Betreff
Änderung der Abfallgebührensatzung unter Berücksichtigung der Abfallgebührenkalkulation
Vorlage
0296/2022
Art
Beschlussvorlage ohne Kämmerei

Begründung:

Erläuterungen zur Abfallgebührenkalkulation des Landkreises Friesland für das Jahr 2023

1.) Allgemeines

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Friesland hat ein über Jahre hinaus stabiles, leistungsfähiges, flexibles und kostengünstiges System etabliert. Jeder Bürger kann beispielsweise durch Abfallvermeidungsmaßnahmen flexibel seinen eigenen Abfuhrrhythmus wählen und dadurch Gebühren sparen. Ihm stehen ebenfalls kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten von z. B. Sperrmüll und Problemstoffen zur Verfügung.


Der Landkreis Friesland erhebt auf der Grundlage der §§ 5 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) und 12 Nds. Abfallgebührengesetz (NAbGfG) Abfallgebühren.

Nach den Bestimmungen des NKAG sind maximal 3-jährige Kalkulationszeiträume bei der Gebührenkalkulation zugrunde zu legen. Diese stellen auch nach der Rechtsprechung der Nds. Verwaltungsgerichte den rechtlich zulässigen Höchstrahmen dar. Die letzte Gebührenanpassung erfolgte zum 01.01.2020. Die nunmehr vorgelegte Kalkulation berücksichtigt primär das Jahr 2023.

 

Durch die derzeit vorherrschenden Unsicherheiten aus den verschiedensten Branchen (Kunststoffmarkt, Papiermarkt, Treibstoff, Energie, Corona), gibt es eine hohe Anzahl an Unwägbarkeiten für die Gebührenkalkulation. Aus diesem Grund werden die Abfallgebühren im Laufe des nächsten Jahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Bestenfalls behalten die nun kalkulierten Gebühren über drei Jahre ihre Gültigkeit. 

 

2.) Aufwendungen und Gebührenbedarf 2023

 

Die Entwicklung der Aufwendungen für die Abfallentsorgung im Landkreis Friesland ist bezogen auf die Jahre ab 2019 dargestellt. Die Aufwendungen sind seit dem Jahr 2019 kontinuierlich gestiegen. Insbesondere durch die erhöhten vertraglichen Leistungen für die Abfuhrdienstleistungen (Wertstofftonne, neuer Sperrmüllvertrag). Für das Jahr 2023 wird mit einer erneuten nicht unerheblichen Steigerung in diesem Bereich zu rechnen sein, da über die jährliche Entgeltanpassung insbesondere aus dem Bereich Kraftstoffe hohe Mehraufwendungen zu erwarten sind. Insgesamt wird mit 12.325.141,42 € an Aufwendungen gerechnet.

 

In der Übersicht Ermittlung des Gebührenbedarfes 2023 sind die bezogen auf die einzelnen Aufgabenbereiche anfallenden Aufwendungen und Erträge dargestellt.

 

Danach ergibt sich ein Gebührenbedarf für 2023 in Höhe von insgesamt 10.477.090,53 €.

 

Die Differenz zwischen den Aufwendungen und dem Gebührenbedarf hat zwei Gründe. Zum einen stehen den Aufwendungen die ca. eine Million € Erträge gegenüber (Papiererlöse, Mitbenutzungsentgelte). Zum anderen werden die Überdeckungen aus dem Jahr 2020 in Höhe von 841.130,75 € genutzt, um den Gebührenaufwand trotz alledem möglichst gering zu halten. Nur durch die Gebührenerhöhung und den eben beschriebenen Einnahmen (Erträge + Überdeckung) ist von einer Kostendeckung im Jahr 2023 auszugehen.


3.) Erläuterung zur Einnahmeentwicklung

Die Gebühreneinnahmen stiegen in den vergangenen Jahren durch die neu

zu veranlagenden Grundstücke aus Neubauten kontinuierlich leicht an (ca. 1 % jährlich). Auch sind in den vergangenen Jahren (vor allem 2021) die Erlöse insb. aus der Altpapiervermarktung angestiegen. So sind für das Kalkulationsjahr 2023 rund eine Million Euro Einnahmen (neben den Abfallgebühren) zu erwarten.

 

Über- und Unterdeckungen

 

Das NKAG schreibt vor, dass Über- und Unterdeckungen grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren auszugleichen sind.

 

So sind die Überdeckungen aus dem Jahr 2020 in dem Jahr 2023 auszugleichen. Im Jahr 2020 kam es trotz der hohen Gebührensenkung wegen des Ausgleiches der Überdeckungen aus dem Jahr 2017 wiederholt zu Überschüssen, die nunmehr auszugleichen sind. Dieser Betrag beläuft sich auf 841.130,75 €. Dadurch vermindert sich der Gebührenbedarf für 2023 um diese Summe. 

 

4.) Erläuterungen zur Kalkulation

 

Der tatsächliche Gebührenbedarf ergibt sich unter Berücksichtigung der prognostizierten Ausgaben und sonstigen Einnahmen. Die Kalkulation stellt eine Prognose auf Basis der derzeitigen Kalkulationsgrundlagen dar. Wie sich die Einnahme- und Ausgabesituation tatsächlich entwickelt, ist von zahlreichen Faktoren abhängig, z. B. der Entwicklung beim Zweckverband, Veränderungen beim Bevölkerungsstand, Zuzüge, Wegzüge, Geburten, der Abfallmenge, der Wiederbeschaffungskosten für Abfallbehälter, Energiekosten, Ausschreibungsergebnisse und vieles mehr.

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 ergibt sich aus dem Anhang. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist den Entscheidungsträgern die vollständige Kalkulation vorzulegen (Anlage 1).

 

 

5.) Neue Gebührensätze

 

Unter Berücksichtigung aller relevanten Aufwendungen und Erträge kommt es ab dem Jahr 2023 zu einer durchschnittlichen Gebührenerhöhung von 14 %.

 

Nach den Gebührensenkungen in den Jahren 2013, 2016, 2017 und 2020 ist dies die erste Gebührenerhöhung seit über zehn Jahren. 

 

Die Grundgebühr (pro Grundstück) wird von 56,84 € auf 68,16 € erhöht (Jahresgebühr).

Die Volumengebühr Regelentsorgung wird um 24 Cent von 2,12 € auf 2,36 € pro Liter erhöht.

 

Die Volumengebühr ohne Biotonne (Eigenkompostierer) wird um 21 Cent von 1,83 € auf 2,04 € pro Liter erhöht.

 

Die sog. Gartenabfalltonne (zusätzliche Biotonne) bleibt konstant bei 48,15 €.

 

Der zusätzlich zu erwerbende Restabfallsack (60 Liter) bleibt ebenfalls unverändert bei 3,20 €.

 

Die Anlage 2 enthält für die bessere Lesbarkeit einen Vergleich der alten mit den neuen Gebührensätzen.

 

In der folgenden Übersicht ist die Entwicklung der Gebührensätze der letzten 10 Jahre aufgeführt:

 

 

Jahr

Grundgebühr

Regelentsorgung (m. Bio)

Restmüll Eigenkompostierer

Abfallgebühren „Musterhaushalt“ 4 Personen / 4 wöch. Leerung m. Bio

ab 2013

68,75 €

2,57 € / Liter

2,29 € / Liter

171,55 €

ab 2016

67,86 €

2,56 € / Liter

2,29 € / Liter

170,26 €

ab 2017

60,64 €

2,05 € / Liter

1,82 € / Liter

142,64 €

ab 2020

56,84 €

2,12 € / Liter

1,83 € / Liter

141,64 €

ab 2023

68,16 €

2,36 € / Liter

2,04 € / Liter

162,56 €

 

Aus der Übersicht wird deutlich, dass es durch die neuen Gebührensätze zu einer Gebührenerhöhung kommt. Mit den neuen Gebühren befindet man sich jedoch noch unter dem Niveau von vor 10 Jahren.

 

Zur Einordnung folgend eine kurze Darstellung zu der Gebührenerhöhung für die einzelnen Haushalte (mit Biotonne, 4-wöchentlicher Abfuhrrhythmus):

 

Anzahl Personen im Haushalt

Neue Gebühren ab 2023

Mehrkosten im Jahr im Vergleich zu 2022

Einpersonenhaushalt

91,76 €

+ 13,72 € (+17,58%)

Zweipersonenhaushalt

115,36 €

+ 16,12 € (+16,24%)

Vierpersonenhaushalt

162,56 €

+ 20,92 € (+14,77%)

Sechspersonenhaushalt

209,76 €

+ 25,72 € (+13,98%)

 

 

6.) Änderung der Abfallgebührensatzung

 

Durch die neuen Gebührensätze ist eine Änderung der Abfallgebührensatzung erforderlich. Anlage 3 ist die entsprechende Änderungssatzung.

 


Beschlussvorschlag:

Die 8. Änderungssatzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung mit Wirkung zum 01.01.2023, sowie die Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 werden beschlossen.

Kreisausschuss und Kreistag werden um gleichlautende Beschlussfassung gebeten.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein /// Daueraufgabe Abfallentsorgung - Einnahmekalkulation

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein  Relevant für die HHJ ab 2024 im Sonderbudget 677

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: P1.05.53.537030.010

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: Gebührenanfall ist auch abhängig von der demografischen Entwicklung

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 4

Titel: Erhalt und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen

HSP  Nr.  4.10

Titel: Weiterentwicklung einer kostengünstigen, klimafreundlichen und qualitativ hochwertigen Abfallwirtschaft mit dem ZV Abfallwirtschaftszentrum Wiefels und dem Landkreis Wittmund, Ausweitung der Abfallverwertung

                                                

 Thorben Wehmeyer       Jochen Meier

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlagen):

Anlage 1 – Gebührenkalkulation

Anlage 2 – Übersicht der neuen Gebühren

Anlage 3 – Änderungssatzung