Begründung:
Beschlusslage der politischen
Gremien ist nach wie vor (zuletzt November/Dezember 2021):
„…An der Strategie der massiven
Verkehrsüberwachung auf der Strecke u.a. durch den Landkreis Friesland wird
festgehalten, weitere Initiativen zur Verkehrsüberwachung
(u.a. „section control“) werden ausdrücklich befürwortet.“
Nachdem die Fa. Jenoptik als
bisher einziger Anbieter einer Abschnittskontrolle (= „section control“) in
Deutschland mit einer durch die Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (= PTB)
zugelassenen Anlage (B 6 in Niedersachsen als ehem. Pilotanlage, die inzwischen
im Regelbetrieb läuft) diese Technik nicht mehr entwickelt, gibt es bundesweit
keine zugelassene Technik für die sog. Abschnittskontrolle „am Markt“.
Ein Mitbewerber bietet bislang
lediglich im benachbarten Ausland die Abschnittskontrolle an und hat dort
Erfahrungen gesammelt. Es besteht dort grundsätzliches Interesse, auch in
Deutschland eine Verkehrsbehörde zu finden, die die Technik –natürlich die
jeweilige Zulassung (PTB) vorausgesetzt- einsetzen möchte, sozusagen als
„Pilotanwender“.
Ungeachtet der Kosten von
mindestens ca. 300.000 € bestünde das zeitliche Hindernis der PTB-Zulassung,
hier wäre von einem Vorlauf von mindestens einem Jahr auszugehen von
Installation eines möglichen Systems bis Zulassung der Technik an eben diesem
konkreten Standort. Außerdem würde –wegen der vorhandenen Anschlussstellen und
der damit verbundenen „Ein- und Ausfahrer“- nur eine Teilstrecke der B 210 in
die Abschnittskontrolle einbezogen werden können.
Als mögliche Alternative zur
Abschnittskontrolle wurde inzwischen ein anderes Modell der Verkehrsüberwachung im Zuge der B 210 seitens der
Polizeiinspektion WHV/FRI vorgeschlagen und final unter Beteiligung der
Straßenmeisterei Jever gemeinsam entwickelt:
Hierbei handelt es sich um eine Kombination von Anlagen der stationären
Verkehrsüberwachung mit mobilen Standorten. Für die Gesamtstrecke der B 210 (OU
Schortens und OU Jever) mit mehr als 9 km Länge wurden mehrere mögliche
Standorte von stationären Anlagen („Blitzer“) herausgearbeitet, die
beispielsweise u.a. im Bereich einer Sperrfläche (also Übergang zwei- auf
einspurig) liegen. Desweiteren würden sich Standorte zwischen AK Wilhelmshaven
und AS Schortens sowie zwischen AS Jever-Zentrum und AS Jever-West anbieten,
kombiniert mit den vorhandenen (und ggf. noch auszudehnenden) Standorten für
eine mobile Verkehrsüberwachung, schwerpunktmäßig mit einer zusätzlichen Anlage
zur semi-stationären Verkehrsüberwachung (sog. „Verkehrsüberwachungsanhänger“).
Bei Realisierung dieses Modells würde sich eine intensive
Verkehrsüberwachung wie angestrebt an der kompletten Strecke der B 210 ergeben,
konkret vorgeschlagen werden:
- 5 stationäre Anlagen, jeweils mit
Tiefbauarbeiten für notwendige Fundamente;
- 3 Messgeräte mit entsprechender
Messtechnik, die wechselweise zwischen den o.g. Anlagen getauscht werden;
- 1 Verkehrsüberwachungsanhänger, der
ausschließlich für die eingerichteten Standorte an der B 210 genutzt wird
Hinsichtlich der erforderlichen Stromversorgung der stationären Anlagen
zeigt die bereits grob vorgenommene Markterkundung, dass Solarpanels kaum
nutzbar sein werden. Ungeachtet der Tatsache, dass diese mit einem gesonderten
Netzwerkschrank mit entsprechenden Batterien kombiniert werden müssten, spricht
auch der relativ hohe Stromverbrauch gegen eine solarbetriebene Versorgung.
Anzustreben wird nach derzeitigem Stand ein Stromanschluss für die o.g.
stationären Anlagen sein, so dass hierfür selbstverständlich zusätzliche Kosten
anfallen würden.
Eine grobe Kostenkalkulation
ergibt folgende Kostengrößen bei Realisierung sämtlicher o.g. Komponten:
a.) 5 stationäre Anlagen
mit jeweils ca. 35.000 € =
175.000 €
b.) 3 Messgeräte mit
jeweils 45.000 € =
135.000 €
c.) 1
Verkehrsüberwachungsanhänger =
160.000 €
Gesamt 470.000 €
brutto ca. 560.000 €
Bei einer evtl. Ausschreibung
würde auf jeden Fall zu berücksichtigen sein, dass es aufgrund der Eigenart der
B 210 als Kraftfahrstraße mit nicht vorhandenen Seitenstreifen unbedingt
auszuschließen ist, die stationären Anlagen von der Fahrbahn aus im Rahmen von
erforderlichen Arbeiten zu erreichen. Evtl. betriebliche Tätigkeiten
–mindestens der o.g. Wechsel der Messtechnik- wären somit jeweils rückwärtig zu
realisieren, was die konkrete Standortauswahl beeinflussen kann.
Zu den entstehenden Fallzahlen
und natürlich den damit verbundenen Buß- und Verwarngeldeinnahmen können keine
Prognosen abgegeben werden, zu gegebener Zeit würde auch über evtl.
Personalkosten für die Bearbeitung der ggf. zusätzlichen Fälle eine Kalkulation
vorgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Strategie einer weiter
intensivierten Verkehrsüberwachung im Zuge der Bundesstraße 210 (Schortens und
Jever) mit einer Kombination aus Standorten der stationären und mobilen
Verkehrsüberwachung sowie der Anschaffung der dafür erforderlichen Komponenten
(Ausschreibung in 2023) wird zugestimmt.
Die Einstellung der
erforderlichen Haushaltsmittel bleibt der Haushaltsplanung für 2023
vorbehalten.
Anlage(n):