Betreff
Taxitarif; Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und –bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer im Landkreis Friesland
Vorlage
0218/2022
Art
Beschlussvorlage ohne Kämmerei

Begründung:

Die Verordnung über Beförderungsentgelte und –bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer im Landkreis Friesland, mit dem die von den Unternehmern zu erhebenden Taxi-Tarife verbindlich vorgegeben werden, wurde zuletzt zum 01.02.2019 geändert.

 

Nunmehr beantragt der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. die Erhöhung der Taxen-Tarife im Landkreis Friesland, und zwar zum nächst möglichen Zeitpunkt, spätestens zum 30.09.2022: Begründet wird der Antrag, dass es seit der letzten Erhöhung im Taxigewerbe zu ungeahnten und zuvor in keiner Weise abzuschätzenden Preissteigerungen gekommen sei, unabhängig von der besonderen Situation „Corona“. Beispielhaft werden genannt:

 

  • Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes (2020: 9,35 €/2021: 9,50 € bzw. 9,60 €/ 2022: 9,82 € bzw. zum 01.07. 10,45 € und zum 01.10. 12,00 €);
  • Erhöhte variable Kosten durch Einführung CO2-Steuer und Dieselkosten;
  • Inflationsrate.

 

Der Landkreis Friesland hat nach den Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes die beantragten Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind; hierbei sind auch die öffentlichen Verkehrsinteressen und das Gemeinwohl in die Prüfung mit einzubeziehen. Im Landkreis Friesland sind derzeit 14 Unternehmen mit insgesamt 73 Taxen tätig, die allesamt nach den o.g. gesetzlichen Regelungen angehört wurden, neben den beteiligten Gemeinden, dem Landesbetrieb Mess- und Eichwesen, der Gewerkschaft ver.di und Industrie- und Handelskammer.

 

Der Antrag beinhaltet folgende Komponenten:

 

 

Verordnung aktuell

(Inkrafttreten Februar 2019)

Antrag

Grundgebühr (§ 3)

a.)       an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 5,00 € inklusive einer Fahrleistung von 430,56 m oder einer Anfangszeit von 93 Sekunden

b.)      an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr 6,00 € inklusive einer Fahrleistung von 410,77 m oder einer Anfangszeit von 93 Sekunden

 

a.)       an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 6,00 € inklusive einer Fahrleistung von 430,56 m oder einer Anfangszeit von 93 Sekunden

 

b.)      an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr 7,00 € inklusive einer Fahrleistung von 410,77 m oder einer Anfangszeit von 93 Sekunden

 

Entgelt für die Fahrleistung (§ 4)

a.)       an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr je angefangene 47,62 m besetzt gefahrene Wegstrecke 0,10 € (2,10 € je km)

b.)      an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr je angefangene 45,45 m besetzt gefahrene Wegstrecke 0,10 € (2,20 € je km)

a.)       an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr je angefangene 41,67 m besetzt gefahrene Wegstrecke 0,10 € (2,40 € je km)

 

b.)      an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr je angefangene 40,00 m besetzt gefahrene Wegstrecke 0,10 € (2,50 € je km)

Entgelt für die Wartezeit (§ 5)

0,10 € je 10,29 Sekunden (35,00 € je Stunde)

 

0,10 € je 9,00 Sekunden (40,00 € je Stunde)

 

 

Für die im Folgenden beispielhaft aufgeführten Taxifahrten würden sich nunmehr folgende Preise ergeben (in Klammern angegeben jeweils die Erhöhung bei Umsetzung der beantragten Änderung, außerdem sind jeweils nur angegeben die Preise werktags ohne Wartezeiten):

 

1 km: 6,20 € (7,40 €) + 19,3 %

5 km: 14,60 € (17,00 €) + 16,4 %

8 km: 20,90 € (24,20 €) + 15,8 %

12 km: 29,30 € (33,80 €) + 15,3 %

20 km: 46,10 € (53,00 €) + 15,0 %

 

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass auch in der Umgebung im Wesentlichen ähnliche oder gleich lautende Anträge gestellt wurden, auch das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat mit Erlass vom 03.05. die Behörden um eine zügige Umsetzung der Änderungsanträge gebeten und führt aus, dass „nach Abwägung aller Tatbestände eine Steigerung der Tarife in Höhe von durchschnittlich bis zu 20 %, in begründeten Ausnahmefällen auch darüber, durchaus als angemessen angesehen werden kann.“

 

Betont sei noch, dass grundsätzlich weiterhin nicht seitens der Verwaltung die Sinnhaftigkeit von behördlich festgesetzten Taxi-Tarifen, die weder über- noch unterschritten werden dürfen, anerkannt wird, denn zum einen läuft eine solche Vorgabe den Bestrebungen von Deregulierung und Entbürokratisierung zuwider, zum anderen wird auch flexibles unternehmerisches Handeln nahezu unmöglich gemacht. Weiterhin wurden jedoch auf Bundesebene hierzu nur marginale Novellierungen des Personenbeförderungsrechts vorgenommen, so lässt der der § 51 Abs. 1 PBefG in der Neufassung für bestimmte Fahrten Mindest- und Höchstpreise zu, die Formulierung lautet: „Für Fahrten auf vorherige Bestellung können Festpreise bestimmt oder Regelungen über Mindest- und Höchstpreise getroffen werden, innerhalb derer das Beförderungsentgelt vor Fahrtantritt frei zu vereinbaren ist.“ Auch dieses Werkzeug wird derzeit seitens des Gewerbes entschieden abgelehnt, allerdings wurde eine grundsätzliche Diskussion hierzu seitens der Verwaltung angeregt, unabhängig von dem jetzt anstehenden Antrag.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer im Landkreis Friesland wird entsprechend der als Anlage beigefügten Fassung der Änderungsverordnung geändert.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                

 

                                    

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

·         Text der Änderungs-Verordnung