Begründung:
Die
Hauptsatzung hat zur Zeit die nach dem Beschluss über die 5. Änderungssatzung
vom 8. Juni 2022 vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen in der Anlage
dargestellten Fassung. Damals wurde nicht nur der § 4a (Hybridsitzungen) neu
eingeführt, sondern in § 8 wurde auch die Möglichkeit der Umstellung auf ein
elektronisches Amtsblatt mit aufgenommen.
Der
Niedersächsische Landkreistag gibt dazu den Hinweis, dass die Formulierung „…
im gedruckten Amtsblatt oder in einem elektronischen Amtsblatt …“ zu
Rechtsunklarheit führen könnte und empfiehlt eine eindeutige Formulierung.
Die
Umstellung auf ein elektronisches Amtsblatt kann zur jetzigen Zeit aufgrund des
dadurch entstehenden nennenswerten Personalmehraufwandes nicht geleistet
werden. Das Amtsblatt ist ein öffentliches Publikationsorgan, das zur Zeit im
Verlag Mettcker erscheint. Die Umstellung auf das elektronische Amtsblatt würde
bedeuten, dass die gesamte Redaktion (Sammeln der Beiträge für 8 Gemeinden und
den Landkreis, Druckfähigmachen von Beilagen und Anlagen, Redaktion, Satz,
Korrektur, Veröffentlichung) in die Hände des Landkreises gelegt wären. Zudem
wäre die ständige, ununterbrochene und vollständige Veröffentlichungspflicht im
Internet sicherzustellen (gesonderter Server). Zur Zeit stehen personelle
Kapazitäten dafür nicht zur Verfügung. Gleichwohl ist beabsichtigt, spätestens
2024 das Amtsblatt auf elektronische Ausgabe umzustellen. Für die Zeit bis zur
Umstellung empfiehlt die Verwaltung, zur Schaffung von Rechtsklarheit die
Formulierungen in § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung anzupassen.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des
Landkreises Friesland.
Anlage(n):
- Hauptsatzung in der Fassung der 5. Änderungssatzung
- 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung