Begründung:
Die
Wehrbereichsverwaltung Nord hat u. a. den Landkreis Friesland mit
Schreiben vom 04.02. und 18.03.2008 über die geplante
Beseitigung von sog. Flughindernissen im Bereich der Einflugschneise
Richtung Schortens des Flugplatzes Upjever informiert.
Auf
einer Besprechung am 06.05.2008 ist u. a. von Seiten der unteren
Naturschutzbehörde auf die Existenz eines FFH-Gebietes nach der
entsprechenden EU-Richtlinie hingewiesen worden. Darüber hinaus
sind erhebliche Bedenken gegen die geplante Maßnahme
vorgebracht worden.
Beabsichtigt ist im Bereich eines
Altholzbestandes Bäume auf 5,00 bis 10,00 m Höhe zu
reduzieren. Insgesamt ist die Beseitigung von rd. 30 Hektar Wald
innerhalb und außerhalb des Flugplatzgeländes geplant. Bei
den Altholzbeständen handelt es sich um einen Teil des
grenzübergreifenden FFH-Gebietes „Upjever und Sumpfmoor
Dose“ in den Landkreisen Friesland und Wittmund (s. Anlage 1).
Von Seiten der unteren Naturschutzbehörde ist die
Wehrbereichsverwaltung darauf hingewiesen worden, dass die
Erarbeitung einer FFH-Verträglichkeitsstudie notwendig ist, um
überhaupt eine Verträglichkeitsprüfung nach den
Bestimmungen der FFH-Richtlinie bzw. des Bundes-Naturschutzgesetzes
durchführen zu können.
Weiterhin ist darauf
hingewiesen worden, dass der für die Durchführung des
Projektes notwendige Kohärenzausgleich nicht Verfahrensfolge
ist, sondern zwingende Voraussetzung für die Zulassung des
geplanten Projektes, d. h. die Beseitigung von Wald innerhalb des
FFH-Gebietes.
Führt ein Projekt zu erheblichen
Beeinträchtigungen eines FFH-Gebietes, ist im Zuge der
FFH-Ausnahmeprüfung zu beurteilen, ob
1.
das Projekt bzw. der Plan aus den gesetzlich geforderten Gründen
eines öffentlichen Interesses zwingend notwendig ist und die
konkret betroffenen Natura-2000-Belange nachweislich überwiegen,
2.
zumutbare Alternativen der mit dem Projekt bzw. planverfolgten Zweck
an anderer Stelle ohne oder mit geringerer Beeinträchtigung zu
erreichen nicht gegeben sind und
3. die in funktionaler,
zeitlicher und räumlicher Hinsicht fachlich erforderlichen
Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des
Natura-2000-Netztes qualitativ und quantitativ in hinreichender Form
vorgesehen bzw. umgesetzt wurden.
Die Stadt
Jever sowie die Stadt Schortens haben sich inzwischen in Resolutionen
für den Erhalt des Baumbestandes im Upjeverschen Forst
ausgesprochen.
Wortlaut der Resolution der Stadt Jever zum
Erhalt des Baumbestandes:
„Der Rat der Stadt Jever spricht sich gegen die durch die Wehrbereichsverwaltung Nord angestrebte großflächige Abholzung des Upjeverschen Forstes im Bereich der ostwärtigen Einflugschneise des Flugplatzes aus. Diese Aktion gefährdet ein auch für die Stadt Jever attraktives Naherholungsgebiet, das zudem nachweislich eine große ökologische und geschichtliche Bedeutung hat. Die geplante einschneidende Maßnahme stößt auf Unverständnis, zumal mit der schon mehrere Jahre zurückliegenden Auflösung des hiesigen Jagdbombergeschwaders der Flugbetrieb erheblich eingeschränkt worden ist. Die Stadt Jever bittet alle zuständigen Stellen, Ihre Entscheidung im Sinne aller betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Region, der Natur und der historischen Entwicklung dieses Waldes nochmals zu überdenken und rückgängig zu machen.“
Wortlaut der Resolution des Rates der Stadt Schortens für den Erhalt des Baumbestandes im Bereich der Einflugschneise des Fliegerhorstes Upjever:
Der Rat der Stadt Schortens fordert die
Verantwortlichen, namentlich die Wehrbereichsverwaltung Nord, das
Bundesamt für Wehrverwaltung sowie das Bundesministerium der
Verteidigung auf, von allen Plänen Abstand zu nehmen, im Bereich
der Einflugschneise des Fliegerhorstes Upjever den Baumbestand
großflächig zu beseitigen.
Der Rat der Stadt Schortens
bekennt sich ausdrücklich zum Fliegerhorst Upjever und den dort
stationierten Soldatinnen, Soldaten und Zivilangestellten.
Der
Fliegerhorst Upjever hat jedoch durch den Abzug der fliegenden
Verbände im Jahr 2001 nur noch eine relativ geringe Bedeutung
als Flugplatz. Die Beseitigung von bis zu 30 Hektar des teilweise
über 250jährigen Baumbestandes dient in keinem Verhältnis
zur tatsächlichen Nutzung für den Flugverkehr.
Der
Fliegerhorst Upjever ist durch die langanhaltende Diskussion im
Rahmen des Abzugs der fliegenden Verbände nicht mehr als ständig
genutzter Flughafen einzustufen. Die heute gelegentlichen Anflüge
rechtfertigen gegenüber der jahrzehntelangen Intensiv-Nutzung
mit bis zu 80 Flugbewegungen keine Rodungsmaßnahmen im
geplanten Gebiet im geplanten Umfang im Anflugsektor. Die vorhandenen
Bäume wurden jedoch selbst in früheren Zeit als nicht
störend eingestuft, so dass ein sicherer Flugbetrieb jederzeit
möglich war. Darüber hinaus unterliegen Teile des „von
der Kettensäge bedrohten“ Waldes dem höchsten
europäischen Schutz als FFH-Gebiet.
Die Herstellung eines
theoretischen Sicherheitsstandards nach § 12 Luftverkehrsgesetz
für einen Flughafen ohne eigentlichen Flugbetrieb steht in
keinem Verhältnis zum Nutzungswert des Waldes als
Naherholungsgebiet.
Die Bedeutung des Forstes Upjever als
Naherholungsgebiet und zweitältestem Kunstwald Deutschlands hat
für unsere Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger
höchste Priorität. Wald ist Erholung! Wald ist Erlebnis!
Wald ist Schutz!! Wir brauchen unseren Wald als Naherholungsgebiet!
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss empfiehlt sich den Resolutionen der Städte Jever und
Schortens anzuschließen. Die Verantwortlichen, namentlich die
Wehrbereichsverwaltung Nord, das Bundesamt für Wehrverwaltung
sowie das Bundesministerium der Verteidigung sollen aufgefordert
werden von allen Plänen Abstand zu nehmen, im Bereich der
Einflugschneise des Fliegerhorstes Upjever den Baumbestand
großflächig zu beseitigen. Insbesondere soll von der
Planung Abstand genommen werden im Bereich des FFH – Gebiets
„Upjever und Sumpfmoor Dose“ Maßnahmen
durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen: Nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten) |
Direkte jährliche Folgekosten |
Finanzierung:
Eigenanteil objektbezogene Einnahmen
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Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein |
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___ _________________________ Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in |
Sichtvermerke: ____________ ________________ ________________ Abteilungsleiter Kämmerei Landrat |
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Beratungsergebnis: |
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Einstimmig |
Ja-Stimmen
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Nein-Stimmen
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Enthaltungen
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Kenntnisnahme |
Lt. Beschlussvorschlag |
Abweichender Beschluss |
Anlagen:
Anlage 1 (Detailkarte FFH-Gebiet sowie Bereich der geplanten Maßnahme)