Betreff
Teilnahme an Sitzungen des Kreistages und seiner Gremien durch Zuschaltung per Videokonferenz ("Hybridsitzungen")
Vorlage
0211/2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Begründung für beide Änderungen (Hauptsatzung und Geschäftsordnung)

 

Nach Auslaufen der Regelungen der pandemischen Lage in Niedersachsen zum 25. Mai 2022 soll auch außerhalb von epidemischen Lagen und deren Einschränkungen (vgl. § 182 NKomVG) künftig eine Teilnahme von Kreistagsmitgliedern und anderen Teilnehmenden an den Sitzungen des Kreistages, des Kreisausschusses und seiner Ausschüsse unter den gesetzlich vorgesehenen und durch die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung näher bestimmten Voraussetzungen möglich sein, um insbesondere die Vereinbarkeit von kommunalem Mandat, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können und die Beschlussfähigkeiten der Gremien auch in Fällen der Quarantäne oder Absonderung zu sichern.

Daher legt die Verwaltung die dafür vorzunehmenden Maßnahmen (Änderungen zur Hauptsatzung und zur Geschäftsordnung) zur Beschlussfassung vor.

Mit dem Gesetz vom 23.03.2022 (Nds. GVBl. S. 191) hat der Landesgesetzgeber in den neu eingefügten Abs. 3 – 9 des § 64 NKomVG die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen.

 

Hinweis:

Für die vorstehenden Änderungen ist – abweichend von § 12 Abs. 2 NKomVG eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Kreistages erforderlich. (§ 64 Abs. 3 S. 4 NKomVG)

 


Geänderter Beschlussvorschlag:

 (1. Teil: Änderung Hauptsatzung):

 

(1.) 5. Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Friesland

„Der Kreistag beschließt die nachfolgende 5. Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Friesland:

Aufgrund der §§ 12, 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23.03.2022 (Nds. GVBl. S. 191) hat der Kreistag des Landkreises Friesland in seiner Sitzung am 08.06.2022 folgende Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Friesland beschlossen:

1. Die Hauptsatzung wird durch einen neuen § 4a ergänzt:

 

§ 4a

(Teilnahme durch Zuschaltung per Videokonferenz – „Hybridsitzungen“)

(1) Die Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse finden grundsätzlich in Präsenz statt. Die Mitglieder des Kreistages können an Sitzungen des Kreistages und seiner Gremien (Kreisausschuss, Kreistagsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Friesland) auf begründeten Antrag hin durch Zuschaltung per Videokonferenz teilnehmen.

(2) Ausgenomen von der Teilnahme durch Onlinezuschaltung sind die/der Vorsitzende des Kreistages, des Kreisausschusses und der Fachausschüsse (§64 Abs. 3 S.3, Abs. 8 NKomVG als sitzungsverantwortliche Leitungen.

(3) Zur Durchführung einer Anhörung sachverständiger Personen sowie Einwohnerinnen und Einwohnern nach &62 Abs.2 NKomVG ist auf begründeten Antrag hin die Sitzungsteilnahme durch Zuschaltung per Videokonferenz (§64 Abs. 7 NKomVG) möglich. Dies schließt die Vertreterinnen und Vertreter der Presse und Verwaltung ein.

(4) Im Einzelnen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 64 Abs. 3 – 8 NKomVG sowie die Regelungen der Geschäftsordnung (§ 5a der Geschäftsordnung)“

 

§ 2

§ 8 (Verkündung und öffentliche Bekanntmachungen) wird wie folgt geändert:

(1)  Satzungen, Verordnungen, Allgemeinverfügungen sowie öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Friesland werden, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, im gedruckten amtlichen Verkündungsblatt für den Landkreis Friesland oder in einem im Internet bereitgestellten elektronischen amtlichen Verkündungsblatt des Landkreises Friesland verkündet bzw. bekannt gemacht.

 

§3

Diese Satzung tritt am 08. Juni 2022 in Kraft.

 

 (2. Teil: Änderung Geschäftsordnung):

 

 (2.) Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Friesland

„Der Kreistag beschließt die nachfolgende Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Friesland:

 

Die Geschäftsordnung wird auf der Grundlage des § 4a Abs. 5 der geänderten Hauptsatzung (Kreistagsbeschluss vom 08.06.2022) um einen neuen § 5a ergänzt:

 

§ 5a

(Teilnahme durch Zuschaltung per Videokonferenz – „Hybridsitzungen“)

(1) Der Kreistag des Landkreises Friesland hat von seiner gesetzlichen Möglichkeit gem. § 64 Abs. 3, Abs. 8 NKomVG Gebrauch gemacht, Abgeordneten die Teilnahme an den Sitzungen des Kreistages, des Kreisausschusses und seinen Ausschüssen per Videokonferenztechnik zu ermöglichen, wenn diese im Einzelfall aufgrund einer persönlichen Situation an einer körperlichen Anwesenheit am Sitzungsort verhindert sind. (§ 4a Abs. 2 der Hauptsatzung)

(2) Eine Teilnahme per Videokonferenz ist nur unter den nachfolgenden technischen und organisatorischen Voraussetzungen gestattet:

- Der jeweilige Sitzungsraum hat technisch so ausgestattet zu sein, dass sich die anwesenden und die durch Zuschaltung per Videokonferenz teilnehmenden Mitglieder während der gesamten Sitzung gegenseitig in Bild und Ton wahrnehmen können. (§ 64 Abs. 4 S. 1 NKomVG)

- In öffentlichen Sitzungen müssen die durch die Zuschaltung per Videokonferenztechnik teilnehmenden Abgeordneten auch für die im Sitzungsraum anwesende Öffentlichkeit in Bild und Ton wahrnehmbar sein. (§ 64 Abs. 4 S. 2 NKomVG)

- Bild- und Tonaufnahmen der an der Sitzung teilnehmenden Personen sind auch ohne deren Zustimmung zulässig. (§ 64 Abs. 4 S.3 NKomVG)

- Bei Störungen der Zuschaltung per Videokonferenztechnik, die nach § 64 Abs. 4 S. 1 NKomVG im Verantwortungsbereich des Landkreises Friesland liegt, ist die Sitzung von der oder dem Vorsitzenden zu unterbrechen oder abzubrechen. Sonstige Störungen – insbesondere solche, die in der Anwendungssphäre der aufgeschalteten Person liegen, sind unbeachtlich; sie haben insbesondere keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit eines ohne diese Abgeordneten gefassten Beschlusses. (§ 64 Abs. 5 NKomVG)

- die beabsichtigte Teilnahme per Videokonferenztechnik ist rechtzeitig unter kurzer Angabe des Grundes gem. § 4a Abs. 2 der Hauptsatzung bis spätestens 1 Werktag vor Sitzungsbeginn (bis spätestens 15.00 Uhr) dem Kreistagsbüro zu melden, welches dann einen individuellen Zugangslink übersendet und den/ die jeweilige/n Vorsitzende/n über die Online-Teilnahme informiert.

(3) Die per Videokonferenz zugeschalteten Teilnehmenden haben bei nicht öffentlichen Sitzungen im Rahmen ihrer Verschwiegenheitspflicht sicherzustellen, dass bei ihnen keine weiteren Personen die Sitzung verfolgen können. (§ 64 Abs. 6 NKomVG)

(4) Abgeordnete, die durch Zuschaltung per Videokonferenz an der Sitzung teilnehmen, gelten während ihrer digitalen Teilnahme als anwesend. (§ 64 Abs. 3 S. 5 NKomVG)

(5) In Sitzungen, an der Abgeordnete durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik teilnehmen, dürfen geheime Wahlen (§ 67 S. 2 NKomVG), nach § 18 Abs. 6, § 66 Abs. 2 NKomVG vorgesehene geheime Abstimmungen und Beratungen von Angelegenheiten, zu deren Geheimhaltung der Landkreis nach § 6 Abs. 3 S. 1 NKomVG verpflichtet ist, nicht durchgeführt werden. (§ 64 Abs. 3 S. 6 NKomVG)

 

Abstimmungsergebnis: (2/3 Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder erforderlich!)

Ja:                                          Nein:                                    Enthaltung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                

 

                                     gez. Elena Kloß

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                              

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

§ 64 NKomVG