Begründung:
Zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende schließt
der Landkreis Friesland mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr (MW) und dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales,
Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS) gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1
Nr. 4 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II) jährlich eine
Zielvereinbarung ab.
Die Entwicklung der jeweiligen Kennzahlen und Ergänzungsgrößen nach §
48a SGB II sowie der Stand der Zielerreichung wird unterjährig durch das MW und
das MS nachgehalten. Dabei werden auch die arbeitsmarktlichen Rahmenbedingungen
berücksichtigt.
Der beigefügte Bericht zeigt den aktuellen Stand der
Arbeitsmarktstatistik sowie die derzeitige Entwicklung der Zielerreichung in 2022.
Beschlussvorschlag:
Der vorgelegte Bericht zur Arbeitsmarktstatistik und zum Stand der
Zielerreichung der Kennzahlen nach § 48a SGB II wird zur Kenntnis genommen.
Anlage(n):
Bericht zur Arbeitsmarktstatistik und zum Stand der Zielerreichung 2022