Begründung:
Der Deutsche Bundestag
hat am 28.07.2022 im Nachgang zum Fachausschuss für Bauen und Mobilität,
Katastrophen- und Feuerschutz am 09.06.2022 mit Beschluss des Bundeshaushalts
2022 Programmmittel in Höhe von 476 Millionen Euro für das Bundesprogramm
„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
vorgesehen. Für die Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren durch
Einreichung einer Projektskizze ist ein Beschluss des Kreistages erforderlich.
Es besteht die Möglichkeit erhebliche Fördersummen für die im Masterplan
vorgesehenen Maßnahmen zu erhalten. Um den Erhalt möglicher Fördergelder nicht
zu gefährden, wird der Beschluss um die Punkte 3. und 4. erweitert.
Gegenstand
der Förderung
Gegenstand der Förderung sind kommunale Einrichtungen
der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Ein
Schwerpunkt soll bei Schwimmhallen und Sportstätten liegen, da hier ein
besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird. Die zu fördernden
Einrichtungen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen
Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und müssen daher für die
Öffentlichkeit zugänglich sein.
Mit Blick auf die
beabsichtigten Klimawirkungen des Programms kommen als Fördergegenstände
grundsätzlich nur Gebäude im Sinne des Gebäudeenergie-gesetzes in Betracht.
Gefördert wird die
umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der förder- gegenständlichen
Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen und nur
geringe Ressourcenverbräuche erfordern. Das bedeutet: Bestandsgebäude sind
grundsätzlich zu erhalten. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen
förderfähig. Dies kann dann der Fall sein, wenn dies im Vergleich zur Sanierung
die nachweislich deutlich wirtschaftlichere und mit Blick auf den Klimaschutz
effektivere Variante ist. Bauliche Erweiterungen der zu sanierenden
Einrichtungen können nur gefördert werden, wenn diese zwingend notwendig sind.
Die Gebäude müssen
nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals die Effizienzgebäude-Stufe 70
erreichen. Ersatzneubauten und Erweiterungen, die eine zusammenhängende
Netto-Grundfläche > 50m² aufweisen, müssen nach Abschluss der Maßnahme die
Effizienzgebäude-Stufe 40 gem. BEG erreichen.
Die zu fördernden
Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor
Gebäude beitragen. Sie müssen deshalb den energetischen Anforderungen mit dem
Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen genügen. Sie sollen
ferner vorbildhaft hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein.
Darüber hinaus müssen sie über ein hohes Innovationspotenzial zur energetischen
Sanierung der sozialen Infrastrukturen verfügen. Mit Blick auf die Steigerung
der Resilienz sind insbesondere die kommunalen Infrastrukturen gefragt und müssen
mit gutem Beispiel vorangehen.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung
in Form der Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die
Zuwendungen werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Der Bundesanteil der Förderung soll in der
Regel zwischen 1 und 6 Millionen Euro liegen. Die Projekte müssen vom Landkreis
mitfinanziert werden. Die max. Zuschusshöhe beträgt 45. v.H. der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Entsprechend beträgt der aufzubringende
kommunale Eigenanteil mindestens 55 v.H..
Verfahren
Mit der Durchführung des Programms hat das
Bundesministerium für Wohnen, Stadt-entwicklung und Bauwesen (BMWSB) das
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt.
Das Verfahren ist in zwei Phasen
untergliedert. Nach Einreichung der Projektskizzen in der 1. Phase
(Interessenbekundungsverfahren) beschließt der Haushalts-ausschuss des
Deutschen Bundestags die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte. Die 2.
Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form
einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag) nach Maßgabe der
Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO durch die ausgewählten Kommunen.
Für die erste Phase,
im sogenannten Interessensbekundungsverfahren, schlägt die Verwaltung vor, dass
der Antrag in Form einer Projektskizze für folgende Sportstätten gestellt wird:
- 2-fach
Sporthalle „Kieler Str.“ am Oberstufengebäude der IGS Friesland-Nord in
Schortens
- 3-fach
Sporthalle an der Oberschule in Hohenkirchen
- 3-fach
Sporthalle an der BBS in Varel
- 3-fach
Sporthalle am Mariengymnasium in Jever
- 2-fach
Sporthalle an der BBS in Jever
- 3-fach
Sporthalle an der OBS in Bockhorn
Voraussichtliche
Durchführung der Maßnahmen:
1.
Sporthalle
„Kieler Str.“ Schortens 2023/2024
2. Sporthalle OBS Hohenkirchen 2024/2025
3. Sporthalle BBS Varel 2025/2026
4. Sporthalle Mariengymnasium Jever 2025/2026
5. Sporthalle BBS Jever 2026/2027
6. Sporthalle OBS Bockhorn 2026/2027
Die
Reihenfolge der Sportstätten entspricht dem Inhalt nach dem beschlossen
Masterplan für Sportstätten.
Darstellung der Gesamtfinanzierung für den Förderzeitraum
Für die Beantragung der Fördermittel
müssen schon in der Phase 1 Angaben zu den zu erwartenden Kosten gemacht
werden. Es ist jedoch anzumerken, dass
neben deutlich gestiegenen Preisen und Lieferengpässen im Baubereich aktuell
bei Ausschreibungen keine marktgerechten Angebote von Unternehmen abgegeben
werden. Vor diesem Hintergrund ist es sehr schwierig belastbare
Kostenschätzungen für die nächsten zwei Jahre, geschweige denn seriöse Angaben
bis 2027, zu prognostizieren. Für die Maßnahme für die Jahre 2023/24 ist daher
eine Preissteigerung von 25% kalkuliert, anschließend sind die Maßnahmen mit
einem Aufschlag von 10% pro Jahr versehen worden.
Jahr |
Liegenschaft |
Projektausgaben |
Bundesmittel |
Eigenmittel |
2023/24 |
SpH IGS Schortens |
3.500.000 € |
1.575.000 € |
1.925.000 € |
2024/25 |
SpH Hohenkirchen |
5.200.000 € |
2.340.000 € |
2.860.000 € |
2025/26 |
SpH BBS Varel |
6.100.000 € |
2.745.000 € |
3.355.000 € |
2025/26 |
SpH MG Jever |
3.900.000 € |
1.755.000 € |
2.145.000 € |
2026/27 |
SpH BBS Jever |
2.700.000 € |
1.215.000 € |
1.485.000 € |
2026/27 |
SpH OBS Bockhorn |
6.800.000 € |
3.060.000 € |
3.740.000 € |
Bei der Sporthalle „Kieler Str.“ in Schortens
werden derzeit zu verschiedenen Varianten die Kostenschätzungen ermittelt. Die
Ergebnisse der wirtschaftlichen Betrachtung lagen zur Ladefrist der Vorlage
nicht vor, so dass bei der Sporthalle für die Antragsstellung vorerst eine
Sanierung angemeldet wird. Das Ergebnis der o.g. Untersuchung wird zum nächsten
Ausschuss im November vorgestellt.
Falls es während der Anmeldephase bis zum
30. September 2022 die vorläufigen Ergebnisse der Untersuchung vorliegen
sollten und diese eher zu einem Ersatzbau tendieren, würde die Verwaltung,
vorbehaltliche der Zustimmung der politischen Gremien, die Projektskizze für
diese Maßnahme zum Abgabetermin anpassen bzw. ändern. Eine spätere Anpassung
ist nach schriftlicher Aussage der Förderstelle nicht möglich.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt und
Förderempfänger sind nur die Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren Gebiet
sich das zu fördernde Projekt befindet. Landkreise sind nur dann
antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind.
Antragstellung
Der Antrag zur
Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist dem BBSR bis zum 30.
September 2022 online einzureichen. Für die Teilnahme am
Interessensbekundungsverfahren durch Einreichung einer Projektskizze ist ein
Beschluss des Kreistages erforderlich.
Dieser kann spätestens
bis zum 21. Oktober 2022 dem
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) nachzureichen werden.
Zuvor ist bis zum 23.
September 2022 dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort formlos
anzuzeigen, dass und für welches Projekt eine Interessenbekundung vorgesehen
ist.
Beschlussvorschlag:
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag (0217/2022) wird
wie folgt erweitert:
3. Die
Verwaltung wird beauftragt für die in der Vorlage aufgeführten Sportstätten die
Projektskizzen im Interessensbekundungsverfahren (Phase 1) für das Bundesprogramm
„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
einzureichen.
4. Bei
einer Auswahl, der in der Vorlage aufgeführten Sportstätten, in die Phase 2 des
Bundesprogramms werden entsprechende Finanzmittel in den Haushaltsjahren
bereitgestellt.
Anlage:
·
Projektaufruf 2022 zum
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur