Betreff
Kostenloser ÖPNV für alle SchülerInnen ab der 5. Klasse; Einführung des Regionalen Schüler- und Azubitickets
Vorlage
0206/2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Das Land Niedersachsen hat zum 1. Januar 2022 die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die ÖPNV-Aufgabenträger das Schüler- und Azubiticket einführen können und seinen Finanzierungsanteil bereitgestellt (vgl. Beratungen zur kostenlosen Schülerbeförderung für alle in 2019). Gemäß § 7e Satz 1 NNVG können Aufgabenträger in ihrem Zuständigkeitsbereich das regionale Schüler- und Azubiticket anbieten und dafür auf Antrag eine Finanzhilfe des Landes erhalten, wenn die festgelegten Mindeststandards eingehalten werden.

 

Landesweite Mindeststandards gemäß NNVG für regionale Schüler- und Azubi-Tickets (auf die für Friesland/VEJ relevanten Punkte gekürzt):

 

  • Die regionalen Schüler- und Azubi-Tickets müssen mindestens allen Auszubildenden im Sinne des § 7a Abs. 1 Satz 3 NNVG mit Ausnahme von Studierenden unabhängig von ihrem Alter zum Erwerb zur Verfügung stehen.

 

  • Die regionalen Schüler- und Azubi-Tickets müssen mindestens für die Nutzung im gesamten Zuständigkeitsbereich des jeweiligen kommunalen Aufgabenträgers nach § 4 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 NNVG gelten. Besteht im gesamten Zuständigkeitsbereich des Aufgabenträgers eine Tarif- oder Verkehrsgemeinschaft oder ein Tarif- oder Verkehrsverbund, deren oder dessen Tarifgebiet den Zuständigkeitsbereich des Aufgabenträgers überschreitet, so müssen die regionalen Schüler- und Azubi-Tickets mindestens für die Nutzung im gesamten jeweiligen Tarifgebiet gelten, soweit dieses in Niedersachsen liegt.

 

  • Die regionalen Schüler- und Azubi-Tickets müssen an allen Tagen der Woche einschließlich der Schulferien rund um die Uhr gelten.

 

  • Die regionalen Schüler- und Azubi-Tickets müssen mindestens für die Nutzung aller Verkehrsmittel des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs gelten.

 

  • Die regionalen Schüler- und Azubi-Tickets müssen im Abonnement für ein Jahr oder für einen kürzeren Zeitraum angeboten werden. Im Abonnement für ein Jahr darf der Preis beim Erwerb durch berechtigte Auszubildende zum Zeitpunkt der Mitteilung nach § 7e Satz 2 NNVG höchstens 30 Euro je Monat betragen. Im Abonnement für einen kürzeren Zeitraum und beim Erwerb durch einen Träger der Schülerbeförderung darf der Preis zum Zeitpunkt der Mitteilung nach § 7e Satz 2 NNVG 30 Euro je Monat übersteigen. Bei Tariferhöhungen darf die prozentuale Preissteigerung für regionale Schüler- und Azubi-Tickets nicht höher sein als die prozentuale Preissteigerung für Zeitfahrausweise des Nichtausbildungsverkehrs mit räumlich und zeitlich vergleichbarer Gültigkeit im Tarifgebiet.

 

Bei Einführung des Tickets und Einhaltung der o.g. Mindeststandards kann der Landkreis Friesland auf Antrag eine Finanzhilfe des Landes in Höhe von 173.834 € pro Jahr erhalten.

 

Analog zu dem im vergangen Jahr eingeführten FrieslandJugendTicket soll auch das neue regionale Schüler- und Azubiticket vielen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen kostenlos zur Verfügung gestellt werden und somit das FrieslandJugendTicket ersetzen.

 

Nach Abstimmung mit Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen in der VEJ soll das Ticket in den Landkreisen Aurich, Wittmund, Leer und Friesland allen Schülerinnen und Schülern ab der 5. Klasse an allgemeinbildenden Schulen und VollzeitschülerInnen an Berufsschulen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, um den SchülerInnen den gesamten ÖPNV in der Region zugänglich zu machen und gleichzeitig den ÖPNV an sich dauerhaft zu stärken.

 

In Friesland werden bei positivem Beschluss dann ca. 11.000 Schülerinnen und Schüler ein kostenloses Ticket erhalten (bisher ca. 8.500 FrieslandJugendTicket), mit dem sie nicht nur zur Schule fahren können, sondern sogar den gesamten ÖPNV im Tarifgebiet der VEJ nutzen können. Die Mehrkosten dafür betragen nach Abzug der Finanzhilfe in diesem Jahr anteilig 177.000 € und ab 2023 520.000 € pro Jahr.

 

Zu einer Änderung der Schülerbeförderungssatzung führt die Einführung des Tickets nicht, da ein Anspruch auf ein kostenloses Schüler- und Azubiticket keinen Anspruch auf eine Schülerbeförderung (passende Busverbindung zur Schule oder Taxibeförderung) begründet. Hierfür gelten weiterhin die Voraussetzungen des § 114 NSchG und der Schülerbeförderungssatzung. Gleichwohl wird eine Anspruchsprüfung für das regionale Schüler- und Azubiticket durchgeführt (Schüler ab der 5. Klasse mit Wohnsitz in Friesland) und alle anspruchsberechtigten Grundschüler erhalten ebenfalls das neue Ticket anstatt der alten Schülersammelzeitkarte, sodass es für alle nur noch ein Ticket gibt. Alle weiteren Schüler, Azubis und Freiwilligendienstleistende können das regionale Schüler- und Azubiticket im freien Verkauf erwerben (30 €/Monat im Abo).

 

 

 

 

Entwicklung Schülerbeförderung Friesland

Jahr

Änderung

Anzahl Schülertickets

Anzahl Freizeittickets

Kosten

2019

-

4.000

-

2.200.000

2020

Sek II 50 %

4.500

-

2.500.000

2021

FrieslandJugendTicket

4.500

8.500 (gültig in FRI)

2.750.000

2022

Reg. Schüler/Azubiticket

11.000 (Gültigkeit VEJ-weit)

3.300.000

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Das Regionale Schüler- und Azubiticket wird gemäß der Mindeststandards des Landes im Landkreis Friesland zum neuen Schuljahr 22/23 eingeführt.

 

2.    Das Ticket wird allen SchülerInnen ab der 5. Klasse kostenlos zur Verfügung gestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 235.000

€ 700.000

€ 177.000

€ XXXX

€ 520.000

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit 250.000            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: P1.02.24.241000.010

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr.  3

Titel: Standortqualitäten ausbauen und sichern 

HSP  Nr.  3.7

Titel: Sicherstellung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerecht, wirtschaftlich und ökologisch getragenen ÖPNV durch den Nahverkehrsplan  

                                                

 

gez. Stefanie Pflug              

Sachbearbeiterin                     Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

keine