Beschluss:
Das Gremium nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Begründung:
In Zusammenarbeit von Polizei, Landkreis sowie den Städten
und Gemeinden werden regelmäßig Testkäufe sowie Kontrollen auf den größeren
Festen und Märkten im Landkreis durchgeführt, um die Einhaltung der
Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes zu überprüfen.
Bei Testkäufen in Jever am 02.08.2022 wurde einer
15-Jährigen in 8 von 12 Verkaufsstellen Wein und Sekt verkauft. Ein ebenfalls
15-Jähriger erhielt bei weiteren Testkäufen in Bockhorn am 31.08.2022 an allen
7 Verkaufsstellen Alkohol. Von Seiten des Landkreises wurden entsprechende
Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Verkäuferinnen und Verkäufer
eingeleitet.
Auf dem Altstadtfest in Jever sowie auf dem Bockhorner Markt wurden, ebenfalls in Kooperation von Polizei, Landkreis und der Stadt bzw. Gemeinde, Jugendschutzkontrollen durchgeführt. Bei beiden Veranstaltungen mussten nur in Einzelfällen die Erziehungsberechtigten kontaktiert werden, da sich Jugendliche ohne Begleitung nachts noch auf den Veranstaltungen aufhielten oder Alkohol mit sich führten.
Die Testkäufe sowie die Jugendschutzkontrollen dienen der
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie darüber hinaus insbesondere der
Prävention und Sensibilisierung.