Begründung:
Die Schulung der Bevölkerung ist im Niedersächsischen
Katstrophenschutzgesetz (NKatSG) nicht geregelt.
Aufgrund der bestehenden Sicherheitspartnerschaft
zwischen dem Landkreis Friesland sowie den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden besteht eine Arbeitsgruppe mit dem Schwerpunkt der Energiemangellage.
Aktuell wird in diesem Bereich die Planung von sog.
Katastrophenschutz-Leuchttürmen präferiert. Es sollen weitere Planungen und
Maßnahmen folgen. Dabei wirken auch die Hilfs- und Basisorganisationen mit. In
diesem Rahmen erscheint die Schulung der Bevölkerung sinnvoll.
Zudem informiert der Bund über das Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Bevölkerung. Explizit zu dem
genannten Thema sind Ausarbeitungen auf der Homepage des BBK zu finden.
Sämtliche weitere Schulungsunterlagen sind der Bevölkerung zugänglich und können auch in gedruckter Form angefordert.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss lehnt den Antrag ab, da die Verwaltung bereits entsprechende Maßnahmen umsetzt.
Anlage:
Antrag der AFD - Schulung für den Blackout