Begründung:
Frau Schmidt wurde mit Schreiben vom 24.11.2021 gemäß
§ 35 NAGBNatSchG als Mitglied der Landschaftswacht für die Schutzgebiete und
Schutzobjekte in der Stadt Varel, insbesondere den Gewässer- und
Amphibienschutz, bestellt. Ihre Amtszeit begann am 01.01.2022 und ist befristet
bis zum 31.12.2026.
Mit E-Mail vom 25.11.2022 wünschte Frau Schmidt die
Beendigung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit aus persönlichen Gründen.
Frau Schmidt erhielt als ehrenamtliche
Landschaftswartin eine monatliche Entschädigung von 40,00 €. Insgesamt erhielt
Frau Schmidt für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 480,00 € für
ihre ehrenamtliche Tätigkeit.
Aufgrund der E-Mail vom 25.11.2022 wird vorgeschlagen Frau Schmidt rückwirkend ab dem 01.01.2023 von ihrem Ehrenamt zu entbinden.
Beschlussvorschlag:
Frau
Marina Schmidt, wohnhaft: Mühlenstraße 62a, 26316 Varel wird von ihren
Pflichten als ehrenamtliche Landschaftswartin rückwirkend zum 01.01.2023
entbunden