Betreff
Resiliente Regionen: Einsendung der Projektskizze (Stufe 1) nach Förderaufruf
Vorlage
0395/2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Wie bereits in der Vorlage 0136/2022 (Fachausschuss für Klimaschutz, Klimaanpassung, Planung und Kreisentwicklung, 08.03.2022) berichtet, hat sich der Landkreis beim Bundesamt für Bauwesen und Raumforschung (BBSR) um Fördermittel zum Projekt „Resiliente Regionen“ beworben (05/2022).

 

Schwerpunkt ist die Erstellung einer regionalen Risikoanalyse für den Themenschwerpunkt „Szenario Blackout“ zum Zusammenbruch des Hoch- und Höchstspannungsnetzes sowie den damit verbundenen infrastrukturellen Risiken im Landkreis Friesland und dessen angehörigen Kommunen. Dabei sollen die regionalen Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken herausgearbeitet werden, die zur strategischen Überplanung der Infrastrukturen benötigt werden. Im Kern sind die Infrastruktureinrichtungen, die Trafostationen, Umspannwerke und technische Gebäude betreffen; Daseinsvorsorgeeinrichtungen (soziale Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime, Lebensmittelmärkte, Tankstellen, öffentliche Infrastruktur), Pumpwerke, Siel- und Schöpfwerke, Deichanlagen (1+2 Deich), Häfen, Flughäfen oder Bahnhaltepunkte auf ihre Resilienz ggü. einem großflächigen und langanhaltenden Blackout zu evaluieren.

 

Die Risikoanalyse dient der Positionsbestimmung und der Strategieentwicklung der Gebietskörperschaften bzw. Netzwerkpartner. Ebenso sollte diese Risikoanalyse auch die Altersstruktur des Landkreises berücksichtigen. Am Ende des Projekts sollen auf gemeindlicher Ebene Katastrophenleuchttürme  etabliert werden und eine vorsorgende Stromnetzplanung und Governance-Struktur entwickelt werden, die in der Lage ist, künftige (kaskadierende) Ausfallszenarien abzudecken, um die wesentlichen Funktionen der Daseinsvorsorge aufrecht zu erhalten; beispielhaft gezeigt an der Notstromversorgung für die Bereiche Landwirtschaft, Entwässerung, Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs sowie der Gesundheitsversorgung. [Auszug aus dem Antrag]

 

Nach einem längeren Auswahlverfahren mit sehr späten Nachforderungen im November 2022 (Antrag. 23.5.22) wurde die Projektskizze des Landkreises, hier durch FB 61 und 32 vertreten, vom BBSR am 06.12.2022 positiv beschieden und Fördermittel in Höhe von 691.200,00 Euro gewährt.

 

Ursprünglich war der Bescheid und damit der Projektbeginn für 09/2022 vorgesehen, so dass die späte Bescheidung eine Anpassung des Finanzplans bedarf.

Der Eigenanteil in Höhe von 10% ist hier – in Abweichung zu vielen anderen Förderprojekten – durch bereits bestehende Personalstellen abbildbar; d. h.die für das Projekt aufgewendeten Arbeitszeitanteile werden als Eigenmittel der Antragsteller anerkannt, so dass keine zusätzlichen Personalkosten entstehen. Kalkuliert wurde hier grundsätzlich mit den Personalkostenvorgaben des KGST. Die in dem Ausgaben- und Finanzierungsplan hinterlegten Eigenmittel sind also ohnehin anfallende Personalkosten, die projektbezogen nachgewiesen vom Fördermittelgeber anerkannt werden. 

 

Im FB 32 ist die Stelle bereits besetzt. Die für die Bearbeitung vorgesehene Stelle in FB 61 – SG Planung und Mobilität –Raumordnung ist trotz dreier durchgeführten Auswahlverfahren mangels BewerberInnen weiterhin unbesetzt. Eine erneute Ausschreibung soll noch im Dezember erfolgen. Das BBSR ist hierüber informiert und die genauere Darstellung des Nachweises zu den Personalkosten wird derzeit abgestimmt. In der Summe sind über zwei vorhandene Planstelleln Kosten von rund 69.120 EUR für das Projekt nachzuweisen. Real wird der Arbeitsaufwand jedoch höher als die rund 0,3 bzw. 0,1 Ak über den gesamten Projektverlauf sein, so dass der Eigenanteil jederzeit sicher nachzuweisen sein wird.

 

Bedingung des Förderbescheids ist es ferner, dass zu den zur Verfügung gestellten Eigenmitteln ein Kreistagsbeschluss vorliegt. Dieser ist im engeren Sinne über den Stellenplan 2022 und die mittelfristige Finanzplanung zwar bereits gegeben, soll hier aber zur Klarheit und vor allem Information des Kreistags nochmals formell erfolgen. Der der Anlage dargestellte Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie Ablaufplan zeigt im Wesentlichen den Stand der Antragstellung einschließlich der Nachforderungen.

 

Aufgrund der zeitlichen Verschiebhungen müssen beide Planungen nochmals überarbeitet werden. Da aber keine übermäßigen Kürzungen des BBSR erfolgt sind, werden die Mittel im Wesentlichen neu über die Jahre bzw. primär von 2022 auf 2023 verteilt und keine grundlegende Änderung von Projektinhalten und Abläufen vorgenommen; für das Jahr 2022 werden durch das BBSR nur noch 10.000 EUR gewährt. Hierüber befindet sich die Verwaltung noch in Abstimmung und die Ergebnisse werden sich  im Haushaltsplan 2023 ff wiederfinden. 

 

Dort die Finanzierung unter dem Produkt 1.05.51.511110 Raumordnung, Kostenstelle 321000 Planung als Zuwendungen des Bundes auf der Einnahmenseite sowie im Wesentlichen als vertragliche Leistungen Dritter sowie Projektkosten abgebildet werden. Der Eigenanteil in Form von Personalkosten ist bereits im Stellenplan abgebildet; lediglich im Verwendungsnachweis muss dann nachgewiesen werden, dass diese Personalkosten auch tatsächlich für das Projekt aufgewendet werden. Da Ausgaben und Einnnahmen sich damit die Waage halten, sind die Auswirkungen auf den Haushalt ähnlich, unabhängig von der Verteilung auf die Jahre.

 

Das BBSR hat jedoch die Bedingungen festgeleget, den Beschluss des Kreistags als Nachweis des Eigenanteils (zum 28.02.2023) sowie einen angepassten Ausgaben- und Finanzierungsplan (30.01.2023) vorzulegen. Damit ist der nächste Kreistag am 08.03.2023 insbesondere auf den wesentlichen Teil des Finanzplans nicht mehr zu erreichen, so dass nun kurzfristig reagiert werden muss. 

 

 


Beschlussvorschlag:

1)      Der Kreistag stellt die Eigenmittel in Form von Personal entsprechend dem Antrag in Höhe von 10% der Projektgesamtkosten zur Verfügung.

2)      Der Kreistag stimmt der nach Förderbescheid veränderten Finanzierung zu und die Verwaltung wird aufgefordert, den Ausgaben-Finanzierungsplan entsprechend anzupassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 770.000

€ XXXX

€ 70.000

€ 700.000

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein, vorbehaltlich der Förderzusage

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: Daseinsvorsorge, Erhalt bzw. Aufbau lebenswichtige Infrastrukturen, „Leuchttürme“, Kommunikationsstrukturen

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: Energiewende, kritische Infrastruktur

Vorlage bezieht sich auf

0136/2022

MEZ  Nr. 3

Titel: Standortqualitäten ausbauen und sichern 

HSP  Nr.  3.8

Titel: Stärkung des Zivil- und Bevölkerungsschutzes

                                                

 

                                    

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlagen:

Anlage 1 Projektbeschreibung_Friesland

Anlage 2 Zuwendungsantrag

Anlage 3 AFP

Anlage 4 Förderaufruf_Resiliente_Regionen

Anlage 5 ANBest-GK 2019

Anlage 6 Beihilfe

Anlage 7 Empfangsbest. Rechtsbehelfsverzicht

Anlage 8 Mittelanforderung

Anlage 9 Gliederung Berichte

Anlage 10 Vorlage Bildrechte Model Release BMI

Anlage 11 Vorlage Bildrechte Urheberrechtserklärung BMI

Anlage 12 Verwendungsnachweis

Anlage 12.1_VN_Belegliste_und_Arbeitszeitnachweis

Anlage 13 Vordruck Vorzulegende Verträge

Anlage 14 ZB Resiliente Regionen

Anlage 15 Ausgaben- und Finanzierungsplan -12122022