Begründung:
Gem. § 81 Abs. 5 NKomVG teilt
der HVB der Vertretung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des ersten Jahres
seiner Amtszeit (Beginn 01.11.2019)
schriftlich oder durch ein elektronisches Dokument mit, welche anzeigepflichtigen
Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder diesen gleichgestellten
Nebentätigkeiten und welche auf Verlangen nach § 71 NBG übernommenen
Nebentätigkeiten er zu diesem Zeitpunkt ausübt. In der Mitteilung müssen gem. §
81 Abs. 5 Satz 2 NKomVG die zeitliche Inanspruchnahme durch die Tätigkeit, die
Dauer der Tätigkeit, die Person des Auftrag- oder Arbeitgebers sowie die Höhe
der aus diesen erlangten Entgelte oder geldwerten Vorteile angegeben werden.
Eine Beratung über diese
Mitteilung darf nur in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen. Eine
Beratungspflicht des Kreistages gibt es jedoch nicht.
Die gesetzlich vorgesehene Mitteilung gem. §
81 Abs. 5 NKomVG musste innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des ersten Jahres
der neuen Amtszeit des Landrates zu erfolgen. Die (gesetzliche) Mitteilung erfolgte
daher in der Sitzung des Kreistages am 14.12.2020.
Aus Gründen der Transparenz wird die Liste
der Nebentätigkeiten jedoch jährlich vorgelegt.
In der Anlage ist die „Mitteilung des
Hauptverwaltungsbeamten an die Vertretung gemäß § 81 Abs. 5 Sätze 1 und 2
NKomVG“ beigefügt. Darüber
hinaus ist zur Kenntnis eine Aufstellung über die Zuordnung der vom Landrat
wahrgenommenen Tätigkeiten zu Hauptamt, Nebenamt und Ehrenamt beigefügt.
Der Landrat darf bei den
anrechnungspflichtigen Aufwandsentschädigungen gem. § 9 der Niedersächsischen Nebentätigkeitsverordnung
(NNVO) 9.300 €
behalten. Darüber hinaus gehende Aufwandsentschädigungen sind an den Landkreis
Friesland abzuführen. Ausgenommen hiervon sind Aufwandsentschädigungen für die
Wahrnehmung eines öffentlichen Ehrenamtes nach § 2 NNVO (hier: OOWV, LzO, NLT
und DLT).
Der Kreistag wird
diesbezüglich um Kenntnisnahme gebeten.
Beschlussvorschlag:
Die anliegende Mitteilung des
Hauptverwaltungsbeamten über seine Nebentätigkeiten wird zur Kenntnis genommen.
Anlage(n):
-
Mitteilung des Hauptverwaltungsbeamten an die
Vertretung gemäß § 81 Abs. 5 Sätze 1 und 2 NKomVG
-
Übersicht Zuordnung Hauptamt, Nebenamt, Ehrenamt