Begründung:
Seit dem 01.06.2022 besteht für die ukrainischen Geflüchteten der Zugang
in die regulären Sozialsicherungssysteme in
Deutschland. Die Grundversorgung mit Leistungen zum Lebensunterhalt wird
seitdem durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) erbracht.
Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die erwerbsfähig
sind, haben einen Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(SGB II) des Jobcenters. Über den aktuellen Sachstand des durchgeführten
Rechtskreiswechsels der ukrainischen Geflüchteten wird in der Sitzung mündlich
berichtet.
Beschlussvorschlag:
Der Bericht zum Rechtskreiswechsel ukrainischer Geflüchteter wird zur
Kenntnis genommen.