Begründung:
Wie bereits in der Vorlage 0136/2022 (Fachausschuss für Klimaschutz, Klimaanpassung,
Planung und Kreisentwicklung, 08.03.2022) berichtet, hat sich der Landkreis
beim Bundesamt für Bauwesen und Raumforschung (BBSR) um Fördermittel zum
Projekt „Resiliente Regionen“ beworben (05/2022).
Schwerpunkt ist die
Erstellung einer regionalen Risikoanalyse für den Themenschwerpunkt „Szenario
Blackout“ zum Zusammenbruch des Hoch- und Höchstspannungsnetzes sowie den damit
verbundenen infrastrukturellen Risiken im Landkreis Friesland und dessen angehörigen
Kommunen. Dabei sollen die regionalen Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken
herausgearbeitet werden, die zur strategischen Überplanung der Infrastrukturen
benötigt werden. Im Kern sind die Infrastruktureinrichtungen, die
Trafostationen, Umspannwerke und technische Gebäude betreffen;
Daseinsvorsorgeeinrichtungen (soziale Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime,
Lebensmittelmärkte, Tankstellen, öffentliche Infrastruktur), Pumpwerke, Siel-
und Schöpfwerke, Deichanlagen (1+2 Deich), Häfen, Flughäfen oder
Bahnhaltepunkte auf ihre Resilienz ggü. einem großflächigen und langanhaltenden
Blackout zu evaluieren.
Die Risikoanalyse
dient der Positionsbestimmung und der Strategieentwicklung der
Gebietskörperschaften bzw. Netzwerkpartner. Ebenso sollte diese Risikoanalyse
auch die Altersstruktur des Landkreises berücksichtigen. Am Ende des Projekts
sollen auf gemeindlicher Ebene Katastrophenleuchttürme etabliert werden und eine vorsorgende
Stromnetzplanung und Governance-Struktur entwickelt werden, die in der Lage
ist, künftige (kaskadierende) Ausfallszenarien abzudecken, um die wesentlichen
Funktionen der Daseinsvorsorge aufrecht zu erhalten; beispielhaft gezeigt an
der Notstromversorgung für die Bereiche Landwirtschaft, Entwässerung,
Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs sowie der Gesundheitsversorgung. [Auszug aus dem Antrag]
Nach einem längeren Auswahlverfahren mit sehr späten
Nachforderungen im November 2022 (Antrag. 23.5.22) wurde die Projektskizze des
Landkreises, hier durch FB 61 und 32 vertreten, vom BBSR am 06.12.2022 positiv
beschieden und Fördermittel in Höhe von 691.200,00 Euro gewährt.
Ursprünglich war der Bescheid und damit der Projektbeginn für
09/2022 vorgesehen, so dass die späte Bescheidung eine Anpassung des
Finanzplans bedarf.
Der Eigenanteil in Höhe von 10% ist hier – in Abweichung zu
vielen anderen Förderprojekten – durch bereits bestehende Personalstellen
abbildbar; d. h.die für das Projekt aufgewendeten Arbeitszeitanteile werden als
Eigenmittel der Antragsteller anerkannt, so dass keine zusätzlichen
Personalkosten entstehen. Kalkuliert
wurde hier grundsätzlich mit den Personalkostenvorgaben des KGST. Die in dem Ausgaben- und Finanzierungsplan hinterlegten
Eigenmittel sind also ohnehin anfallende Personalkosten, die projektbezogen
nachgewiesen vom Fördermittelgeber anerkannt werden.
Im FB 32 ist die Stelle bereits besetzt. Die für die
Bearbeitung vorgesehene Stelle in FB 61 – SG Planung und Mobilität –Raumordnung
ist trotz dreier durchgeführten Auswahlverfahren mangels BewerberInnen
weiterhin unbesetzt. Eine erneute Ausschreibung soll noch im Dezember erfolgen.
Das BBSR ist hierüber informiert und die genauere Darstellung des Nachweises zu
den Personalkosten wird derzeit abgestimmt. In der Summe sind über zwei
vorhandene Planstelleln Kosten von rund 69.120 EUR für das Projekt
nachzuweisen. Real wird der Arbeitsaufwand jedoch höher als die rund 0,3 bzw.
0,1 Ak über den gesamten Projektverlauf sein, so dass der Eigenanteil jederzeit
sicher nachzuweisen sein wird.
Bedingung des Förderbescheids ist es ferner, dass zu den zur
Verfügung gestellten Eigenmitteln ein Kreistagsbeschluss vorliegt. Dieser ist
im engeren Sinne über den Stellenplan 2022 und die mittelfristige Finanzplanung
zwar bereits gegeben, soll hier aber zur Klarheit und vor allem Information des
Kreistags nochmals formell erfolgen. Der der Anlage dargestellte Ausgaben- und
Finanzierungsplan sowie Ablaufplan zeigt im Wesentlichen den Stand der
Antragstellung einschließlich der Nachforderungen.
Aufgrund der zeitlichen Verschiebhungen müssen beide
Planungen nochmals überarbeitet werden. Da aber keine übermäßigen Kürzungen des
BBSR erfolgt sind, werden die Mittel im Wesentlichen neu über die Jahre bzw.
primär von 2022 auf 2023 verteilt und keine grundlegende Änderung von Projektinhalten
und Abläufen vorgenommen; für das Jahr 2022 werden durch das BBSR nur noch
10.000 EUR gewährt. Hierüber befindet sich die Verwaltung noch in Abstimmung
und die Ergebnisse werden sich im
Haushaltsplan 2023 ff wiederfinden.
Dort die Finanzierung unter dem Produkt 1.05.51.511110
Raumordnung, Kostenstelle 321000 Planung als Zuwendungen des Bundes auf der
Einnahmenseite sowie im Wesentlichen als vertragliche Leistungen Dritter sowie
Projektkosten abgebildet werden. Der Eigenanteil in Form von Personalkosten ist
bereits im Stellenplan abgebildet; lediglich im Verwendungsnachweis muss dann
nachgewiesen werden, dass diese Personalkosten auch tatsächlich für das Projekt
aufgewendet werden. Da Ausgaben und Einnnahmen sich damit die Waage halten, sind
die Auswirkungen auf den Haushalt ähnlich, unabhängig von der Verteilung auf
die Jahre.
Das BBSR hat jedoch die Bedingungen festgeleget, den
Beschluss des Kreistags als Nachweis des Eigenanteils (zum 28.02.2023) sowie
einen angepassten Ausgaben- und Finanzierungsplan (30.01.2023) vorzulegen.
Damit ist der nächste Kreistag am 08.03.2023 insbesondere auf den wesentlichen
Teil des Finanzplans nicht mehr zu erreichen, so dass nun kurzfristig reagiert
werden muss.
Beschlussvorschlag:
1)
Der Kreistag stellt die Eigenmittel
in Form von Personal entsprechend dem Antrag in Höhe von 10% der
Projektgesamtkosten zur Verfügung.
2)
Der Kreistag stimmt der nach
Förderbescheid veränderten Finanzierung zu und die Verwaltung wird aufgefordert,
den Ausgaben-Finanzierungsplan entsprechend anzupassen.
Anlagen:
Anlage 1
Projektbeschreibung_Friesland
Anlage 2
Zuwendungsantrag
Anlage 3 AFP
Anlage 4
Förderaufruf_Resiliente_Regionen
Anlage 5 ANBest-GK
2019
Anlage 6 Beihilfe
Anlage 7
Empfangsbest. Rechtsbehelfsverzicht
Anlage 8
Mittelanforderung
Anlage 9 Gliederung
Berichte
Anlage 10 Vorlage
Bildrechte Model Release BMI
Anlage 11 Vorlage
Bildrechte Urheberrechtserklärung BMI
Anlage 12
Verwendungsnachweis
Anlage
12.1_VN_Belegliste_und_Arbeitszeitnachweis
Anlage 13 Vordruck
Vorzulegende Verträge
Anlage 14 ZB
Resiliente Regionen
Anlage 15 Ausgaben-
und Finanzierungsplan -12122022