Begründung:
In
Ergänzung und durch Aktualisierung der Kalkulationsgrundlagen werden abweichend
von der Vorlage 0296/2022 entsprechend der angehängten Gebührenkalkulation
folgende neue Abfallgebührensätze beschlossen:
Die Grundgebühr (pro Grundstück) wird von 56,84 € auf 65,54 € erhöht
(Jahresgebühr).
Die Volumengebühr Regelentsorgung wird um 15 Cent von 2,12 € auf 2,27 € pro Liter erhöht.
Die Volumengebühr ohne Biotonne (Eigenkompostierer)
wird um 12 Cent von 1,83 € auf 1,95 €
pro Liter erhöht.
Die sog. Gartenabfalltonne (zusätzliche Biotonne)
bleibt konstant bei 48,15 €.
Der zusätzlich zu erwerbende Restabfallsack (60 Liter)
bleibt ebenfalls unverändert bei 3,20 €.
Dies
führt zu einer durchschnittlichen Gebührenerhöhung von 9,5 %.
Durch
Berücksichtigung der Über- und Unterdeckungen der vergangenen drei Jahre kommt
es zu Überdeckungen von 1.319.672,57 €, die im Jahr 2023
ausgeglichen werden. Insgesamt wird mit 12.401.075,14 € an Aufwendungen
gerechnet, was zu einem Gebührenbedarf von 10.074.482,43 € führt (inklusive
verschiedener Erstattungen).
Auf dieser Grundlage kommt es
zu folgender Gebührenentwicklung der letzten zehn Jahre:
Jahr |
Grundgebühr |
Regelentsorgung
(m. Bio) |
Restmüll
Eigenkompostierer |
Abfallgebühren
„Musterhaushalt“ 4 Personen / 4 wöch. Leerung m. Bio |
ab 2013 |
68,75 € |
2,57 € /
Liter |
2,29 € /
Liter |
171,55 € |
ab 2016 |
67,86 € |
2,56 € /
Liter |
2,29 € /
Liter |
170,26 € |
ab 2017 |
60,64 € |
2,05 € /
Liter |
1,82 € /
Liter |
142,64 € |
ab 2020 |
56,84 € |
2,12 € /
Liter |
1,83 € /
Liter |
141,64 € |
ab
2023 |
65,54
€ |
2,27
€ / Liter |
1,95
€ / Liter |
156,34
€ |
Zur Einordnung folgend eine
kurze Darstellung zu der Gebührenerhöhung für die einzelnen Haushalte (mit
Biotonne, 4-wöchentlicher Abfuhrrhythmus):
Anzahl Personen im Haushalt |
Neue Gebühren ab 2023 |
Mehrkosten im Jahr im Vergleich zu 2022 |
Einpersonenhaushalt |
88,24
€ |
+
10,20 € |
Zweipersonenhaushalt |
110,94
€ |
+
11,70 € |
Vierpersonenhaushalt |
156,34
€ |
+
14,70 € |
Sechspersonenhaushalt |
201,74
€ |
+
17,70 € |
Durch die neuen Gebührensätze ist eine Änderung der
Abfallgebührensatzung erforderlich.
Beschlussvorschlag:
In Ergänzung zur Vorlage 0296/2022
wird die 8. Änderungssatzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung mit Wirkung
zum 01.01.2023, sowie die angepasste Abfallgebührenkalkulation für das Jahr
2023 beschlossen.
Anlage(n):
Anlage 1 – Gebührenkalkulation
Anlage 2 – Gebührenübersicht
Anlage 3 – Änderungssatzung