Begründung:
Voraussichtlich zum 01. Januar 2023 treten das Heizkostenzuschussgesetz
sowie das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Es handelt sich um das umfangreichste
Reformpaket im Bereich des WoGG seit Jahrzehnten und eröffnet prognostisch rund
2 Millionen Haushalten einen Zugang zum Wohngeld, was einer Verdreifachung der
Anspruchsberechtigten entsprechen würde. Aus diesem Grund sieht die
Verwaltung die Notwendigkeit. Einen Sachstandsbericht über die gesetzlichen
Änderungen im Wohngeldrecht ab 01.01.2023 sowie deren Auswirkungen für
Bürger*innen und Verwaltung zu geben.
Zum Umfang der Reform und deren Auswirkungen für Bürger*innen und
Verwaltung wird auf die Anlage zu dieser Vorlage verwiesen. Weiterführende
Informationen können auch unter diesem Link abgerufen werden:
Der
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird um Kenntnisnahme gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und
Soziales nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Anlage:
Bericht zur Wohngeldreform 2023