Betreff
Einführung des 9€-Tickets für den Bereich des Landkreises Friesland
Vorlage
0215/2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Mit Beschluss am Freitag, 20.05.2022, hat der Bundesrat der Einführung des 9€-Tickets zugestimmt. Hierzu informierte die Landesnahverkehrsgesellschaft (Herr Jürgen Römer) den Landkreis am 23.05.2022 wie folgt per Mail:

 

 

„Das Ticket soll im Zeitraum vom 01.06.2022 bis zum 31.08.2022 angeboten werden und bundesweit gültig sein. Der Bund stellt für die Kompensation der Mindereinnahmen Regionalisierungsmittel zur Verfügung, die er an die Länder ausreicht. In Niedersachsen sollen die Mittel analog der Verfahrensweise beim ÖPNV-Rettungsschirm über die ÖPNV-Aufgabenträger an die Verkehrsunternehmen ausgezahlt werden. Grundlage ist hierfür eine Richtlinie für die Gewährung von Billigkeitsleistungen, die sich noch im Entwurfsstadium des MW befindet und deren aktuellen Stand wir dieser Mail beigefügt haben. Ebenso haben wir die Handreichung des VDV beigefügt, in der die wesentlichen Eckpunkte des 9-€-Tickets beschrieben sind. Bitte beachten Sie, dass sich an beiden Dokumenten bis zum Start des 9-€-Tickets noch Änderungen ergeben können, da noch nicht alle Detailregelungen feststehen.“

 

Wenn Sie vorhaben, das 9-€-Ticket in Ihrem Wirkungskreis als ÖPNV-Aufgabenträger einzuführen, dann bitten wir um eine entsprechende positive Erklärung per Mail an rettungsschirm@lnvg.de bis zum 30. Mai um 18 Uhr. Diese Erklärung würden wir als Antrag auf Billigkeitsleistungen und gleichzeitige Mittelanforderung werten. Ohne einen solchen Antrag werden wir keine Ausgleichsleistungen für das 9-€-Ticket gewähren können. Bitte informieren Sie auch umgehend die Verkehrsunternehmen in Ihrem Wirkungskreis, damit dort die nötigen Umsetzungsschritte vorgenommen werden können.

 

Der vorgesehene Ablauf in Niedersachsen sieht wie folgt aus: Zunächst wird das Land Ihnen kurzfristige zusätzliche Liquidität verschaffen, indem am 23.05. die Auszahlungen nach §7a NNVG für die Monate Juni bis Oktober vorgezogen werden (hierzu geht Ihnen eine gesonderte Mail zu). Daraus könnten Sie den Liquiditätsbedarf der Unternehmen für das 9-€-Ticket fürs Erste decken. Sobald die beigefügte Richtlinie nach Durchlaufen eines verkürzten Beteiligungsprozesses in Niedersachsen in Kraft getreten ist, würde die LNVG gegenüber den beteiligten Aufgabenträgern vorläufige Bescheide erstellen und Abschlagszahlungen aus den 9-€-Ticket-Mitteln des Bundes vornehmen. Wir gehen gegenwärtig davon aus, dass dies ca. Mitte Juni der Fall sein wird. Ferner würden wir Sie bitten, der LNVG zu Mitte Juli die Informationen zukommen zu lassen, wie hoch die tatsächlichen Einnahmenausfälle des Monats Juni bei Ihnen und den Verkehrsunternehmen waren und in welcher Höhe Sie die Summe der Erstattungspauschalen für die Anpassung der Vertriebsprozesse einschätzen. Auf Basis dieser Meldungen würden wir eine zweite Abschlagszahlung vornehmen, die die zu erwartenden weiteren Einnahmenverluste der Monate Juli und August abdecken soll. Nach Ablauf des Geltungszeitraums des 9-€-Tickets müsste von Ihnen dann ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden, auf dessen Basis die Schlussabrechnung

 

Die in der E-Mail genannten Anlagen sind dieser Vorlage ebenfalls beigefügt und enthalten den Richtlinienentwurf sowie Informationen zu den jeweiligen Geltungs- und Nutzungsbedingungen.

 

Die Positiv-Erklärung ist also Voraussetzung für die Einführung des 9€-Tickets und gleichzeitig für die Gewährung von 100%igen Ausgleich der bei den Verkehrsunternehmen entstehenden Einnahmeausfällen. Ähnlich wie beim Rettungsschirm sind die Zuweisungen vom Land und Auszahlungen an die Verkehrsunternehmen deckungsgleich um beim Landkreis entsteht ein durchlaufender Posten. Zu erwerben sind die Tickets über die Verkehrsunternehmen.

 

Es wird davon ausgegangen, dass auch die übrigen Aufgabenträger in der VEJ der Einführung des 9€-Tickets zustimmen werden. Aufgrund der kurzfristigen Entschlusslage war bislang keine Abstimmung möglich.


Beschlussvorschlag:

Der Aufgabenträger Landkreis Friesland beschließt die Einführung des 9€-Tickets und beauftragt die Verwaltung zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen gegenüber dem Land Niedersachsen.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ 500.000

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit  500.000            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: P1.05.51.511310.200

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: Co2-Ausstoß reduzieren 

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 3

Titel: Standortqualitäten ausbauen und sichern 

HSP  Nr.  3.7

Titel: Sicherstellung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerecht, wirtschaftlich und ökologisch getragenen ÖPNV durch den Nahverkehrsplan

                                                

 

                                    

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlagen:

-       Entwurf Billigkeitsrichtlinie 9€-Ticket

-       Anlage zur Billigkeitsrichtlinie 9€-Ticket (Handreichung)