Betreff
Dienstanweisung zum Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
Vorlage
0382/2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Ziel dieser Dienstanweisung ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein übersichtliches Regelwerk an die Hand zu geben, welches vollumfänglich alle Regelungen und Informationen zum Thema Annahmeverbot enthält.

 

Inhaltlich orientiert sich die Dienstanweisung an den Regelungen des Runderlasses des MI, der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien zum Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (Nds. MBl. 2016, S. 1166) sowie das seitens des MI erstellten „Merkblattes zum Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen“. Diese wurden bisher für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Friesland analog angewendet.

 

Ergänzend wurden folgende Sachverhalte in die allgemein genehmigten Ausnahmen vom Annahmeverbot mit aufgenommen:

 

-       die Annahme von Sachgeschenken zu Gunsten einer bestimmten Einrichtung (siehe Ziffer 5 Abs. h).

-       die Teilnahme an kostenlosen bzw. stark vergünstigten Schulungsangeboten und die Annahme von Freikarten für Messen (siehe Ziffer 5 Abs. i)

-       die Annahme von Gastgeschenken (siehe Ziffer 5 Abs. j)

 

Die Dienstanweisung enthält weiterhin die Möglichkeit, dass in speziellen Einzelfällen Ausnahmen vom geltenden Annahmeverbot genehmigt werden können.

 

Gemäß Runderlass zum Annahmeverbot (s.o.) ist die oberste Dienstbehörde (Gem. § 107 Abs. 5 Satz 1 NKomVG der Kreistag), für die Erteilung einer Genehmigung der Ausnahme vom Annahmeverbot bei einem Wert von über 50,- € zuständig. Die Dienststelle erteilt die Genehmigungen der Ausnahme vom Annahmeverbot bis zu einem Wert von 50,- €.

 

Der Kreistag des Landkreises Friesland hat in der Sitzung vom 20.03.2019 folgende Regelungen zur Zuständigkeit getroffen:

 

1)    für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A6 bis A11 NBesG sowie der Tarifbeschäftigten von Entgeltgruppe 1 bis Entgeltgruppe 10 TVöD entscheidet der Landrat,

2)    für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A12 bis A13 NBesG sowie der Tarifbeschäftigten von Entgeltgruppe 11 und 12 TVöD entscheidet der Kreisausschuss,

 

3)    für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe ab A13 aufwärts sowie der Tarifbeschäftigten der Entgeltgruppen 13 bis 15 TVöD entscheidet der Kreistag.

 

Eine betragliche Abstufung gibt es beim Landkreis derzeit nicht.

 

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Erfordernis von schnellen Entscheidungswegen enthält die Dienstanweisung die wie folgt beschriebenen Zuständigkeiten:

 

a)    Bis zu einem Wert von 50,- € ist die bzw. der Antikorruptionsbeauftragte für die Erteilung der Genehmigung zuständig.

 

b)   Bei Überschreitung der Wertgrenze von 50,- € ist

 

-       für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Friesland der Landrat

-       für den Landrat der Kreisausschuss

 

für die Erteilung der Genehmigung zuständig.

 

Grundsätzlich handelt es sich bei einer Dienstanweisung um eine für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Friesland geltende verbindliche, verwaltungsinterne Regelung, welche seitens des Landrates erlassen wird. Da mit Inkrafttreten der Dienstanweisung die Zuständigkeiten nicht mehr dem Kreistagsbeschluss vom 20.03.2019 entsprechen, bedarf die Dienstanweisung jedoch der vorherigen Zustimmung des Kreistages.

 


Beschlussvorschlag:

Der Dienstanweisung wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                

 

                                    

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

 

-       Dienstanweisung zum Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen mit Anlage