Begründung:
Ausgangslage und Zielsetzung:
Im Jahr 1997 haben sich die
Aufgabenträger Landkreise Aurich, Emsland, Friesland, Leer und Wittmund, die
kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven sowie die kreisangehörige Stadt Leer
(2021) in der „Verkehrsregion Ems-Jade GbR“ (die VEJ) zusammengeschlossen, um
ihre Aktivitäten im Bereich des straßengebundenen öffentlichen
Personennahverkehrs zu koordinieren.
Die bestehende Struktur der VEJ GbR
kann als Managementgesellschaft der Aufgabenträger im ÖPNV beschrieben werden.
Die Gesellschafter der Verkehrsregion Ems-Jade GbR beabsichtigen nun, die
bestehenden Strukturen schrittweise zu einem Mobilitätsverbund
weiterentwickeln.
Ziel der neuen Verbundstruktur in der
Verkehrsregion Ems-Jade ist es, das Tarif- und Verkehrsangebot im Sinne eines
nachhaltigen, vernetzten, sozialverträglichen, wirtschaftlichen, konsistenten
und kundenorientieren Mobilitätsangebots in der Region auszubauen.
Hierzu haben die Gesellschafter der
VEJ zum Ende des Jahrs 2019 eine Organisationsuntersuchung beauftragt, welche
die gemeinsamen Ziele und Inhalte einer neuen Verbundstruktur erarbeitet. Die
Ergebnisse wurden der Gesellschafterversammlung der VEJ im August 2020
vorgestellt und der einstimmige Beschluss gefasst, die für die Gründung einer
entsprechenden Verbundstruktur notwendigen Verbundverträge zu erstellen. Der
Kreisausschuss wurde über diese Ergebnisse in den Sitzungen am 31.08.2020
(Vorlage 1011/2020) und 11.11.2020 (Vorlage 1069/2020) informiert. Er hat den
Beschluss gefasst, die vorhandene GbR in eine GmbH umzuwandeln und hat sich für
die Gründung eines Zweckverbandes ausgesprochen.
Die Gesellschafterversammlung der VEJ
GbR hat sodann in ihrer Sitzung vom 20.09.2022 die Entwürfe zur Gründung eines
„Zweckverbandes Verkehrsregion Ems-Jade“ (Anlage 1) und zur Gründung einer „Gesellschaft
Verkehrsregion Ems-Jade mit beschränkter Haftung“ (Anlage 2) einstimmig
zugestimmt.
Zur Erfüllung und Umsetzung dieser
Aufgabe sieht die Verbundstruktur ein organisatorisches Kombinationsmodell
bestehend aus einem „Zweckverband Verkehrsregion Ems-Jade (ZVEJ)“ und der
„Gesellschaft Verkehrsregion Ems-Jade mit beschränkter Haftung (GVEJ)“ vor.
Inhalte (ZVEJ / GVEJ):
Für die Inhalte verweisen wir auf die
Anlage 1 (Entwurf der Zweckverbandssatzung) und Anlage 2 (Entwurf des
GmbH-Gesellschaftsvertrages).
Begründung:
Die bisherigen Strukturen der VEJ GbR
sind geprägt durch eine kooperative Zusammenarbeit der beteiligten
Aufgabenträger. Die VEJ GbR verfügt nicht über die Kompetenzen, entsprechende
Beschlüsse zur Festlegung von Standards im ÖPNV selber zu treffen. Diese
Zuständigkeit liegt derzeit bei den jeweiligen Aufgabenträger. Insoweit bedarf
es in der aktuellen Struktur stets der vorherigen Zustimmung aller
Gesellschafter der VEJ GbR. Diese Form der Zusammenarbeit wird als zu
langwierig und wenig effizient bewertet.
Zugleich verändern sich die
Rahmenbedingungen für den ÖPNV rasant. Stichworte dieser Veränderungen sind die
Dekarbonisierung der Antriebe, die Digitalisierung im Bereich des Vertriebs und
der Verkehrssteuerung sowie die Automatisierung der Verkehre, wie etwa durch
den zukünftigen Einsatz autonomer Fahrzeuge.
Die Initiative zur Neugestaltung der
Verbundstruktur in der Verkehrsregion Ems-Jade ist daher einerseits durch das
Ziel zur Beschleunigung und Bündelung von Verwaltungsentscheidungen und
andererseits durch die veränderten technologischen und gesamtpolitischen Ziele
motiviert. Mit der Gründung einer neuen Verbundstruktur wird somit eine neue
organisatorische Plattform geschaffen, um die Ziele der Verkehrswende in der
Region zu befördern und die hierfür notwendigen Verwaltungsstrukturen
effizienter zu gestalten.
Der Zweckverband übernimmt die
Aufgaben, die Tarife für den regionalen Busverkehr fort-zuschreiben und eine
einheitliche Anwendung über den Erlass von allgemeinen Vorschriften
sicherzustellen und Ausgleichsleistungen für die Anwendung von Höchsttarifen
gegenüber den Verkehrsunternehmen zu gewähren. Hierzu übertragen die
Verbandsmitglieder ihre Tarifsetzungsbefugnisse und die Befugnisse zum Erlass
einer allgemeinen Vorschrift auf den ZVEJ und statten diesen mit entsprechenden
finanziellen Mitteln aus. Hierzu werden die Mittel gem. § 7a NNVG auf den ZVEJ
übertragen. Für Friesland bedeutet dies ab 2024 die Übertragung der 7a-Mittel
in Höhe von 1,5 Mio. € und der Mittel für die Nahverkehrsplanung (§ 7b NNVG +
Haushaltsmittel) in Höhe von 4,5 Mio. €. Für die Ermittlung der finanziellen
Auswirkungen in 2023 wurden die bisher an die VEJ geleisteten Zahlungen
(Gesellschafterbeitrag) herangezogen.
Um auseinanderstrebende Entscheidungen
zwischen dem ZVEJ und dem GVEJ weitgehend auszuschließen, wird sich die ZVEJ
als Gesellschafter zu 5/8 an der GVEJ beteiligen; die Städte Emden und
Wilhelmshaven sowie der Landkreis Emsland sind an der GVEJ jeweils zu 1/8
beteiligt. Als Besonderheit ist darauf hinzuweisen, dass der ZVEJ seine Stimme
als Mehrheitsgesellschafter der GVEJ nicht einheitlich ausübt; vielmehr ist
vorgesehen, dass die Verbandsmitglieder des ZVEJ in der
GVEJ-Gesellschafterversammlung ihre Stimmen getrennt und ggf. auch abweichend
abgeben können. Über diese Regelung soll sichergestellt werden, dass der ZVEJ
die Minderheitsgesellschafter der GVJ nicht aufgrund seines Stimmrechtsanteils
majorisiert. Die Kommunen verstehen sich innerhalb der GVEJ insoweit als
gleichberechtigte Partner.
Ergänzend wird auf die Anlage 1 (Entwurf der
Zweckverbandssatzung) und die Anlage 2 (Entwurf des
GmbH-Gesellschaftsvertrages) verwiesen. Für etwaige Fragen steht Herr Niemann
(Rödl & Partner) nach seinem Vortrag zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
1)
Dem Entwurf der Satzung
(Anlage 1) zur Gründung des „Zweckverbandes Verkehrsregion Ems-Jade (ZVEJ)“
wird unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde sowie
einer Abstimmung mit der Finanzverwaltung im Rahmen einer verbindlichen
Auskunft zugestimmt.
2)
Der Landkreis überträgt im
Rahmen der Delegation die ihm als Aufgabenträger zustehende
Tarifsetzungsbefugnis und die Befugnis zum Erlass einer allgemeinen Vorschrift
auf den ZVEJ mit Wirkung spätestens zum 01.01.2024.
3)
Die Verwaltung wird
ermächtigt, nach Zustimmung durch die Rechtsaufsichtsbehörde und nach
Zustimmung seiner beabsichtigten Verbandsmitglieder sowie nach Abstimmung mit
der Finanzverwaltung die ZVEJ-Satzung öffentlich bekannt zu geben, so dass die
Satzung spätestens bis zum 01.01.2024 in Kraft tritt. Dies setzt voraus, dass
sämtliche vorgesehene Verbandsmitglieder die Verbandsordnung zuvor im gleichen
Wortlaut beschlossen haben.
4)
Dem Entwurf zur Gründung der
„Gesellschaft Verkehrsregion Ems Jade“ (Anlage 2) wird zugestimmt und es wird
darauf hingewirkt, eine Gesellschafterversammlung abzuhalten, in der die
Gründung der GVEJ beschlossen wird (Gründungsgesellschafterversammlung), soweit
die Voraussetzungen zur Gründung des Zweckverbandes entsprechend dieser Beschlussfassung
zu Ziffer 1 gegeben sind.
Anlagen:
- Anlage 1: Entwurf Satzung ZVEJ
- Anlage 2: Entwurf Satzung GVEJ