Betreff
(Finanzielle) Auswirkungen des NKiTaG auf die Kindertagespflege
Vorlage
0287/2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Aus dem Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG, 01.08.2021) ergeben sich für die Kindertagespflegepersonen zusätzliche Aufgabenbereiche und Änderungen, die sich auf die finanzielle Situation und Finanzierung der Kindertagespflegepersonen auswirken:

Festgelegte Aufgaben:

Kindertagespflege hat nun den gleichen Bildungs- und Erziehungsauftrag wie die Kindertagesstätten. Neun Bildungs-und Erziehungsaufträge werden im Gesetz benannt.

Jede Kindertagespflegeperson hat vor Beginn der Tätigkeit ein bestehendes Konzept für ihre Kindertagespflegestelle entwickelt, das regelmäßig fortzuschreiben und weiterzuentwickeln ist.

Entwicklungs- und Bildungsprozesse der Tagespflegekinder sind zu beobachten, reflektieren und dokumentieren, inklusive der sprachlichen Kompetenzentwicklung. Auf dieser Grundlage sind regelmäßige Gespräche über die Entwicklung des Kindes mit den Eltern zu führen.

Kinder mit sozialen oder individuellen Benachteiligungen sollen besonders gefördert werden. Außerdem ist eine Zusammenarbeit mit Kitas oder Schulen und anderen Kindertagespflegepersonen vorgesehen.

Weiter sieht das NKiTaG jährlich 24 Fortbildungsstunden für Kindertagespflegepersonen vor. Dies ist bereits in der aktuellen Satzung des Landkreises Friesland festgelegt.

Betreuungsplätze:

Eine Kindertagespflegeperson, die mehr als drei Kinder unter 2 Jahren betreut, darf höchstens 8 Betreuungsverträge insgesamt abschließen. Bisher konnten die Kindertagespflegepersonen im Landkreis Friesland 10 bis 15 Betreuungsverträge zum Platzsharing vereinbaren.

Dies betrifft auch die Großtagespflegestellen. Dort dürfen höchstens 8 Tageskinder zeitgleich betreut werden, wenn unter den Kindern mehr als drei Kinder unter 2 Jahre alt sind. Zudem dürfen alle Kindertagespflegepersonen zusammen lediglich 16 Betreuungsverhältnisse vereinbaren. Zuvor waren es 20 oder mehr Plätze durch das Platzsharing.

Finanzierung:

Nach § 35 Abs. 1-3 NKiTaG gibt es für den öffentlichen Jugendhilfeträger eine pauschalierte Finanzhilfe nach Qualifikation gestaffelt: 1.267€ für pädagogische Fachkräfte wie z.B. Erzieherinnen und Erzieher, 1088€ für pädagogische Assistenzkräfte wie z.B. Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenzen, 709€ für 560 Stunden Weiterqualifizierung vom Fachministerium sowie 603€ für 160 Stunden Qualifizierung nach dem DJI Curriculum. Derzeit betreuen im Landkreis Friesland ausschließlich Kindertagespflegepersonen mit einer Qualifizierung nach dem DJI Curriculum sowie einige pädagogische Fachkräfte und pädagogische Assistenzkräfte.

Für den Landkreis Friesland besteht die Möglichkeit eine pauschalisierte Finanzhilfe für die Weiterqualifizierung von Kindertagespflegepersonen zu beantragen. Pro Kindertagespflegeperson können 300€ jährlich und maximal 90% der Kosten bezuschusst werden. Es muss sich jedoch eine vom Fachministerium anerkannte Weiterqualifizierung von 400 Unterrichtsstunden handeln.

Darüber hinaus kann der öffentliche Jugendhilfeträger für die die Grundqualifikation von Kindertagespflegepersonen nach dem QHB im Umfang von 300 Unterrichtsstunden eine finanzielle Förderung erhalten. Die Förderung umfasst 90 Prozent der Ausgaben, höchstens jedoch in Höhe von 4 000 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung von einem Bildungsträger mit dem „Gütesiegel für Qualifizierungsmaßnahmen in der frühkindlichen Bildung“.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

 

 

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

MEZ  Nr.

Titel: 

HSP  Nr. 

Titel:  

                                                

 

 T. Meisner                    

Sachbearbeiterin                     Fachbereichsleiterin

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernentin                      Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.