Begründung:
Mit Beschluss am Freitag, 20.05.2022, hat der Bundesrat der
Einführung des 9€-Tickets zugestimmt. Hierzu informierte die
Landesnahverkehrsgesellschaft (Herr Jürgen Römer) den Landkreis am 23.05.2022
wie folgt per Mail:
„Das Ticket soll
im Zeitraum vom 01.06.2022 bis zum 31.08.2022 angeboten werden und bundesweit
gültig sein. Der Bund stellt für die Kompensation der Mindereinnahmen
Regionalisierungsmittel zur Verfügung, die er an die Länder ausreicht. In
Niedersachsen sollen die Mittel analog der Verfahrensweise beim
ÖPNV-Rettungsschirm über die ÖPNV-Aufgabenträger an die Verkehrsunternehmen
ausgezahlt werden. Grundlage ist hierfür eine Richtlinie für die Gewährung von
Billigkeitsleistungen, die sich noch im Entwurfsstadium des MW befindet und
deren aktuellen Stand wir dieser Mail beigefügt haben. Ebenso haben wir die
Handreichung des VDV beigefügt, in der die wesentlichen Eckpunkte des
9-€-Tickets beschrieben sind. Bitte beachten Sie, dass sich an beiden
Dokumenten bis zum Start des 9-€-Tickets noch Änderungen ergeben können, da
noch nicht alle Detailregelungen feststehen.“
Wenn Sie
vorhaben, das 9-€-Ticket in Ihrem Wirkungskreis als ÖPNV-Aufgabenträger
einzuführen, dann bitten wir um eine entsprechende positive Erklärung per Mail
an rettungsschirm@lnvg.de bis zum 30. Mai
um 18 Uhr. Diese Erklärung
würden wir als Antrag auf Billigkeitsleistungen und gleichzeitige
Mittelanforderung werten. Ohne einen solchen Antrag werden wir keine
Ausgleichsleistungen für das 9-€-Ticket gewähren können. Bitte informieren Sie
auch umgehend die Verkehrsunternehmen in Ihrem Wirkungskreis, damit dort die
nötigen Umsetzungsschritte vorgenommen werden können.
Der vorgesehene Ablauf in
Niedersachsen sieht wie folgt aus: Zunächst wird das Land Ihnen kurzfristige
zusätzliche Liquidität verschaffen, indem am 23.05. die Auszahlungen nach §7a
NNVG für die Monate Juni bis Oktober vorgezogen werden (hierzu geht Ihnen eine
gesonderte Mail zu). Daraus könnten Sie den Liquiditätsbedarf der Unternehmen
für das 9-€-Ticket fürs Erste decken. Sobald die beigefügte Richtlinie nach
Durchlaufen eines verkürzten Beteiligungsprozesses in Niedersachsen in Kraft
getreten ist, würde die LNVG gegenüber den beteiligten Aufgabenträgern
vorläufige Bescheide erstellen und Abschlagszahlungen aus den
9-€-Ticket-Mitteln des Bundes vornehmen. Wir gehen gegenwärtig davon aus, dass
dies ca. Mitte Juni der Fall sein wird. Ferner würden wir Sie bitten, der LNVG
zu Mitte Juli die Informationen zukommen zu lassen, wie hoch die tatsächlichen
Einnahmenausfälle des Monats Juni bei Ihnen und den Verkehrsunternehmen waren
und in welcher Höhe Sie die Summe der Erstattungspauschalen für die Anpassung
der Vertriebsprozesse einschätzen. Auf Basis dieser Meldungen würden wir eine
zweite Abschlagszahlung vornehmen, die die zu erwartenden weiteren
Einnahmenverluste der Monate Juli und August abdecken soll. Nach Ablauf des
Geltungszeitraums des 9-€-Tickets müsste von Ihnen dann ein Verwendungsnachweis
vorgelegt werden, auf dessen Basis die Schlussabrechnung
Die in der E-Mail genannten Anlagen sind dieser Vorlage
ebenfalls beigefügt und enthalten den Richtlinienentwurf sowie Informationen zu
den jeweiligen Geltungs- und Nutzungsbedingungen.
Die Positiv-Erklärung ist also Voraussetzung für die Einführung des 9€-Tickets und gleichzeitig für die Gewährung von 100%igen Ausgleich der bei den Verkehrsunternehmen entstehenden Einnahmeausfällen. Ähnlich wie beim Rettungsschirm sind die Zuweisungen vom Land und Auszahlungen an die Verkehrsunternehmen deckungsgleich um beim Landkreis entsteht ein durchlaufender Posten. Zu erwerben sind die Tickets über die Verkehrsunternehmen.
Es wird davon ausgegangen, dass auch die übrigen Aufgabenträger in der VEJ der Einführung des 9€-Tickets zustimmen werden. Aufgrund der kurzfristigen Entschlusslage war bislang keine Abstimmung möglich.
Beschlussvorschlag:
Der Aufgabenträger Landkreis Friesland beschließt die Einführung des 9€-Tickets und beauftragt die Verwaltung zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen gegenüber dem Land Niedersachsen.
Anlagen:
- Entwurf Billigkeitsrichtlinie 9€-Ticket
- Anlage zur Billigkeitsrichtlinie 9€-Ticket (Handreichung)