Begründung:
Das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen
GmbH (SVK) hat für den Landkreis Friesland ein integriertes Fahrradkonzept in
einem umfangreichen und intensiven Prozess unter Begleitung einer Arbeitsgruppe
und Lenkungsgruppe erstellt. Insbesondere die Beteiligung der Öffentlichkeit
nahm breiten Raum ein (Fragebogenaktion zum Thema „Wie fährt Friesland Rad?“,
Anregungen über das Internetangebot und den dort vorhandenen Kontakt auf www.friesland.de/fahrradkonzept , Workshops am 19. und 20.04.2022 sowie
zuletzt Informationsabende am 07. und 08.02.2023). Die weiteren großen
Arbeitspakete bestanden in einer Bestandsaufnahme, der Aufstellung eines
Netzplanes für den Landkreis, der Befahrung dieses Netzes mit den enthaltenen
Radvorrangrouten und Routen des sog. Basisradnetzes mit einer Gesamtlänge von
ca. 490 km, Mängelanalyse und Erarbeitung von Maßnahmenkonzepten).
Über den Sachstand, den Zeitplan und das
Netzkonzept wurde zuletzt mit Vorlage 281/2022 berichtet, seinerzeit wurde auch
bereits vorgezogen der Netzplan verabschiedet, der eine wichtige Grundlage für
die künftigen Maßnahmen der Radverkehrsförderung darstellen wird.
Nun wird das fertiggestellte Fahrradkonzept
mit seinen wichtigen Inhalten vorgestellt, dieses Konzept mit dem Netzplan und
den Maßnahmenkonzepten ist für den Radwegebau sowie die Fahrradförderung als
Teil der Mobilitätswende künftig von entscheidender Bedeutung.
Die Maßnahmenkonzepte für die vielen
linearen Maßnahmen, die die künftige Infrastruktur der Radvorrangrouten und des
Basisradnetzes entscheidend verbessern sollen, basieren auf ehrgeizigen
Qualitätsstandards, die die bisherigen und künftigen Planungen von
Radwegemaßnahmen tangieren werden, so dass in jedem Einzelfall zu prüfen sein wird,
ob bzw. wie diese Standards erreicht werden können.
Das Fahrradkonzept wird mit seinen Inhalten
und vorgeschlagenen Maßnahmen die künftigen Masterpläne wesentlich
beeinflussen, eine erste mögliche zeitliche Planung der Maßnahmen an
Kreisstraßen wird die Verwaltung für die nächste Sitzung des Fachausschusses
aufbereiten. In diesem Zusammenhang wird auch zu betrachten sein, inwieweit die
vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Fahrradkonzeptes
organisatorische und/oder personelle Veränderungen in der Kreisverwaltung
(hier: Fachbereich Straßenverkehr) bedingen.
Wegen des großen Datenvolumens sind die
umfangreichen Unterlagen zum Fahrradkonzept nicht als Anlage zur Vorlage anhängend, sondern hinterlegt unter:
http://download.svk-kaulen.de/LK_Friesland/Unterlagen_Landkreis_Friesland.zip
Es handelt sich hierbei um drei Dateiordner wie folgt:
1.) Mängelanalyse
a.) Diverse Pläne zu unterschiedlichen Bewertungen
der vorhandenen
Infrastruktur (Breite, Führungsform, Oberfläche)
2.) Maßnahmenkonzept
a.) Lineare Maßnahmen (jeweils Pläne und Listen,
zusätzlich der besseren Übersichtlichkeit wegen ebenfalls auf Gemeinden
bezogen; außerdem Plan „Maßnahmenpriorität“)
b.) Punktuelle Maßnahmen (siehe lineare
Maßnahmen)
c.) Radabstellanlagen und Mobilstationen
(Listen, Pläne sowie Steckbriefe)
d.) Maßnahmen zu den Bereichen „Information“,
„Kommunikation“ und „Service“ (Steckbriefe)
3.) Weitere Unterlagen
a.) Netzplan Alltagsnetz
b.) Netzplan Überschneidung mit touristischen
Routen (Knotenpunktsystem)
Der redaktionelle Abschlussbericht wird ebenfalls noch in dem o.g.
Ordner zeitnah hinterlegt!
Beschlussvorschlag:
- Das Fahrradkonzept in der vorliegenden
Fassung mit dem darin enthaltenen Netzplan (dieser wurde bereits vorab
beschlossen mit Vorlage 281/2022) und den Maßnahmenkonzepten wird
beschlossen.
- Das Konzept ist für den Radwegebau und
die Fahrradförderung als Teil der Mobilitätswende von entscheidender
Bedeutung.
- Die Verwaltung wird beauftragt,
konkrete Radwegemaßnahmen an Kreisstraßen aus dem Konzept in den
jeweiligen Fortschreibungen der Masterpläne zu berücksichtigen.
- Zur nächsten Sitzung des
Fachausschusses wird die Verwaltung eine mögliche zeitliche Planung der
betr. Maßnahmen an Kreisstraßen unter Berücksichtigung der im Konzept
genannten Planungsprioritäten vorlegen. Die haushälterische Priorisierung
der konkreten Maßnahmen an Kreisstraßen bleibt der jährlichen
Beschlussfassung der Bauprogramme und darüber hinaus der Haushaltsplanung
vorbehalten.
- Den zuständigen Gremien wird regelmäßig
–mindestens einmal jährlich- ein Bericht über die Umsetzung des
Fahrradkonzeptes vorgelegt.