im Sommer

Im Sommer werden auf dem Bürgerhaus-Platz und im Bürgerhaus Sommerveranstaltungen angeboten. Im Juni und Juli finden Konzerte des „Schortenser Musiksommer – umsonst und draußen“ in Kooperation mit dem Gastronomiepächter auf dem Bürgerhaus-Platz statt. Im Juli lädt der jährliche Kunsthandwerkermarkt zum Stöbern und Staunen ein. Ca. 3.000-4.000 BesucherInnen und 80 überregionale AusstellerInnen genießen die gemütliche und sommerliche Atmosphäre des anspruchsvollen Marktes.

 

Ausstellungen

Ganzjährig stellen Künstler Ihre Werke im Foyer des Bürgerhauses aus. Die Werke können jederzeit zu den Öffnungszeiten des Kulturbüros oder bei Veranstaltungen besichtigt werden.

 

Bedeutung von Kultur für Tourismus

„Kultur liegt im Trend. Für mehr als die Hälfte der Touristen gehören Kunst und Kultur zum Urlaub dazu. Deutschland hat weltweit den Ruf als Land der Dichter und Denker. In Europa liegen wir als Kulturreiseziel vor Frankreich auf Platz 1. Reisende schätzen unsere historischen Sehenswürdigkeiten, Museen und Ausstellungen, Festivals, Theater und vieles mehr.“ - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Mit dem Besucher kultureller Veranstaltungen, Ausstellungen oder sonstiger kultureller Begegnungen verharren die BesucherInnen auch eine Zeit lang am Ort, nutzen die gastronomischen Angebote, den Einzelhandel und übernachten auch im Hotel. Kulturtourismus leistet daher einen signifikanten wirtschaftlichen Beitrag in der Region.

Die Übernachtungszahlen der Stadt Schortens haben sich bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie auf ca. 50.000 Übernachtungen (inkl. Camping) in 2019 gesteigert. Gleichzeitig hat sich die Dauer der Übernachtungen verkürzt, sodass davon auszugehen ist, dass der ganzjährige Wochenendtourismus zugenommen hat. Auch in der Außenwahrnehmung spielt das Bürgerhaus eine signifikante Rolle für den Tourismus. Zahlreiche Beherbergungsangebote der Stadt Schortens und des Landkreises Friesland werben mit der Nähe zum Bürgerhaus.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Antrag der Stadt Schortens wird abgelehnt.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja    x   Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:  x  ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt  x  Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja  x nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja  x nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 3

Titel:  Standortqualitäten ausbauen und sichern

HSP  Nr.  3.14

Titel:  Förderung der Wirtschaft und des Tourismus im Landkreis Friesland durch „Begleitung“ und eigene Förderprogramme

                                                

 

                                    

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

-       Antrag der Stadt Schortens auf Gewährung eines Kreiszuschusses für die Erweiterung des Bürgerhauses