Begründung:
Zum
01.08.2023 wird der Landkreis Friesland Träger der zuvor in kommunaler
Trägerschaft der Stadt Schortens befindlichen Einrichtungen. Um für die Eltern
zu den Anmeldeterminen im März 2023 bereits jetzt Klarheit über die dann zu
entrichtenden Entgelte zu schaffen, wird der Kreistag um Beschlussfassung im
Dezember 2022 gebeten.
Die
Verwaltung schlägt vor, die Entgelte in den bisherigen Stufen zu moderieren.
Damit einhergehend ist es sinnvoll, die Entgelte in den höheren Einkommen
entsprechend anzupassen, um dem Einkommen entsprechende Entgelte zu erhalten
und diese breiter aufzustellen. Daher wurden die Entgeltstufen 11 bis 16 neu
eingeführt, die Stufen 1 bis 10 wurden gesenkt.
Grundlage
für die Gesamtberechnung bildete die aktuell gültige Entgelttabelle der Stadt
Schortens. Die Entgelte in den bisher festgelegten Stufen 1 bis 10 werden bei
den Entgeltsätzen einer 40 Stundenbetreuung um jeweils ca. 10 Prozent
reduziert. Für die neu hinzugekommenen Einkommensstufen 11 bis 16 wurden die
Entgelte proportional fortgeschrieben.
Die
Entgelte für die 20 Stunden-Betreuung liegen bei ca. 55 Prozent des 40-Stunden
Entgelts, für die 25 Stunden-Betreuung bei ca. 68 Prozent, für die 30
Stunden-Betreuung bei ca. 75 Prozent und für die 35 Stunden-Betreuung bei 87,5
Prozent. Diese prozentuale Regelung wurde von der aktuell gültigen
Entgelttabelle der Stadt Schortens übernommen und entsprechend auf die Stufen
11 bis 16 übertragen.
Es wird um Beschlussfassung im Sinne des
Beschlussvorschlages gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der
Entgeltordnung über die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten des
Landkreises Friesland in der Stadt Schortens ab dem 01.08.2023 wird zugestimmt.
Anlage(n):
-
Entgeltordnung
Kita Landkreis Friesland auf dem Gebiet der Stadt Schortens
-
KiTa-Entgelttabelle
ab 01.08.2023
-
Entgelttabelle
Stadt Schortens 2022 – gültig bis 31.07.2022