Begründung:
Das Land Niedersachsen hat zum 1.
Januar 2022 die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die
ÖPNV-Aufgabenträger das Schüler- und Azubiticket einführen können und seinen
Finanzierungsanteil bereitgestellt (vgl. Beratungen zur kostenlosen
Schülerbeförderung für alle in 2019). Gemäß § 7e Satz 1 NNVG können
Aufgabenträger in ihrem Zuständigkeitsbereich das regionale Schüler- und
Azubiticket anbieten und dafür auf Antrag eine Finanzhilfe des Landes erhalten,
wenn die festgelegten Mindeststandards eingehalten werden.
Landesweite Mindeststandards gemäß
NNVG für regionale Schüler- und Azubi-Tickets (auf die für Friesland/VEJ
relevanten Punkte gekürzt):
- Die regionalen
Schüler- und Azubi-Tickets müssen mindestens allen Auszubildenden im Sinne
des § 7a Abs. 1 Satz 3 NNVG mit Ausnahme von Studierenden unabhängig von
ihrem Alter zum Erwerb zur Verfügung stehen.
- Die regionalen
Schüler- und Azubi-Tickets müssen mindestens für die Nutzung im gesamten
Zuständigkeitsbereich des jeweiligen kommunalen Aufgabenträgers nach § 4
Abs. 1 Nrn. 1 und 3 NNVG gelten. Besteht im gesamten Zuständigkeitsbereich
des Aufgabenträgers eine Tarif- oder Verkehrsgemeinschaft oder ein Tarif-
oder Verkehrsverbund, deren oder dessen Tarifgebiet den Zuständigkeitsbereich
des Aufgabenträgers überschreitet, so müssen die regionalen Schüler- und
Azubi-Tickets mindestens für die Nutzung im gesamten jeweiligen
Tarifgebiet gelten, soweit dieses in Niedersachsen liegt.
- Die regionalen
Schüler- und Azubi-Tickets müssen an allen Tagen der Woche einschließlich
der Schulferien rund um die Uhr gelten.
- Die regionalen
Schüler- und Azubi-Tickets müssen mindestens für die Nutzung aller
Verkehrsmittel des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs
gelten.
- Die regionalen
Schüler- und Azubi-Tickets müssen im Abonnement für ein Jahr oder für
einen kürzeren Zeitraum angeboten werden. Im Abonnement für ein Jahr darf
der Preis beim Erwerb durch berechtigte Auszubildende zum Zeitpunkt der
Mitteilung nach § 7e Satz 2 NNVG höchstens 30 Euro je Monat betragen. Im
Abonnement für einen kürzeren Zeitraum und beim Erwerb durch einen Träger
der Schülerbeförderung darf der Preis zum Zeitpunkt der Mitteilung nach §
7e Satz 2 NNVG 30 Euro je Monat übersteigen. Bei Tariferhöhungen darf die
prozentuale Preissteigerung für regionale Schüler- und Azubi-Tickets nicht
höher sein als die prozentuale Preissteigerung für Zeitfahrausweise des
Nichtausbildungsverkehrs mit räumlich und zeitlich vergleichbarer
Gültigkeit im Tarifgebiet.
Bei Einführung des Tickets und
Einhaltung der o.g. Mindeststandards kann der Landkreis Friesland auf Antrag
eine Finanzhilfe des Landes in Höhe von 173.834 € pro Jahr erhalten.
Analog zu dem im vergangen Jahr
eingeführten FrieslandJugendTicket soll auch das neue regionale Schüler- und
Azubiticket vielen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen kostenlos zur
Verfügung gestellt werden und somit das FrieslandJugendTicket ersetzen.
Nach Abstimmung mit Aufgabenträgern
und Verkehrsunternehmen in der VEJ soll das Ticket in den Landkreisen Aurich,
Wittmund, Leer und Friesland allen Schülerinnen und Schülern ab der 5. Klasse
an allgemeinbildenden Schulen und VollzeitschülerInnen an Berufsschulen
kostenlos zur Verfügung gestellt werden, um den SchülerInnen den gesamten ÖPNV
in der Region zugänglich zu machen und gleichzeitig den ÖPNV an sich dauerhaft
zu stärken.
In Friesland werden bei positivem
Beschluss dann ca. 11.000 Schülerinnen und Schüler ein kostenloses Ticket
erhalten (bisher ca. 8.500 FrieslandJugendTicket), mit dem sie nicht nur zur
Schule fahren können, sondern sogar den gesamten ÖPNV im Tarifgebiet der VEJ
nutzen können. Die Mehrkosten dafür betragen nach Abzug der Finanzhilfe in
diesem Jahr anteilig 177.000 € und ab 2023 520.000 € pro Jahr.
Zu einer Änderung der
Schülerbeförderungssatzung führt die Einführung des Tickets nicht, da ein
Anspruch auf ein kostenloses Schüler- und Azubiticket keinen Anspruch auf eine
Schülerbeförderung (passende Busverbindung zur Schule oder Taxibeförderung)
begründet. Hierfür gelten weiterhin die Voraussetzungen des § 114 NSchG und der
Schülerbeförderungssatzung. Gleichwohl wird eine Anspruchsprüfung für das
regionale Schüler- und Azubiticket durchgeführt (Schüler ab der 5. Klasse mit
Wohnsitz in Friesland) und alle anspruchsberechtigten Grundschüler erhalten
ebenfalls das neue Ticket anstatt der alten Schülersammelzeitkarte, sodass es
für alle nur noch ein Ticket gibt. Alle weiteren Schüler, Azubis und
Freiwilligendienstleistende können das regionale Schüler- und Azubiticket im
freien Verkauf erwerben (30 €/Monat im Abo).
Entwicklung
Schülerbeförderung Friesland |
||||
Jahr |
Änderung |
Anzahl
Schülertickets |
Anzahl
Freizeittickets |
Kosten |
2019 |
- |
4.000 |
- |
2.200.000 |
2020 |
Sek II 50 % |
4.500 |
- |
2.500.000 |
2021 |
FrieslandJugendTicket |
4.500 |
8.500
(gültig in FRI) |
2.750.000 |
2022 |
Reg.
Schüler/Azubiticket |
11.000
(Gültigkeit VEJ-weit) |
3.300.000 |
Beschlussvorschlag:
1. Das Regionale Schüler- und Azubiticket wird gemäß der Mindeststandards
des Landes im Landkreis Friesland zum neuen Schuljahr 22/23 eingeführt.
2. Das Ticket wird allen SchülerInnen ab der 5. Klasse kostenlos zur Verfügung gestellt.
Anlage:
keine