Betreff
Ergänzungsvorlage zu Vorlage 0296/2022: Änderung der Abfallgebührensatzung; 8. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung vom 30.10.2006 mit entsprechender Gebührenkalkulation
Vorlage
0391/2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

In Ergänzung und durch Aktualisierung der Kalkulationsgrundlagen werden abweichend von der Vorlage 0296/2022 entsprechend der angehängten Gebührenkalkulation folgende neue Abfallgebührensätze beschlossen:

 

Die Grundgebühr (pro Grundstück) wird von 56,84 € auf 65,54 € erhöht (Jahresgebühr).

Die Volumengebühr Regelentsorgung wird um 15 Cent von 2,12 € auf 2,27 € pro Liter erhöht.

 

Die Volumengebühr ohne Biotonne (Eigenkompostierer) wird um 12 Cent von 1,83 € auf 1,95 € pro Liter erhöht.

 

Die sog. Gartenabfalltonne (zusätzliche Biotonne) bleibt konstant bei 48,15 €.

 

Der zusätzlich zu erwerbende Restabfallsack (60 Liter) bleibt ebenfalls unverändert bei 3,20 €.

 

Dies führt zu einer durchschnittlichen Gebührenerhöhung von 9,5 %.

 

Durch Berücksichtigung der Über- und Unterdeckungen der vergangenen drei Jahre kommt es zu Überdeckungen von 1.319.672,57 €, die im Jahr 2023 ausgeglichen werden. Insgesamt wird mit 12.401.075,14 € an Aufwendungen gerechnet, was zu einem Gebührenbedarf von 10.074.482,43 € führt (inklusive verschiedener Erstattungen).

 

Auf dieser Grundlage kommt es zu folgender Gebührenentwicklung der letzten zehn Jahre:

 

 

Jahr

Grundgebühr

Regelentsorgung (m. Bio)

Restmüll Eigenkompostierer

Abfallgebühren „Musterhaushalt“

 4 Personen / 4 wöch. Leerung m. Bio

ab 2013

68,75 €

2,57 € / Liter

2,29 € / Liter

171,55 €

ab 2016

67,86 €

2,56 € / Liter

2,29 € / Liter

170,26 €

ab 2017

60,64 €

2,05 € / Liter

1,82 € / Liter

142,64 €

ab 2020

56,84 €

2,12 € / Liter

1,83 € / Liter

141,64 €

ab 2023

65,54 €

2,27 € / Liter

1,95 € / Liter

156,34 €

 

Zur Einordnung folgend eine kurze Darstellung zu der Gebührenerhöhung für die einzelnen Haushalte (mit Biotonne, 4-wöchentlicher Abfuhrrhythmus):

 

Anzahl Personen im Haushalt

Neue Gebühren ab 2023

Mehrkosten im Jahr im Vergleich zu 2022

Einpersonenhaushalt

88,24 €

+ 10,20 €

Zweipersonenhaushalt

110,94 €

+ 11,70 €

Vierpersonenhaushalt

156,34 €

+ 14,70 €

Sechspersonenhaushalt

201,74 €

+ 17,70 €

 

 

Durch die neuen Gebührensätze ist eine Änderung der Abfallgebührensatzung erforderlich.

 


Beschlussvorschlag:

In Ergänzung zur Vorlage 0296/2022 wird die 8. Änderungssatzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung mit Wirkung zum 01.01.2023, sowie die angepasste Abfallgebührenkalkulation für das Jahr 2023 beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein /// Daueraufgabe Abfallentsorgung - Einnahmekalkulation

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein  Relevant für die HHJ ab 2024 im Sonderbudget 677

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: P1.05.53.537030.010

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: Gebührenanfall ist auch abhängig von der demografischen Entwicklung

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 4

Titel:  Erhalt und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen

HSP  Nr.  4.10

Titel:  Weiterentwicklung einer kostengünstigen, klimafreundlichen und qualitativ hochwertigen Abfallwirtschaft mit dem ZV Abfallwirtschaftszentrum Wiefels und dem Landkreis Wittmund; Ausweitung der Abfallverwertung

                                                

 

 gez. Wehmeyer             gez. Meier

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

Anlage 1 – Gebührenkalkulation

Anlage 2 – Gebührenübersicht

Anlage 3 – Änderungssatzung