Begründung:
Unterstützung für
Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe
Bei Ermittlungs- und/oder Strafverfahren gegen Jugendliche
(14-17 Jährige) oder Heranwachsende (18-20 Jährige), die mit dem Gesetz in
Konflikt geraten sind, wird von der Staatsanwaltschaft und/ oder den
Jugendgerichten automatisch die Jugendgerichtshilfe zur Unterstützung des
Jugendlichen oder Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw.
Familienangehörigen herangezogen.
Die sozialpädagogischen Mitarbeitenden beraten die
Jugendlichen bzw. Heranwachsenden, begleiten sie zu den Gerichtsverhandlungen.
Die Jugendgerichtshilfe informiert das Jugendgericht über die persönlichen
Hintergründe und sozialen Zusammenhänge der/s Beschuldigten. Sie macht
Vorschläge zur Anwendung des allgemeinen Strafrechts bzw. des Jugendstrafrechts
bei Heranwachsenden. Die Jugendgerichtshilfe äußert sich zu Maßnahmen (ggf.
auch der Jugendhilfe) für die Wiedereingliederung der Jugendlichen bzw.
Heranwachsenden.
Die ambulanten Maßnahmen bilden einen Teil der
Jugendgerichtshilfe. Die Jugendlichen und Heranwachsenden werden in der Regel
durch das Jugendgericht oder durch die Jugendgerichtshilfe zugewiesen. Es ist
Aufgabe der ambulanten Maßnahmen, die Auflagen und Weisungen der auferlegten Erziehungsmaßregeln
(z.B. Besuch einer Therapie) durchzuführen und entsprechend zu begleiten.
Durch verschiedene Angebote, insbesondere durch die Drogen-
und Verkehrsdelikteseminare und dem sozialen Trainingskurs, sind Möglichkeiten
geschaffen worden, auf Straftaten junger Menschen mit sozialpädagogischen
Mitteln zu reagieren.
Aktuelle Situation
Seit Jahren ist bei der Jugendgerichtshilfe eine Tendenz sinkender
Fallzahlen festzustellen. Dies entspricht auch dem Trend, der in der
Polizeistatistik zu erkennen ist.
Straftaten im Bereich Körperverletzungen waren während der Zeit der
Umgangsbeschränkungen durch den Wegfall von Veranstaltungen deutlich
zurückgegangen. Hier ist aktuell ein Anstieg auf das frühere Niveau zu sehen.
Im Bereich der Verbreitung von Videos mit kinderpornografischen Inhalten
haben die Verschärfungen im Strafrecht zu einer Erhöhung der angezeigten
Delikte geführt.
In der Sitzung soll die aktuelle Situation der Jugendgerichtshilfe vor
dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung zu Ausschreitungen am
Jahreswechsel dargestellt werden.
Insbesondere wird auch über die Faktoren berichtet, die die Länge der
Verfahren beeinflussen.
Amtsgerichtsbezirke |
Südkreis |
Nordkreis |
2009 |
423 |
411 |
2010 |
365 |
299 |
2011 |
358 |
317 |
2012 |
314 |
242 |
2013 |
226 |
215 |
2014 |
256 |
241 |
2015 |
284 |
220 |
2016 |
235 |
233 |
2017 |
206 |
205 |
2018 |
201 |
198 |
2019 |
192 |
211 |
2020 |
154 |
171 |
2021 |
167 |
208 |
2022 |
162 |
224 |
Beschlussvorschlag:
Das Gremium nimmt
die Ausführungen zur Kenntnis.