Begründung:
2 Bürger hatten
sich mit der in Anlage 1 formulierten Anregung vom 17.03.2022 an die
Kreisverwaltung gewandt.
Zu prüfen war, ob es sich um eine Anregung gemäß § 34 NKomVG
handelte. Dies wurde bejaht, da zumindest eine indirekte organschaftliche
(wegen Aufgaben aus dem Katastrophenschutz) in jedem Fall aber territoriale
Betroffenheit vorliegt. Eine direkte Zuständigkeit für eine mögliche Umsetzung
der Anregung liegt indes nicht beim Landkreis Friesland.
Daher bat die Kreisverwaltung am 25.03.2022 die fachlich
zuständigen Stellen, namentlich NLWKN BST Norden und WSA Weser-Jade-Nordsee um
Stellungnahme. Von dort heißt in einer gemeinsam getragenen Stellungnahme vom
05.04.2022 bzw. 16.05.2022 wie folgt:
Die Anregung ist sowohl aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll
als auch aus technischen Gründen nicht realisierbar.
Ein Verfahren des Baggergutes bis vor die Inseln würde mit erheblichen
Mehrkosten verbunden sein, da zum Einen die Fahrtwege deutlich länger werden
würden. Und des Weiteren würden sogenannte Spülleitungen benötigt werden, da
die Baggerschiffe aufgrund Ihres Tiefganges nicht direkt bis vor oder an die
Strände fahren können. Diese Spülleitungen beinhalten eine Übergabestation in
ausreichend tiefem Fahrwasser und die zugehörigen Rohrleitungen (mindestens
mehrere hundert Meter lang) bis zu den Strandabschnitten. Für die Verteilung
des eingespülten Sandes werden an Land dann auch noch zusätzliche Geräte wie
Bagger oder Raupen benötigt. Für die Spülleitungen und die zusätzlichen Geräte
würden weitere Kosten entstehen, die zusätzlich zu den Mehrkosten aufgrund der
weiteren Fahrwege hinzukommen würden.
Aufgrund der Herbst- und Winterstürme können diese
Verspüleinrichtungen auch nicht ganzjährig betrieben und vorgehalten werden,
wohingegen das Erfordernis von Baggerungen aufgrund von Mindertiefen ganzjährig
auftritt. Weiterhin wird nicht nur Sand gebaggert sondern teilweise auch
bindiges Material (Schluff), was nicht verspült werden kann und sicherlich auch
keine Insel auf Ihren Stränden haben möchte.
Ein weiterer Grund, der gegen die Anregung spricht ist die Tatsache,
dass das Baggergut aus der Jade oft nicht Kampfmittelfrei ist. Auch beim
Einsatz eines Munitionsrostes bei der Baggerung ist davon auszugehen, dass
„Kleinmunition“ im Baggergut enthalten ist. Nach der Aufspülung ist mit wenig
Zeitaufwand nur eine oberflächennahe Sondierung bis 0,50 m unter OK Gelände
möglich. Für eine tiefergehende Sondierung müsste ein erheblicher Zeit- und
Kostenaufwand einkalkuliert werden. Das Risiko von möglichen Munitionsfunden an
einem hochwasserfreien Burgen- und Badestrand, auf dem Kinder im Sand spielen,
würde keine Institution oder Behörde übernehmen.
Die angeführten Artikel sind im Sinne der Anregung auch genauer zu
betrachten und zu hinterfragen, da die angeführten Verfahren nicht der
vorgebrachten Anregung entsprechen:
1.
Die Verklappung vor
Borkum hat auf einer Klappstelle und auch nicht direkt vor der Insel Borkum
stattgefunden, so dass das Baggergut sich nicht am Strand abgelagert hat.
2.
Die Verbringung
eines Teils des Baggergutes aus der Hafenzufahrt Wangerooge an Land ergibt sich
aus der direkten Nähe der Baggerfläche und der damit verbundenen sehr kurzen
Transportwege. Aber auch diese Verwendung ist deutlich teurer als ein
Verbringen zu einer Klappstelle, da das Baggergut drei Mal umgeladen werden
muss (aus der Zufahrt in die Schute baggern, im Hafen dann von der Schute auf
den Dumper umladen und dann vom Dumper an den Einbauort verbringen und
einbauen). Weiterhin ist auch nur ein Teil des Materials (Sand) verwendbar, der
restliche Teil (Schluff und Sand/Schluff-Gemisch) wird zu einer Klappstelle
verbracht.
Mit Schreiben
vom 25.05.2022 teilte die Kreisverwaltung den Anregern die Antwort der
zuständigen Stellen ebenso wie die Weitergabe des Sachverhalts an die
zuständigen politischen Gremien mit.
Seitens der Kreisverwaltung kann die Anregung mangels fachlicher Zuständigkeit und aus den in der Stellungnahme der zuständigen Fachbehörden dargelegten fachlichen Erwägungen nicht weiter verfolgt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Anregung wird zustimmend zur Kenntnis genommen, sie kann jedoch mangels sachlicher Zuständigkeit und aus fachlichen Erwägungen nicht durch den Landkreis Friesland umgesetzt werden.
Anlage):
Anlage 1: Anregung, Erhalt und Schutz der Inseln