Begründung:
In der jüngeren
Vergangenheit treten gehäuft Fragen hinsichtlich der Hospiz- und
Palliativversorgung im Landkreis Friesland auf. Dies begründet sich durch die
demografische Entwicklung, einer älterwerdenden Gesellschaft und dem
gesellschaftlichen Konsens, ein würdevolles Lebensende zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang
haben die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene in Zusammenarbeit mit den
Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und der Palliativversorgung, der
kommunalen Spitzenverbände und dem Verband der privaten Krankenversicherungen
eine Richtlinie im Sinne des § 39d Absatz 3 SGB V erarbeitet. Mit dieser soll
die Förderung der Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken durch einen
Netzwerkkoordinator gesichert werden.
Grundlegendes Ziel ist es,
die regionalen Akteure in der örtlichen Hospiz- und Palliativarbeit durch
eine/n Netzwerkkoordinator/in zu unterstützen und die Aktivitäten zu
koordinieren. Pro Landkreis bzw. kreisfreie Stadt wird eine Stelle gefördert.
Es sind Personal- und Sachkosten von bis zum maximal 15.000,00 € je
Kalenderjahr förderfähig. Dabei darf die Fördersumme der Landesverbände der
Krankenkassen und der Ersatzkassen den Förderbetrag des Kreises oder der
kreisfreien Stadt nicht überschreiten. Daraus ergibt sich ein Eigenanteil des
Landkreises Friesland in Höhe von mindestens 15.000,00 €.
Anmerkung: Die
Spitzenverbände der Hospizarbeit halten die gesamte Mindestsumme in Höhe von
30.000,- € im Verhältnis zu den geforderten Aufgaben für zu gering.
Die Antragsfrist für das
Jahr 2023 endet am 30.09.2022. Eine entsprechende Antragschulung hat am
31.08.2022 stattgefunden. Der Antrag muss folgende Unterlagen beinhalten:
-
Schriftliche
Kooperationsvereinbarung unter Berücksichtigung der in der Richtlinie
vorgegebenen Mitglieder/innen. Ein erster Entwurf wird/wurde nachgereicht.
-
Inhaltliches Konzept, s.
Anlage
-
Finanzkonzept unter
Berücksichtigung des Personals.
Der Fachbereich 50 hat am
15.06.2022 auf Einladung am Netzwerktreffen „Runder Tisch“ des örtlichen
Hospiz- und Palliativnetzwerkes teilgenommen. Im Rahmen des Treffens wurde das
Thema durch Frau Wauschkuhn vorgestellt. Die anwesenden Netzwerkmitglieder
begrüßten die Initiative. Darüber hinaus hat das Netzwerk zugesagt, die
Beteiligung an einer Kooperation zu prüfen und an einem möglichen inhaltlichen
Konzept mitzuarbeiten.
Derweil hat der Landkreis
unverbindlich eine Personalbedarfsanfrage beim Fachbereich Zentrale Aufgaben,
Wirtschaft, Finanzen und Personal, Sachgebiet Personal gestellt. Die geplante
Stelle soll 19,5 Wochenstunden, das entspricht 50% einer Vollzeitstelle,
umfassen. Die Eingruppierung erfolgt, vorbehaltlich einer Bewertung durch die
Personalabteilung, nach Entgelttabelle 9c TVÖD. Das entspricht jährlichen
Personalkosten von ca. 31.300,00 €. Unter Berücksichtigung einer
Sachkostenpauschale von ca. 3.500,00 €, sollte die durch den Landkreis
bereitgestellte Summe jährlich auf 20.000,00 € belaufen, also um 5.000,00 €
höher als die Maximalförderung.
Die
Stelle sollte im Fachbereich Soziales und Senioren, Sachgebiet Beratung und
Koordinierung, angesiedelt werden. Vor dem Hintergrund der fachlichen
Verzahnung scheint eine Unterbringung im Senioren- und Pflegestützpunkt
geeignet.
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss stimmt einer Beantragung zur Förderung der Koordination der Aktivität
in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch einen
Netzwerkkoordinator/in nach § 39d Absatz 3 SGB V zu.
Anlage:
HP-Netzwerke,
Förderrichtlinie 39d SGB V