Betreff
Gründung einer Verbundstruktur in der Verkehrsregion Ems-Jade bestehend aus dem Zweckverband Verkehrsregion Ems-Jade (ZVEJ) und der Gesellschaft Verkehrsregion Ems-Jade mit beschränkter Haftung (GVEJ)
Vorlage
0362/2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Ausgangslage und Zielsetzung:

Im Jahr 1997 haben sich die Aufgabenträger Landkreise Aurich, Emsland, Friesland, Leer und Wittmund, die kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven sowie die kreisangehörige Stadt Leer (2021) in der „Verkehrsregion Ems-Jade GbR“ (die VEJ) zusammengeschlossen, um ihre Aktivitäten im Bereich des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs zu koordinieren.

 

Die bestehende Struktur der VEJ GbR kann als Managementgesellschaft der Aufgabenträger im ÖPNV beschrieben werden. Die Gesellschafter der Verkehrsregion Ems-Jade GbR beabsichtigen nun, die bestehenden Strukturen schrittweise zu einem Mobilitätsverbund weiterentwickeln.

 

Ziel der neuen Verbundstruktur in der Verkehrsregion Ems-Jade ist es, das Tarif- und Verkehrsangebot im Sinne eines nachhaltigen, vernetzten, sozialverträglichen, wirtschaftlichen, konsistenten und kundenorientieren Mobilitätsangebots in der Region auszubauen.

 

Hierzu haben die Gesellschafter der VEJ zum Ende des Jahrs 2019 eine Organisationsuntersuchung beauftragt, welche die gemeinsamen Ziele und Inhalte einer neuen Verbundstruktur erarbeitet. Die Ergebnisse wurden der Gesellschafterversammlung der VEJ im August 2020 vorgestellt und der einstimmige Beschluss gefasst, die für die Gründung einer entsprechenden Verbundstruktur notwendigen Verbundverträge zu erstellen. Der Kreisausschuss wurde über diese Ergebnisse in den Sitzungen am 31.08.2020 (Vorlage 1011/2020) und 11.11.2020 (Vorlage 1069/2020) informiert. Er hat den Beschluss gefasst, die vorhandene GbR in eine GmbH umzuwandeln und hat sich für die Gründung eines Zweckverbandes ausgesprochen.

 

Die Gesellschafterversammlung der VEJ GbR hat sodann in ihrer Sitzung vom 20.09.2022 die Entwürfe zur Gründung eines „Zweckverbandes Verkehrsregion Ems-Jade“ (Anlage 1) und zur Gründung einer „Gesellschaft Verkehrsregion Ems-Jade mit beschränkter Haftung“ (Anlage 2) einstimmig zugestimmt.

 

Zur Erfüllung und Umsetzung dieser Aufgabe sieht die Verbundstruktur ein organisatorisches Kombinationsmodell bestehend aus einem „Zweckverband Verkehrsregion Ems-Jade (ZVEJ)“ und der „Gesellschaft Verkehrsregion Ems-Jade mit beschränkter Haftung (GVEJ)“ vor.

 

Inhalte (ZVEJ / GVEJ):

Für die Inhalte verweisen wir auf die Anlage 1 (Entwurf der Zweckverbandssatzung) und Anlage 2 (Entwurf des GmbH-Gesellschaftsvertrages).

 

Begründung:

Die bisherigen Strukturen der VEJ GbR sind geprägt durch eine kooperative Zusammenarbeit der beteiligten Aufgabenträger. Die VEJ GbR verfügt nicht über die Kompetenzen, entsprechende Beschlüsse zur Festlegung von Standards im ÖPNV selber zu treffen. Diese Zuständigkeit liegt derzeit bei den jeweiligen Aufgabenträger. Insoweit bedarf es in der aktuellen Struktur stets der vorherigen Zustimmung aller Gesellschafter der VEJ GbR. Diese Form der Zusammenarbeit wird als zu langwierig und wenig effizient bewertet.

 

Zugleich verändern sich die Rahmenbedingungen für den ÖPNV rasant. Stichworte dieser Veränderungen sind die Dekarbonisierung der Antriebe, die Digitalisierung im Bereich des Vertriebs und der Verkehrssteuerung sowie die Automatisierung der Verkehre, wie etwa durch den zukünftigen Einsatz autonomer Fahrzeuge.

 

Die Initiative zur Neugestaltung der Verbundstruktur in der Verkehrsregion Ems-Jade ist daher einerseits durch das Ziel zur Beschleunigung und Bündelung von Verwaltungsentscheidungen und andererseits durch die veränderten technologischen und gesamtpolitischen Ziele motiviert. Mit der Gründung einer neuen Verbundstruktur wird somit eine neue organisatorische Plattform geschaffen, um die Ziele der Verkehrswende in der Region zu befördern und die hierfür notwendigen Verwaltungsstrukturen effizienter zu gestalten.

 

Der Zweckverband übernimmt die Aufgaben, die Tarife für den regionalen Busverkehr fort-zuschreiben und eine einheitliche Anwendung über den Erlass von allgemeinen Vorschriften sicherzustellen und Ausgleichsleistungen für die Anwendung von Höchsttarifen gegenüber den Verkehrsunternehmen zu gewähren. Hierzu übertragen die Verbandsmitglieder ihre Tarifsetzungsbefugnisse und die Befugnisse zum Erlass einer allgemeinen Vorschrift auf den ZVEJ und statten diesen mit entsprechenden finanziellen Mitteln aus. Hierzu werden die Mittel gem. § 7a NNVG auf den ZVEJ übertragen. Für Friesland bedeutet dies ab 2024 die Übertragung der 7a-Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € und der Mittel für die Nahverkehrsplanung (§ 7b NNVG + Haushaltsmittel) in Höhe von 4,5 Mio. €. Für die Ermittlung der finanziellen Auswirkungen in 2023 wurden die bisher an die VEJ geleisteten Zahlungen (Gesellschafterbeitrag) herangezogen.

 

Um auseinanderstrebende Entscheidungen zwischen dem ZVEJ und dem GVEJ weitgehend auszuschließen, wird sich die ZVEJ als Gesellschafter zu 5/8 an der GVEJ beteiligen; die Städte Emden und Wilhelmshaven sowie der Landkreis Emsland sind an der GVEJ jeweils zu 1/8 beteiligt. Als Besonderheit ist darauf hinzuweisen, dass der ZVEJ seine Stimme als Mehrheitsgesellschafter der GVEJ nicht einheitlich ausübt; vielmehr ist vorgesehen, dass die Verbandsmitglieder des ZVEJ in der GVEJ-Gesellschafterversammlung ihre Stimmen getrennt und ggf. auch abweichend abgeben können. Über diese Regelung soll sichergestellt werden, dass der ZVEJ die Minderheitsgesellschafter der GVJ nicht aufgrund seines Stimmrechtsanteils majorisiert. Die Kommunen verstehen sich innerhalb der GVEJ insoweit als gleichberechtigte Partner.

 

 

Ergänzend wird auf die Anlage 1 (Entwurf der Zweckverbandssatzung) und die Anlage 2 (Entwurf des GmbH-Gesellschaftsvertrages) verwiesen. Für etwaige Fragen steht Herr Niemann (Rödl & Partner) nach seinem Vortrag zur Verfügung.

 


Beschlussvorschlag:

1)      Dem Entwurf der Satzung (Anlage 1) zur Gründung des „Zweckverbandes Verkehrsregion Ems-Jade (ZVEJ)“ wird unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde sowie einer Abstimmung mit der Finanzverwaltung im Rahmen einer verbindlichen Auskunft zugestimmt.

2)      Der Landkreis überträgt im Rahmen der Delegation die ihm als Aufgabenträger zustehende Tarifsetzungsbefugnis und die Befugnis zum Erlass einer allgemeinen Vorschrift auf den ZVEJ mit Wirkung spätestens zum 01.01.2024.

3)      Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Zustimmung durch die Rechtsaufsichtsbehörde und nach Zustimmung seiner beabsichtigten Verbandsmitglieder sowie nach Abstimmung mit der Finanzverwaltung die ZVEJ-Satzung öffentlich bekannt zu geben, so dass die Satzung spätestens bis zum 01.01.2024 in Kraft tritt. Dies setzt voraus, dass sämtliche vorgesehene Verbandsmitglieder die Verbandsordnung zuvor im gleichen Wortlaut beschlossen haben.

4)      Dem Entwurf zur Gründung der „Gesellschaft Verkehrsregion Ems Jade“ (Anlage 2) wird zugestimmt und es wird darauf hingewirkt, eine Gesellschafterversammlung abzuhalten, in der die Gründung der GVEJ beschlossen wird (Gründungsgesellschafterversammlung), soweit die Voraussetzungen zur Gründung des Zweckverbandes entsprechend dieser Beschlussfassung zu Ziffer 1 gegeben sind.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ 60.000

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit 60.000            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: P1.05.51.511310.100

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

1011/2020, 1069/2020

MEZ  Nr. 3

Titel: Standortqualitäten ausbauen und sichern  

HSP  Nr.  3.7

Titel: Sicherstellung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerecht, wirtschaftlich und ökologisch getragenen ÖPNV durch den Nahverkehrsplan; Vernetzung von Verkehrsregionen  

                                                

 

gez. Stefanie Pflug                    

Sachbearbeiterin                     Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                              gez. Sven Ambrosy

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlagen:

-       Anlage 1: Entwurf Satzung ZVEJ

-       Anlage 2: Entwurf Satzung GVEJ