Betreff
Antrag der Gruppe CDU/ZV/UWG/WPW vom 02.02.2022 zur Erstellung einer Bestandsaufnahme bestehender Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Dachflächen.
Vorlage
0220/2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

„Antrag der Gruppe CDU/ZV/UWG/WPW vom 02.02.2022 zur Erstellung einer Bestandsaufnahme bestehender Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Dachflächen. Zudem soll geprüft werden, welche zusätzlichen Flächen für die Nutzung in Betracht kommen. Des Weiteren ist zu prüfen, ob der Betrieb der Anlagen in eigener Verantwortung des Landkreises oder auch als Genossenschaft unter Beteiligung von Privatperson sinnvoll sein kann.“

 

Sachstandsbericht zu Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen kreiseigener Gebäude

Von den 24 Schul- und Verwaltungsstandorten im Landkreis Friesland sind bereits an 16 Liegenschaften Photovoltaikanlagen zwischen 2008 und 2012 installiert worden.

Kurzübersicht potentieller geeigneter Modulflächen:

Quelle: Photovoltaik-Potenzialanalyse www.solar-wtm-fri.ipsyscon.de

Wangerooge                                     1.272 qm

Hohenkirchen                                   3.129 qm

Jever                                                  16.686 qm

Schortens                                           6.761 qm

Sande                                                   2.110 qm

Bockhorn                                            3.120 qm

Zetel                                                     3.296 qm

Varel                                                  13.220 qm

Summe                                             49.594 qm

Eine detaillierte Übersicht über die Liegenschaften mit Angaben über Dachflächen, potentiellem Ertrag sowie bereits verbauter Photovoltaikanlagen erhalten Sie in der Anlage 1. Demnach sind ca. 5.600 qm der insgesamt ca. 49.600 qm Dachflächen bereits mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet. Vier dieser Anlagen werden vom Landkreis Friesland selber betrieben. Die übrigen Anlagen werden von Genossenschaften bzw. von regionalen Investoren betrieben. Die Pachtverträge laufen zwischen den Jahren 2031 und 2037 nach und nach aus

 

Nutzung weiterer Flächen

Grundsätzlich stehen demnach ca. 44.000 qm (49.600 qm abzgl. 5.600 qm) Dachfläche inkl. Nordseite für die Installation von PV-Anlagen an landkreiseigenen Gebäuden zur Verfügung.

Zwar hat der technische Fortschritt bei den Solarmodulen dazu geführt, dass auch auf Norddächern (geeignete Modulfläche ca. 2.400 qm) mittlerweile beachtliche Erträge erzielt werden können. Um einen hohen PV-Ertrag zu erzielen, sind jedoch bei Nordanlagen möglichst flache Dachneigungen zu präferieren. Denn so wird die Beschattung der Anlage durch das Dach minimiert. Der überwiegende Teil der geneigten Dächer landkreiseigener Gebäude hat jedoch eine Dachneigung zwischen 30° und 40°. Somit reduziert sich der Ertrag bei diesen Flächen um bis zu 50%. Da ausreichend besser geeignete Flächen auf den landkreiseigenen Dächern zur Verfügung stehen, werden die Flächen mit Nordausrichtung bei der weiteren Betrachtung nicht mehr berücksichtigt. Die geeignete Dachfläche reduziert sich auf ca. 41.600 qm.

 

Betrieb der Photovoltaikanlagen

Von den knapp 5.600 qm belegten Dachflächen mit Photovoltaikanlagen sind ca. 5.000 qm an regionale Betreiber verpachtet. Die Verpachtung der Flächen erfolgte in Losen an den Meistbietenden. Die jährliche Pacht beträgt im Durchschnitt ca. 5.000 €. Bezogen auf die zur Verfügung gestellte Fläche von 5.000 qm erzielt der Landkreis pro Quadratmeter und Jahr eine Pacht von 1 €. Dieser Ertrag deckt in keiner Weise den Aufwand für z.B. Baumpflegearbeiten oder den Mehraufwand bei Wartungen dieser Anlagen (Vor- und Nachprüfung der Dachflächen auf Schäden durch Wartungsfirma) verursacht werden. Demgegenüber beträgt der Ertrag aus den eigenen Anlagen im Durchschnitt ca. 17.000 € pro Jahr bzw. ca. 28 €/qm.

 

Weitere Vorgehensweise

Die Verwaltung prüft, an welchen Liegenschaften eine Nachrüstung von PV-Anlagen baulich und technisch möglich ist. In der ersten Phase sind alle Dachflächen zu untersuchen, welche problemlos mit PV-Anlagen nachzurüsten sind. Es kommen jedoch nur Dachflächen in Betracht, welche in den letzten 15 Jahren saniert wurden, Statik, Denkmalschutz, Beschattung usw. sind zudem wichtige Aspekte, die bei der Umsetzbarkeit zu berücksichtigen sind.

 

Hierfür kommen folgende Gebäudeteile in Frage:

 

  1. Wangerooge, Sporthalle Inselschule
  2. Jever, Mariengymnasium B-Trakt
  3. Jever, Mariengymnasium E-Trakt
  4. Jever, BBS Jever Bauhalle
  5. Jever, Verwaltungsneubau
  6. Schortens, IGS-Friesland-Nord Oberstufengebäude
  7. Schortens, IGS-Friesland-Nord Hauptgebäude
  8. Schortens, IGS-Friesland-Nord 3-fach Sporthalle
  9. Varel, Lothar-Meyer-Gymnasium Neubau M-Trakt
  10. Varel, Lothar-Meyer-Gymnasium Neubau N-Trakt
  11. Varel, Oberschule
  12. Varel, Sporthalle an der Oberschule
  13. Varel, Sporthalle an der Oberschule Obenstrohe
  14. Varel, BBS Varel Hauptgebäude
  15. Varel, Dienstleistungszentrum (als Pächter)

 

Die Prüfung der Umsetzbarkeit kann teilweise durch das Gebäudemanagement erfolgen. Die statische Untersuchung und Bewertung der Dachflächen kann jedoch nicht durch das Gebäudemanagement übernommen werden. Hier ist ein Fachplanungsbüro für Tragwerksplanung zu beauftragen. Für eine zügige statische Überprüfung dieser Leistung ist eine kurzfristige Ausschreibung und Auftragsvergabe erforderlich. Hierfür sind außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von ca. 50.000 € bereitzustellen.

 

In der zweiten Phase sind sukzessive die Installationen weiterer Photovoltaikanlagen, bei allen noch anstehenden Sanierungsmaßnahmen in der Planungsphase mit zu berücksichtigen und in den Bauablauf mit zu integrieren.

 

Verpachtung oder Eigenbetrieb?

Für die Neuinstallation einer PV-Anlage sind derzeit pro Quadratmeter Modulfläche mit Investitionskosten von ca. 300 € zu rechnen. Bei den ungeprüft zur Verfügung stehenden geeigneten Modulflächen von ca. 41.600 qm wären mit Investitionskosten in Höhe von ca. 12.500.000 € zu kalkulieren. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ein Großteil der zur Verfügung stehenden Modulflächen nach der Prüfung nicht geeignet sein wird.

 

Vor dem Hintergrund der niedrigen Erträge durch verpachtete Flächen und der steigenden Energiekosten empfiehlt die Verwaltung bei einem weiteren Ausbau der Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Liegenschaften, diese selbst zu betreiben.

Auch ist bei Auslauf der Pachtverträge zu prüfen, ob eine Inzahlungnahme der vorhandenen PV-Anlagen oder die Neuinstallation neuer effektiver Anlagen wirtschaftlicher ist.

 


Beschlussvorschlag:

1-    Die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstandsbericht „Photovoltaikanalgen auf den Dachflächen kreiseigener Gebäude“ werden zur Kenntnis genommen

2-    Der weitere Ausbau mit PV-Anlagen auf landkreiseigenen Gebäuden soll nach baulicher und technischer Prüfung fortgeführt werden.

3-    Für die Beauftragung von Fachplanungsbüros zur Untersuchung der Tragfähigkeit der Dachflächen für die Lastaufnahme bei Aufstellung weiterer PV-Anlagen werden außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € für 2022 bereitgestellt.

4-    Die Installation und der Betrieb von weiteren PV-Anlagen soll in Eigenbetrieb durch den Landkreis Friesland erfolgen

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 50.000

€ XXXX

€ 50.000

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: P1.01.11.111410.001 SK 421140

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 

Titel:

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                

 

                                    

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlagen:

Anlage 1: Antrag der Gruppe CDU/ZV/UWG/WPW

 

Anlage 2: Potentialanalyse landkreiseigener Dachflächen für PV-Anlagen