Begründung:
Herr Janssen aus Jever wurde mit Schreiben vom
24.11.2021 gemäß § 35 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) als Mitglied der Landschaftswacht
für die Schutzgebiete und Schutz-objekte in der Stadt Schortens, insbesondere
das Landschaftsschutzgebiet Klosterpark Oestringfelde und das Moorland,
bestellt. Seine Amtszeit begann am 01.01.2022 und ist befristet bis zum
31.12.2026.
Mit E-Mail vom 23.11.2022 wünschte Herr Janßen die
Beendigung seiner Tätigkeit zum 31.12.2022 aus persönlichen Gründen.
Herr Janssen erhielt als ehrenamtlicher
Landschaftswart eine monatliche Entschädigung von 40,00 €. Insgesamt erhielt
Herr Janssen für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 480,00 € für
seine ehrenamtliche Tätigkeit.
Aufgrund der E-Mail vom 23.11.2022 wird vorgeschlagen Herrn Janssen von seinen ehrenamtlichen Tätigkeiten zu entbinden.
Beschlussvorschlag:
Herr Horst Janssen, wohnhaft: Südergast 47, 26441 Jever wird von seinen
Pflichten als ehrenamtlicher Landschaftswart rückwirkend zum 01.01.2023
entbunden.