Begründung:
Die
Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird in
Bezug auf drei Ziele gemessen:
§
Verringerung der Hilfebedürftigkeit
§
Verbesserung der Integration in
Erwerbstätigkeit
§ Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Zur
Erreichung der Ziele schließt der Landkreis Friesland mit dem Niedersächsischen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) und dem Niedersächsischen
Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS)
gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II)
jährlich eine Zielvereinbarung ab.
Das Ergebnis der Zielerreichung für das Jahr 2022 wird in dem
beigefügten Dokument zusammenfassend dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Der
vorgelegte Bericht zur Zielerreichung 2022 wird zur Kenntnis genommen.
Anlage:
Ergebnis der Zielerreichung 2022 in der Grundsicherung für Arbeitsuchende