Begründung:
Als der
Haushalt des Fachbereiches Soziales und Senioren geplant wurde, konnten die
Ereignisse des Jahres 2022 nicht vorhergesehen werden. Bereits zu Beginn des
Jahres, als der Krieg in der Ukraine ausgebrochen war, war abzusehen, dass das eingeplante
Budget des Fachbereiches für dieses Jahr nicht auskömmlich sein wird, weswegen
bereits außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 2.000.000 Euro genehmigt wurden.
Selbst diese werden die zu erwartenden Mehraufwendungen des Jahres 2022 nicht
decken können.
Als Ursache kann die Verwaltung in erster Linie die stark gestiegenen und
weiterhin steigenden Ausgaben im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes
(AsylbLG) ausmachen. Parallel dazu können Einnahmen, die durch die Erstattungen
des Landes vereinnahmt werden, nicht in erforderlichem Maße zur Kompensation
beitragen, da das Niedersächsische Aufnahmegesetz (AufnG) die vergangenen Jahre
als Basis für die Bemessung der Erstattungen normiert.
Im Bereich des AsylbLG ist die Anzahl der leistungsberechtigten Personen
bereits im laufenden Jahr in einer nicht planbaren Größenordnung gestiegen.
Eine Steigerung der leistungsberechtigten Personen ist auch im weiteren
Jahresverlauf zu rechnen.
Die Anzahl der leistungsberechtigten Personen nach dem AsylbLG im Landkreis
Friesland ist seit den Jahren der Flüchtlingskrise 2015 bis 2017 zunehmend
fallend. Am Jahresende von 2021 erhielten 505 Personen Leistungen nach dem
AsylbLG.
Bereits im ersten Quartal dieses Jahres stieg die Zahl der Personen deutlich an
und lag am Stichtag 31.03.2022 bei 876 Personen. Die Entscheidung des Bundes
vom 20.05.2022 sah eine neue Regelung für einen Rechtskreiswechsel vor.
Anspruchsberechtigte Personen nach dem AsylbLG, welche nach § 24 AufnG einen
vorübergehenden Schutzstatus beantragt oder erhalten haben, wechseln seit dem
01.06.2022 in den Anwendungsbereich des zweiten Buch Sozialgesetzbuches (SGB
II). Ein nachträglicher Wechsel vom AsylbLG in das SGB II trat als Folge ein,
weswegen sich die gleichzeitigen anspruchsberechtigten Personen im AsylbLG
wieder nach unten korrigierten.
Die
Anzahl der Personen in Bezug von AsylbLG ist allerdings, trotz des Wechsels,
tendenziell gleichbleibend. Zwischen Ankunft und Anspruch nach dem SGB II
vergeht eine gewisse Zeit. Während dieser Zeit werden die Bedarfe vom AsylbLG
gedeckt. Daher sind seit Juni durchschnittlich 800 Personen in Bezug von
Leistungen nach dem AsylbLG.
Die dadurch entstehenden Mehraufwendungen sind vielseitig. Es steht allen
anspruchsberechtigten Personen der Regelbedarf zu. Dieser beträgt je nach
Familienstand, Alter und Unterbringung zwischen 147 Euro und 449 Euro. Im
Landkreis Friesland können zudem nicht alle geflüchteten Personen in Wohnungen
untergebracht werden. Daher wurden innerhalb des Landkreises Unterkünfte, wie
zum Beispiel in der Sporthalle der BBS Varel, eingerichtet. Die Herrichtung
dieser Unterkünfte war kostenintensiv. Es mussten Trennwände, Betten und
Elektrogeräte angeschafft und aufgebaut werden. Auch für den Betrieb fallen
Kosten an. Neben diese Leistungen erhalten die anspruchsberechtigten Personen
ein Taschengeld für den notwendigen persönlichen Bedarf. Außerhalb dieser
Bedarfe kommt der Landkreis für die krankheitsbedingten Kosten auf. Jene Kosten
sind sehr individuell und daher kaum einschätzbar.
Die den Ausgaben im AsylbLG entsprechenden Erstattungen nach dem AufnG
verhindern diese überplanmäßigen Ausgaben nicht. Die jährliche
Pro-Kopf-Erstattung seitens des Landes in Höhe von 11.525 € werden nicht
ausreichen.
Neben der erhöhten Fallzahl im AsylbLG sind allgemeine Kostensteigerungen im
gesamten Fachbereich spürbar. Durch die anhaltende Energiekrise und Inflation
steigen die Lebenshaltungskosten in allen Bereichen. Als Folge dessen steigen
die Mieten von Wohnungen und auch von Einrichtungen an. Dadurch wird auch hier
mit einer größeren anspruchsberechtigten Personengruppe, vor allem in den
Bereichen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung und Alter, sowie der Hilfe
zur Pflege, gerechnet.
Welche Aufwendungen in welcher Höhe anfallen, kann bei derzeitigem Wissensstand
nicht genau berechnet werden. Vor allem im Bereich des AsylbLG sind die zu
erwartenden Aufwendungen von vielen Faktoren abhängig. Aufgrund von
Erfahrungen, den Jahresergebnissen der Vorjahre und der derzeitig vorliegenden
Abrechnungen geht der Fachbereich Soziales und Senioren von überplanmäßigen
Mehraufwendungen von 4.000.000 Euro aus.
Im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Gesamtbudget des Fachbereiches
können Mehraufwendungen unter anderem durch Mehrerträge gedeckt werden. Seitens
des Landes Niedersachsen wurden bereits höhere Zuweisungen und Erstattungen im
Bereich des SGB XII zugesichert. Jene Mehrerträge können die oben genannten
Mehraufwendungen in Höhe von 6.750.000 Euro auf 4.000.000 Euro reduzieren.
Abzüglich der bereits genehmigten außerplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von
2.000.000 Euro, ist eine Brutto-Mehrbelastung von 2.000.000 Euro zu erwarten.
Daneben
rechnet der Fachbereich mit Einnahmen, die erst im Jahr 2023 für das Jahr 2022
vereinnahmt werden können. Hier steht die Finanzierung der flüchtlingsbedingten
Mehrkosten durch das Land Niedersachsen im Raum, dessen Höhe noch nicht
verbindlich bekannt gegeben wurde. Weiterhin werden beim Bundesamt für Soziale
Sicherung Kosten der Krankenhilfe geltend gemacht werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser überplanmäßige Aufwand ausschließlich
zur Deckung von gesetzlichen Ausgabepflichten benötigt wird.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag genehmigt die überplanmäßigen Aufwendungen des Fachbereichs
50.