Begründung:
Seit 2016 arbeiten
die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter und der Fachbereich Jugend,
Familie, Schule und Kultur gemeinsam in der Jugendberufsagentur um junge
Menschen bei ihrem Übergang von der Schule in die Arbeitswelt zu unterstützen. Ziel
ist es, die Leistungen nach dem SGB II, SGB III und SGB VIII für junge Menschen
transparent zu machen und unter den Akteuren so zu verzahnen, dass ein Übergang
von Schule in die Arbeitswelt erleichtert wird. Im Zusammenschluss der
unterschiedlichen Beratungskompetenzen von Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter
und der öffentlichen Jugendhilfe wird dem jungen Menschen ein qualifiziertes
Beratungsangebot unterbreitet, welches die Möglichkeiten und Leistungen der
drei Rechtskreise miteinander abgestimmt hat. Mit dem Ziel, dass niemand auf
seinem schulischen und beruflichen Weg verloren geht, wird der junge Mensch
nicht von Institution zu Institution geschickt, sondern erfährt miteinander
abgestimmte Leistungen der drei Rechtskreise untereinander. Grundsätzlich wird jeder junge Mensch unter
25 Jahren begleitet und beraten, der Focus der Arbeit liegt jedoch auf junge
Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen und Lebenslagen.
Aus dem Bereich
der Bundesagentur für Arbeit werden die Berufsberater in den Schulen
eingesetzt, das Jobcenter stellt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem U 25
Bereich bereit, der Bereich der Jugendhilfe wird durch die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Pro Aktiv abgedeckt.
Weitere Ideen der
Arbeitsgruppe Jugendberufsagentur für eine zukünftige Ausgestaltung der
Jugendberufsagentur können mündlich vorgestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Das Gremium nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.