Begründung:
Im
August des Jahres 2022 erklärte das Land Niedersachsen, lokale Härtefallfonds
zu Abmilderung der Energiekrise bilden zu wollen und diesen zumindest anteilig
(mit einem Drittel der Kosten) finanziell zu unterstützen. Im Kern sollte es
darum gehen, Unterstützungsleistungen zu erbringen, die dazu dienen, konkret
drohende Energiesperren von Privatpersonen abzuwenden. Dabei war der Fonds
nicht als Ersatz der auf Bundesebene beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen zur
Abfederung sozialer Härten vorgesehen gewesen, sondern sollte neben den
Leistungen der sozialen Sicherungssysteme und den Maßnahmen des Bundes
ergänzend subsidiär dort greifen, wo trotz der Leistungen und
Unterstützungsmaßnahmen etwaige Härtefälle verbleiben, d.h. es wären vorrangige
Hilfen zu prüfen und soweit möglich, vorgeschaltet zu nutzen. Entsprechende
Prüfkriterien sind inzwischen ausgearbeitet und in dem anliegenden
Vereinbarungsentwurf formuliert worden (s. Anlage). Eine entsprechende
Vereinbarung wäre mit dem Land abzuschließen.
Das Land
Niedersachsen hat sich bereit erklärt, sich bis zu einem Drittel an den Kosten
der Härtefallfonds zu beteiligen und stellt hierfür zunächst landesweit 50 Mio.
€ zur Verfügung. Die Mittel werden auf die sich beteiligenden Landkreise,
kreisfreien Städte und die Region Hannover aufgeteilt und für diese reserviert.
Diese sollen wiederum selber ein weiteres Drittel der entstehenden Kosten
tragen – das letzte Drittel übernimmt nach den Planungen der Landesregierung
der Energieversorger der Grundversorgung. Aus diesem Grund wurden bereits die
vom Land errechneten Mittel in Höhe von 1,8 Mio. € in den Haushalt des
Landkreises Friesland eingestellt. Ebenso eingestellt wurden deswegen die
Einnahmen der jeweiligen Drittel in Höhe von 1,2 Mio. Euro, so dass dem
Landkreis effektiv Aufwendungen in Höhe von 600.000 € entstehen würden. Die
Mittel sind im Entwurf des Haushaltsplans 2023 berücksichtigt.
Die
Verwaltung geht derzeit davon aus, dass nur wenige Anträge bei der
Kreisverwaltung eingehen bzw. den Förderkriterien entsprechen, da die
vorrangigen Systeme des SGB II und SGB XII in Situationen von Bedürftigkeit
durch hohe Jahresendabrechnungen oder Energiesperren vorrangig eintreten und
diese Härten abwenden könnten. Erst nach den jeweiligen Prüfungen der Fachbereiche
Job-Center sowie Soziales und Senioren würden Zuschüsse aus dem Härtefallfonds
zur Auszahlung gebracht werden. Entsprechende Verfahren sind bereits etabliert
und würden nun im Falle etwaiger Ablehnungen durch den Fonds ergänzt.
In
Anlehnung an den bereits diskutierten Antrag aus dem Ausschuss für Wirtschaft
und Tourismus am 13.12.2022 zur Vorlage 0384/2022 schlägt die Verwaltung nun
vor, einen Härtefallfonds im Landkreis Friesland einzurichten.
Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, einen Härtefallfonds im Landkreis Friesland einzurichten.
Anlage:
Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Leistungen aus Landesmitteln für regionale Härtefallfonds