Begründung:
Der
Landkreis Friesland bezuschusst das Frauen- und Kinderschutzhaus der
Arbeiterwohlfahrt (AWO) des Kreisverbandes Wilhelmshaven/Friesland e.V. seit
Anfang der neunziger Jahre. Durch Beschluss des Kreistages vom 11.07.2012 wurde
der Zuschuss auf 30.000 € pro Kalenderjahr festgesetzt. Einhergehend wurde im
gleichen Jahr ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nach §53 ff. SGB X mit der
Stadt Wilhelmshaven geschlossen, um eine gleichmäßige Kostenerstattung der
angrenzenden Kommunen nach §36a SGB II zu gewährleisten.
Mit
Schreiben vom 19.12.2022 hat die Geschäftsführerin der AWO mitgeteilt, dass die
Landeszuwendung für das Frauenhaus für das Jahr 2022 um 17.100 € reduziert
wird. Nach Aussage des Landes – so Frau Tjarks – sollen die Minderbeträge durch
die Kommunen ausgeglichen werden. Um nach wie vor eine gleichmäßige Verteilung
der Kosten zwischen den Vertragspartnern zu gewährleisten und das Frauen- und
Kinderschutzhaus im gleichen Rahmen nutzen zu können, ergibt sich anhand der
Zuschussquote folgendes Bild:
Aktuelle
Zuschüsse
|
Betrag |
Prozentualer Anteil |
Landkreis Friesland |
30.000 € |
28,80 % |
Stadt Wilhelmshaven |
74.000 € |
71,20 % |
Gesamt |
104.000 € |
100,00 % |
Werden
die o.g. Mehrausgaben in Höhe von 17.100 € gleichermaßen auf die Kommunen
aufgeteilt, ergibt sich für den Landkreis Friesland eine Anpassung um gerundet
4.925 €, so dass sich der jährliche Zuschuss auf 34.925 € erhöhen würde. Zum Vergleich: Im Durchschnitt wurde das
Frauen- und Kinderschutzhaus in den Jahren 2019-2021 zu ca. 32 % mit Menschen
aus Friesland belegt.
Der
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration der Stadt Wilhelmshaven hat
der Aufteilung hinsichtlich einer prozentualen Anpassung in seiner Sitzung vom
24.02.2022 zugestimmt.
Der
Ausschuss wird um Zustimmung gebeten. Eine Anpassung des Vertrages erfolgt im
Nachgang.
Beschlussvorschlag:
Der Erhöhung des Zuschusses wird zugestimmt.