Begründung:
Mit der Vorlage 0218/2022, auf die
vollinhaltlich Bezug genommen wird, soll die Verordnung über
Beförderungsentgelte und –bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der
Unternehmer im Landkreis Friesland entsprechend des Antrages des Gesamtverbandes
Verkehrsgewerbe geändert und die Taxitarife zum 30.09.2022 erhöht werden.
Nunmehr hat der Landesbetrieb Mess- und
Eichwesen mitgeteilt, dass in dem Antrag des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe
Niedersachsen ein Fehler vorhanden ist und der Tarif so nicht eichfähig wäre:
Die
Grundgebühr für jede Fahrt beträgt
a.)
an Werktagen in der
Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 6,00 € inklusive einer Fahrleistung von 430,56
m oder einer Anfangszeit von 93 Sekunden;
b.)
an Sonn- und
Feiertagen sowie an Werktagen in der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr 7,00
€ inklusive einer Fahrleistung von 412,92
(410,77) m oder einer Anfangszeit von 93 Sekunden.
Die Zahl 410,77 m ist somit gegen die
korrekte Angabe von 412,92 m auszutauschen.
Es handelt sich hierbei lediglich um einen
Fehler, der eine Differenz von 0,53 Ct pro Fahrt an Sonn- und Feiertagen bzw.
nachts entstehen lässt, aus Gründen der Rechtssicherheit sollte jedoch eine
erneute Vorbereitung im Fachausschuss erfolgen.
In der als Anlage beigefügten Änderungsverodnung
ist der o.g. Fehler somit berichtigt worden.
Beschlussvorschlag:
Die Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im
Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer im Landkreis Friesland wird
entsprechend der als Anlage beigefügten Fassung der Änderungsverordnung
geändert.
Anlage(n):
Änderungsverordnung