Begründung:
Die
Friesland-Kliniken gGmbH weist im Jahresabschluss zum 31.12.2021 einen
Jahresfehlbetrag in Höhe von
-10.480.127,17 € aus. Dies entspricht dem nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrag der Gesellschaft zum 31.12.2021.
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hat dazu in einem Prüfbericht zum
Jahresabschluss 2021 der Friesland Kliniken gGmbH erklärt, dass eine erhebliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
besteht und die Gesellschaft auf weitere Unterstützung durch den Landkreis
Friesland angewiesen ist.
Vor diesem
Hintergrund hat die Friesland Kliniken gGmbH um Umwandlung der vom Landkreis
Friesland an die Friesland Kliniken gGmbH gegebenen Liquiditätsdarlehen in Höhe
des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags gebeten.
Bereits im letzten
Jahr wurden mit Kreistagsbeschluss vom 23.06.2021 mit dieser Verfahrensweise
Liquiditätsdarlehen in Höhe von 4.893.166,48 € bezogen auf den Jahresabschluss
2020 in Eigenkapital umgewandelt. (s. Vorlage Nr.1227/2021)
Die bisherigen
Bemühungen der Friesland-Kliniken um eine Verbesserung der Jahresergebnisse
wurden u.a. durch die Corona-Krise konterkariert.
Seit dem ersten
Lockdown im Frühjahr 2020 wird die Finanzwirtschaft der Kliniken durch – nicht
vollständig gedeckte - Kosten durch das Freihalten von Corona-Intensivbetten,
eine mangelnde Auslastung durch das Ausbleiben der Behandlung von
Wahlleistungen und einen hohen Aufwand durch Corona-Schutzmaßnahmen (Test- und
Eingangsschleuse, Desinfektionsmaßnahmen) stark zusätzlich beansprucht. Dadurch
entstehen weitere Defizite, die weder durch die Kostenträger noch durch
Bundeszuschüsse gedeckt sind.
Das voraussichtliche
Ergebnis der Friesland Kliniken gGmbH im Jahr 2021 weist einen Verlust von
10.480.127,17 € aus.
Dieser Verlust wird
durch die vorgeschlagene Umwandlung von Liquiditätskrediten in Eigenkapital
gedeckt.
Beschlussvorschlag:
Geänderter Beschluss: Die in den Jahren ab 2019 ff. an die
damalige Nordwest Krankenhaus gGmbH und die damalige St. Johannes Hospital
gGmbH gegebenen Liquiditätsdarlehen werden in einer Höhe von 10.480.127,17 € in
eine Einstellung in die Kapitalrücklage der Friesland Kliniken gGmbH
umgewandelt, um den im Jahresabschluss 2021 entstandenen, nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag auszugleichen.
Der Betrag in Höhe von 10.480.127,17 Euro wird aus den Forderungen des
Landkreises Friesland gegenüber verbundenen Unternehmen abgeschrieben; er
verschlechtert entsprechend den Jahresabschluss 2021 des Landkreises Friesland.
Der Kreistag stimmt der außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von
10.480.127,17 Euro zu.
Anlage(n):
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Jahresabschluss 2021 (Bilanz / Gewinn- u.
Verlustrechnung) der Friesland-Kliniken
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Antrag der Friesland-Kliniken gGmbH vom 18.08.2022
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Vorlage Nr.1227/2021 in der Fassung nach Beschluss im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus,
Kreisentwicklung und Finanzen v. 08.06.2021